Räumungsklage Kosten 2026: Kompletter Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtkosten einer Räumungsklage: typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro
- Streitwert = 12 Monatskaltmieten (Paragraph 41 Abs. 2 GKG)
- Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken
- Bei Obsiegen trägt der Mieter die Kosten -- ob er zahlen kann, ist eine andere Frage
- Die Berliner Räumung kann die Räumungskosten um 50-80% senken
Kostenuberblick: Alle Positionen
| Kostenposition | Betrag (ca.) | Wer zahlt vorab? |
|---|---|---|
| Gerichtskosten (3 Gebühren) | 300-800 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Anwaltskosten Vermieter | 800-2.000 Euro | Vermieter |
| Anwaltskosten Mieter (bei Obsiegen) | 800-2.000 Euro | Mieter (bei Unterliegen) |
| Gerichtsvollzieher | 300-800 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Spedition / Räumung | 1.000-5.000 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Einlagerung (3 Monate) | 300-1.500 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Schlosser (Türöffnung) | 100-300 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Gesamt (klassische Räumung) | 3.500-10.000 Euro | |
| Gesamt (Berliner Räumung) | 2.000-4.000 Euro |
Streitwert berechnen
Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach Paragraph 41 Abs. 2 GKG: 12 Monatskaltmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
Beispiel: Kaltmiete 750 Euro monatlich: Streitwert = 750 Euro x 12 = 9.000 Euro
Wird die Räumungsklage mit einer Zahlungsklage (rückständige Miete) verbunden, erhöhen die rückständigen Mieten den Streitwert. Dies kann sinnvoll sein, um beide Ansprüche in einem Verfahren zu klären.
Gerichtskosten im Detail
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für eine Räumungsklage fallen drei Gebühren an:
| Streitwert (Kaltmiete x 12) | 3 Gebühren |
|---|---|
| 6.000 Euro | 339 Euro |
| 8.000 Euro | 411 Euro |
| 10.000 Euro | 486 Euro |
| 12.000 Euro | 561 Euro |
| 15.000 Euro | 636 Euro |
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütugsgesetz (RVG). Im Regelfall fallen folgende Gebühren an:
- 1,3 Verfahrensgebühr (aussergerichtliche Tätigkeit)
- 1,2 Terminsgebühr (Gerichtstermin)
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Mehrwertsteuer: 19%
| Streitwert | Anwaltskosten (ca.) |
|---|---|
| 6.000 Euro | ca. 960 Euro |
| 9.000 Euro | ca. 1.200 Euro |
| 12.000 Euro | ca. 1.430 Euro |
| 15.000 Euro | ca. 1.640 Euro |
Kosten der eigentlichen Räumung
Klassische Räumung
Bei der klassischen Räumung beauftragt der Gerichtsvollzieher eine Spedition, die die gesamte Wohnungseinrichtung ausräumt und einlagert. Kosten für eine 3-Zimmer-Wohnung: 2.000 bis 5.000 Euro (Spedition) plus 200 bis 500 Euro monatlich für die Einlagerung.
Berliner Räumung (Paragraph 885a ZPO)
Deutlich günstiger: Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter nur aus dem Besitz. Die Möbel bleiben in der Wohnung. Kosten: 300 bis 800 Euro für den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter muss die Sachen einen Monat aufbewahren. Entsorgungskosten: 200 bis 1.000 Euro.
Beispielrechnungen
Streitwert: 7.800 Euro. Gerichtskosten: 381 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.050 Euro. Gerichtsvollzieher: 500 Euro. Berliner Räumung + Entsorgung: 800 Euro. Gesamt: ca. 2.730 Euro
Streitwert: 14.400 Euro. Gerichtskosten: 636 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.580 Euro. Gerichtsvollzieher: 600 Euro. Klassische Räumung + Spedition: 3.500 Euro. Gesamt: ca. 6.320 Euro
Tipps zur Kostensenkung
- Berliner Räumung wählen: Spart 50-80% der Räumungskosten
- Vergleich vor Gericht: Einigung auf Räumungsfrist spart Kosten für Vollstreckung
- Räumungsvereinbarung: Aussergerichtliche Einigung mit dem Mieter (ggf. Umzugskostenzuschuss anbieten)
- Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten
- Prozesskostenhilfe: Nicht für Vermieter, aber der Mieter kann PKH beantragen -- dies verlängert das Verfahren
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich die Kosten vom Mieter zurück?
Bei Obsiegen: Ja, der Mieter wird zur Kostentragung verurteilt. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch oft schwierig, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist. Die Gerichtskostenrechnung erhalten Sie als Vermieter vorab -- ob der Mieter später erstattet, hängt von seiner finanziellen Situation ab.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Räumungskosten) sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Dies gilt auch für nicht einbringliche Mietrückstände (als Forderungsausfall). Bewahren Sie alle Belege auf.
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Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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