Räumungsklage Kosten 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kuerze

  • Gesamtkosten einer Raeumungsklage: typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro
  • Streitwert = 12 Monatskaltmieten (Paragraph 41 Abs. 2 GKG)
  • Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken
  • Bei Obsiegen traegt der Mieter die Kosten -- ob er zahlen kann, ist eine andere Frage
  • Die Berliner Raeumung kann die Raeumungskosten um 50-80% senken

Kostenuberblick: Alle Positionen

KostenpositionBetrag (ca.)Wer zahlt vorab?
Gerichtskosten (3 Gebühren)300-800 EuroVermieter (Vorschuss)
Anwaltskosten Vermieter800-2.000 EuroVermieter
Anwaltskosten Mieter (bei Obsiegen)800-2.000 EuroMieter (bei Unterliegen)
Gerichtsvollzieher300-800 EuroVermieter (Vorschuss)
Spedition / Raeumung1.000-5.000 EuroVermieter (Vorschuss)
Einlagerung (3 Monate)300-1.500 EuroVermieter (Vorschuss)
Schlosser (Tueroeffnung)100-300 EuroVermieter (Vorschuss)
Gesamt (klassische Raeumung)3.500-10.000 Euro
Gesamt (Berliner Raeumung)2.000-4.000 Euro

Streitwert berechnen

Der Streitwert einer Raeumungsklage berechnet sich nach Paragraph 41 Abs. 2 GKG: 12 Monatskaltmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).

Beispiel: Kaltmiete 750 Euro monatlich: Streitwert = 750 Euro x 12 = 9.000 Euro

Wird die Raeumungsklage mit einer Zahlungsklage (rueckstaendige Miete) verbunden, erhoehen die rueckstaendigen Mieten den Streitwert. Dies kann sinnvoll sein, um beide Ansprueche in einem Verfahren zu klaeren.

Gerichtskosten im Detail

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Fuer eine Raeumungsklage fallen drei Gebühren an:

Streitwert (Kaltmiete x 12)3 Gebühren
6.000 Euro339 Euro
8.000 Euro411 Euro
10.000 Euro486 Euro
12.000 Euro561 Euro
15.000 Euro636 Euro

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütugsgesetz (RVG). Im Regelfall fallen folgende Gebühren an:

  • 1,3 Verfahrensgebuehr (aussergerichtliche Taetigkeit)
  • 1,2 Terminsgebuehr (Gerichtstermin)
  • Auslagenpauschale: 20 Euro
  • Mehrwertsteuer: 19%
StreitwertAnwaltskosten (ca.)
6.000 Euroca. 960 Euro
9.000 Euroca. 1.200 Euro
12.000 Euroca. 1.430 Euro
15.000 Euroca. 1.640 Euro

Kosten der eigentlichen Raeumung

Klassische Raeumung

Bei der klassischen Raeumung beauftragt der Gerichtsvollzieher eine Spedition, die die gesamte Wohnungseinrichtung ausraeumt und einlagert. Kosten fuer eine 3-Zimmer-Wohnung: 2.000 bis 5.000 Euro (Spedition) plus 200 bis 500 Euro monatlich fuer die Einlagerung.

Berliner Raeumung (Paragraph 885a ZPO)

Deutlich guenstiger: Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter nur aus dem Besitz. Die Moebel bleiben in der Wohnung. Kosten: 300 bis 800 Euro fuer den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter muss die Sachen einen Monat aufbewahren. Entsorgungskosten: 200 bis 1.000 Euro.

Beispielrechnungen

Beispiel: 2-Zimmer-Wohnung, 650 Euro Kaltmiete

Streitwert: 7.800 Euro. Gerichtskosten: 381 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.050 Euro. Gerichtsvollzieher: 500 Euro. Berliner Raeumung + Entsorgung: 800 Euro. Gesamt: ca. 2.730 Euro

Beispiel: 4-Zimmer-Wohnung, 1.200 Euro Kaltmiete

Streitwert: 14.400 Euro. Gerichtskosten: 636 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.580 Euro. Gerichtsvollzieher: 600 Euro. Klassische Raeumung + Spedition: 3.500 Euro. Gesamt: ca. 6.320 Euro

Tipps zur Kostensenkung

  • Berliner Raeumung waehlen: Spart 50-80% der Raeumungskosten
  • Vergleich vor Gericht: Einigung auf Raeumungsfrist spart Kosten fuer Vollstreckung
  • Raeumungsvereinbarung: Aussergerichtliche Einigung mit dem Mieter (ggf. Umzugskostenzuschuss anbieten)
  • Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten
  • Prozesskostenhilfe: Nicht fuer Vermieter, aber der Mieter kann PKH beantragen -- dies verlaengert das Verfahren

Haeufig gestellte Fragen

Bekomme ich die Kosten vom Mieter zurueck?

Bei Obsiegen: Ja, der Mieter wird zur Kostentragung verurteilt. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch oft schwierig, wenn der Mieter zahlungsunfaehig ist. Die Gerichtskostenrechnung erhalten Sie als Vermieter vorab -- ob der Mieter spaeter erstattet, haengt von seiner finanziellen Situation ab.

Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?

Ja. Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Raeumungskosten) sind als Werbungskosten bei den Einkuenften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Dies gilt auch fuer nicht einbringliche Mietrueckstaende (als Forderungsausfall). Bewahren Sie alle Belege auf.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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