Räumungsklage Kosten 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Gesamtkosten einer Räumungsklage: typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro
  • Streitwert = 12 Monatskaltmieten (Paragraph 41 Abs. 2 GKG)
  • Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken
  • Bei Obsiegen trägt der Mieter die Kosten -- ob er zahlen kann, ist eine andere Frage
  • Die Berliner Räumung kann die Räumungskosten um 50-80% senken

Kostenuberblick: Alle Positionen

KostenpositionBetrag (ca.)Wer zahlt vorab?
Gerichtskosten (3 Gebühren)300-800 EuroVermieter (Vorschuss)
Anwaltskosten Vermieter800-2.000 EuroVermieter
Anwaltskosten Mieter (bei Obsiegen)800-2.000 EuroMieter (bei Unterliegen)
Gerichtsvollzieher300-800 EuroVermieter (Vorschuss)
Spedition / Räumung1.000-5.000 EuroVermieter (Vorschuss)
Einlagerung (3 Monate)300-1.500 EuroVermieter (Vorschuss)
Schlosser (Türöffnung)100-300 EuroVermieter (Vorschuss)
Gesamt (klassische Räumung)3.500-10.000 Euro
Gesamt (Berliner Räumung)2.000-4.000 Euro

Streitwert berechnen

Der Streitwert einer Räumungsklage berechnet sich nach Paragraph 41 Abs. 2 GKG: 12 Monatskaltmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).

Beispiel: Kaltmiete 750 Euro monatlich: Streitwert = 750 Euro x 12 = 9.000 Euro

Wird die Räumungsklage mit einer Zahlungsklage (rückständige Miete) verbunden, erhöhen die rückständigen Mieten den Streitwert. Dies kann sinnvoll sein, um beide Ansprüche in einem Verfahren zu klären.

Gerichtskosten im Detail

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Für eine Räumungsklage fallen drei Gebühren an:

Streitwert (Kaltmiete x 12)3 Gebühren
6.000 Euro339 Euro
8.000 Euro411 Euro
10.000 Euro486 Euro
12.000 Euro561 Euro
15.000 Euro636 Euro

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütugsgesetz (RVG). Im Regelfall fallen folgende Gebühren an:

  • 1,3 Verfahrensgebühr (aussergerichtliche Tätigkeit)
  • 1,2 Terminsgebühr (Gerichtstermin)
  • Auslagenpauschale: 20 Euro
  • Mehrwertsteuer: 19%
StreitwertAnwaltskosten (ca.)
6.000 Euroca. 960 Euro
9.000 Euroca. 1.200 Euro
12.000 Euroca. 1.430 Euro
15.000 Euroca. 1.640 Euro

Kosten der eigentlichen Räumung

Klassische Räumung

Bei der klassischen Räumung beauftragt der Gerichtsvollzieher eine Spedition, die die gesamte Wohnungseinrichtung ausräumt und einlagert. Kosten für eine 3-Zimmer-Wohnung: 2.000 bis 5.000 Euro (Spedition) plus 200 bis 500 Euro monatlich für die Einlagerung.

Berliner Räumung (Paragraph 885a ZPO)

Deutlich günstiger: Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter nur aus dem Besitz. Die Möbel bleiben in der Wohnung. Kosten: 300 bis 800 Euro für den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter muss die Sachen einen Monat aufbewahren. Entsorgungskosten: 200 bis 1.000 Euro.

Beispielrechnungen

Beispiel: 2-Zimmer-Wohnung, 650 Euro Kaltmiete

Streitwert: 7.800 Euro. Gerichtskosten: 381 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.050 Euro. Gerichtsvollzieher: 500 Euro. Berliner Räumung + Entsorgung: 800 Euro. Gesamt: ca. 2.730 Euro

Beispiel: 4-Zimmer-Wohnung, 1.200 Euro Kaltmiete

Streitwert: 14.400 Euro. Gerichtskosten: 636 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.580 Euro. Gerichtsvollzieher: 600 Euro. Klassische Räumung + Spedition: 3.500 Euro. Gesamt: ca. 6.320 Euro

Tipps zur Kostensenkung

  • Berliner Räumung wählen: Spart 50-80% der Räumungskosten
  • Vergleich vor Gericht: Einigung auf Räumungsfrist spart Kosten für Vollstreckung
  • Räumungsvereinbarung: Aussergerichtliche Einigung mit dem Mieter (ggf. Umzugskostenzuschuss anbieten)
  • Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten
  • Prozesskostenhilfe: Nicht für Vermieter, aber der Mieter kann PKH beantragen -- dies verlängert das Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich die Kosten vom Mieter zurück?

Bei Obsiegen: Ja, der Mieter wird zur Kostentragung verurteilt. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch oft schwierig, wenn der Mieter zahlungsunfähig ist. Die Gerichtskostenrechnung erhalten Sie als Vermieter vorab -- ob der Mieter später erstattet, hängt von seiner finanziellen Situation ab.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Räumungskosten) sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Dies gilt auch für nicht einbringliche Mietrückstände (als Forderungsausfall). Bewahren Sie alle Belege auf.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

COO der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
COO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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