Räumungsklage Kosten 2026: Kompletter Ratgeber
Das Wichtigste in Kuerze
- Gesamtkosten einer Raeumungsklage: typischerweise 3.000 bis 8.000 Euro
- Streitwert = 12 Monatskaltmieten (Paragraph 41 Abs. 2 GKG)
- Der Vermieter muss die Kosten vorstrecken
- Bei Obsiegen traegt der Mieter die Kosten -- ob er zahlen kann, ist eine andere Frage
- Die Berliner Raeumung kann die Raeumungskosten um 50-80% senken
Kostenuberblick: Alle Positionen
| Kostenposition | Betrag (ca.) | Wer zahlt vorab? |
|---|---|---|
| Gerichtskosten (3 Gebühren) | 300-800 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Anwaltskosten Vermieter | 800-2.000 Euro | Vermieter |
| Anwaltskosten Mieter (bei Obsiegen) | 800-2.000 Euro | Mieter (bei Unterliegen) |
| Gerichtsvollzieher | 300-800 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Spedition / Raeumung | 1.000-5.000 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Einlagerung (3 Monate) | 300-1.500 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Schlosser (Tueroeffnung) | 100-300 Euro | Vermieter (Vorschuss) |
| Gesamt (klassische Raeumung) | 3.500-10.000 Euro | |
| Gesamt (Berliner Raeumung) | 2.000-4.000 Euro |
Streitwert berechnen
Der Streitwert einer Raeumungsklage berechnet sich nach Paragraph 41 Abs. 2 GKG: 12 Monatskaltmieten (ohne Nebenkostenvorauszahlung).
Beispiel: Kaltmiete 750 Euro monatlich: Streitwert = 750 Euro x 12 = 9.000 Euro
Wird die Raeumungsklage mit einer Zahlungsklage (rueckstaendige Miete) verbunden, erhoehen die rueckstaendigen Mieten den Streitwert. Dies kann sinnvoll sein, um beide Ansprueche in einem Verfahren zu klaeren.
Gerichtskosten im Detail
Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Fuer eine Raeumungsklage fallen drei Gebühren an:
| Streitwert (Kaltmiete x 12) | 3 Gebühren |
|---|---|
| 6.000 Euro | 339 Euro |
| 8.000 Euro | 411 Euro |
| 10.000 Euro | 486 Euro |
| 12.000 Euro | 561 Euro |
| 15.000 Euro | 636 Euro |
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütugsgesetz (RVG). Im Regelfall fallen folgende Gebühren an:
- 1,3 Verfahrensgebuehr (aussergerichtliche Taetigkeit)
- 1,2 Terminsgebuehr (Gerichtstermin)
- Auslagenpauschale: 20 Euro
- Mehrwertsteuer: 19%
| Streitwert | Anwaltskosten (ca.) |
|---|---|
| 6.000 Euro | ca. 960 Euro |
| 9.000 Euro | ca. 1.200 Euro |
| 12.000 Euro | ca. 1.430 Euro |
| 15.000 Euro | ca. 1.640 Euro |
Kosten der eigentlichen Raeumung
Klassische Raeumung
Bei der klassischen Raeumung beauftragt der Gerichtsvollzieher eine Spedition, die die gesamte Wohnungseinrichtung ausraeumt und einlagert. Kosten fuer eine 3-Zimmer-Wohnung: 2.000 bis 5.000 Euro (Spedition) plus 200 bis 500 Euro monatlich fuer die Einlagerung.
Berliner Raeumung (Paragraph 885a ZPO)
Deutlich guenstiger: Der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter nur aus dem Besitz. Die Moebel bleiben in der Wohnung. Kosten: 300 bis 800 Euro fuer den Gerichtsvollzieher. Der Vermieter muss die Sachen einen Monat aufbewahren. Entsorgungskosten: 200 bis 1.000 Euro.
Beispielrechnungen
Streitwert: 7.800 Euro. Gerichtskosten: 381 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.050 Euro. Gerichtsvollzieher: 500 Euro. Berliner Raeumung + Entsorgung: 800 Euro. Gesamt: ca. 2.730 Euro
Streitwert: 14.400 Euro. Gerichtskosten: 636 Euro. Eigener Anwalt: ca. 1.580 Euro. Gerichtsvollzieher: 600 Euro. Klassische Raeumung + Spedition: 3.500 Euro. Gesamt: ca. 6.320 Euro
Tipps zur Kostensenkung
- Berliner Raeumung waehlen: Spart 50-80% der Raeumungskosten
- Vergleich vor Gericht: Einigung auf Raeumungsfrist spart Kosten fuer Vollstreckung
- Raeumungsvereinbarung: Aussergerichtliche Einigung mit dem Mieter (ggf. Umzugskostenzuschuss anbieten)
- Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten
- Prozesskostenhilfe: Nicht fuer Vermieter, aber der Mieter kann PKH beantragen -- dies verlaengert das Verfahren
Haeufig gestellte Fragen
Bekomme ich die Kosten vom Mieter zurueck?
Bei Obsiegen: Ja, der Mieter wird zur Kostentragung verurteilt. In der Praxis ist die Durchsetzung jedoch oft schwierig, wenn der Mieter zahlungsunfaehig ist. Die Gerichtskostenrechnung erhalten Sie als Vermieter vorab -- ob der Mieter spaeter erstattet, haengt von seiner finanziellen Situation ab.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Ja. Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Raeumungskosten) sind als Werbungskosten bei den Einkuenften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Dies gilt auch fuer nicht einbringliche Mietrueckstaende (als Forderungsausfall). Bewahren Sie alle Belege auf.
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Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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