Mietrecht Kündigung 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kuerze

  • Der Mieter kann jederzeit ordentlich mit 3 Monaten Frist kuendigen (Paragraph 573c BGB)
  • Der Vermieter braucht einen gesetzlich anerkannten Grund (Paragraph 573 BGB)
  • Vermieter-Kündigungsfristen: 3 / 6 / 9 Monate je nach Mietdauer
  • Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug von 2+ Monatsmieten moeglich
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Paragraph 568 BGB)

Kündigung im Mietrecht: Ueberblick

Das deutsche Mietrecht unterscheidet zwischen der ordentlichen (fristgemaessen) Kündigung und der ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung. Waehrend der Mieter einen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Begruendung ordentlich kuendigen kann, ist der Vermieter an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden.

Dieser Kündigungsschutz fuer Wohnraummieter ist in den Paragraphen 573 bis 574c BGB verankert und gehoert zu den fundamentalen Grundsaetzen des deutschen Mietrechts. Er kann vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters abgeaendert werden (Paragraph 573 Abs. 4 BGB).

Ordentliche Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann ein unbefristetes Wohnraummietverhaeltnis nur kuendigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung hat (Paragraph 573 Abs. 1 BGB). Das Gesetz nennt drei Hauptgruende:

1. Pflichtverletzung des Mieters (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt. Beispiele: wiederholte unpuenktliche Mietzahlung, unerlaubte Untervermietung, Stoerung des Hausfriedens, vertragswidrige Nutzung. In der Regel ist vorher eine Abmahnung erforderlich.

2. Eigenbedarf (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)

Der Vermieter benoetigt die Wohnung fuer sich selbst, fuer Familienangehoerige oder Angehoerige seines Haushalts. Der Eigenbedarfsgrund muss konkret und nachvollziehbar dargelegt werden.

3. Wirtschaftliche Verwertung (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)

Der Vermieter wuerde durch den Fortbestand des Mietverhaeltnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden. Hoechste Anforderungen -- eine blosse Gewinnsteigerung reicht nicht aus.

Eigenbedarfskuendigung im Detail

Die Eigenbedarfskuendigung ist der in der Praxis haeufigste Kündigungsgrund. Sie ist an folgende Voraussetzungen geknuepft:

Berechtigte Personen

  • Der Vermieter selbst
  • Ehegatte oder Lebenspartner
  • Kinder und Eltern
  • Geschwister (umstritten, von einigen Gerichten anerkannt)
  • Enkel und Grosseltern
  • Nichten und Neffen (BGH, VIII ZR 159/09: nur bei enger Bindung)
  • Haushaltszugehoerige (z.B. Pflegeperson)

Begruendungspflicht

Im Kündigungsschreiben muss der Eigenbedarf konkret dargelegt werden: Welche Person benoetigt die Wohnung und warum? Allgemeine Aussagen wie "fuer Familienangehoerige" genuegen nicht. Der Bedarfsgrund muss nachvollziehbar und ernsthaft sein.

Vorgetaeuschter Eigenbedarf

Vorgetaeuschter Eigenbedarf ist ein schwerwiegendes Vergehen. Stellt sich heraus, dass der Eigenbedarf nie bestanden hat, muss der Vermieter dem Mieter den gesamten Schaden ersetzen: Umzugskosten, Mietdifferenz, Maklerkosten, ggf. Schmerzensgeld. Schadensersatzansprueche koennen mehrere zehntausend Euro betragen.

Fristlose Kündigung (Paragraph 543 BGB)

In besonders schwerwiegenden Faellen kann das Mietverhaeltnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.

Wichtigste Gruende fuer die fristlose Kündigung

GrundRechtsgrundlageVoraussetzung
Zahlungsverzug (2+ Monatsmieten)Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 3a BGBKeine Abmahnung erforderlich
Fortgesetzter TeilzahlungsverzugParagraph 543 Abs. 2 Nr. 3b BGBRueckstand erreicht 2 Monatsmieten
Nachhaltgie Stoerung des HausfriedensParagraph 569 Abs. 2 BGBVorherige Abmahnung
Unerlaubte GebrauchsueberlassungParagraph 543 Abs. 2 Nr. 2 BGBVorherige Abmahnung
Gesundheitsgefaehrdung durch WohnungParagraph 569 Abs. 1 BGBMieter kuendigt fristlos

Heilung bei Zahlungsverzug (Schonfrist)

Der Mieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug unwirksam machen, indem er den Rueckstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Raeumungsklage vollstaendig nachzahlt (Paragraph 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Dieses Recht kann er innerhalb von zwei Jahren nur einmal ausueben. Die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt hiervon unberuehrt.

Kündigungsfristen

Dauer des MietverhaeltnissesFrist MieterFrist Vermieter
Bis 5 Jahre3 Monate3 Monate
5 bis 8 Jahre3 Monate6 Monate
Ueber 8 Jahre3 Monate9 Monate

Die Kündigung muss spaetestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, um zum Ende des uebernaaechsten Monats wirksam zu werden. Beispiel: Kündigung geht am 3. Januar zu, Mietende ist der 31. Maerz (bei 3-Monats-Frist).

Formvorschriften

Die Kündigung eines Wohnraummietverhaeltnisses bedarf der Schriftform (Paragraph 568 Abs. 1 BGB). Das bedeutet:

  • Eigenhaendige Unterschrift auf Papier (keine E-Mail, kein Fax)
  • Alle Vermieter muessen unterschreiben (bei Miteigentum)
  • An alle im Mietvertrag genannten Mieter gerichtet
  • Bei Vermieter-Kündigung: Kündigungsgrund im Schreiben angeben
  • Bei Eigenbedarf: Hinweis auf Widerspruchsrecht (Paragraph 574 BGB)

Widerspruch des Mieters (Sozialklausel)

Der Mieter kann einer ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhaeltnisses fuer ihn oder seine Familie eine unzumutbare Haerte darstellen wuerde (Paragraph 574 BGB). Haertegruende:

  • Hohes Alter und lange Wohndauer
  • Schwere Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Bevorstehende Prüfungen (Studenten)
  • Kein vergleichbarer Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen

Der Widerspruch muss schriftlich und spaetestens zwei Monate vor Mietende beim Vermieter eingehen. Das Gericht waegt die Interessen beider Seiten ab.

Sonderfaelle

Kündigung nach Eigentumserwerb (Sperrfrist)

Wird eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, kann der neue Eigentuemer erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren Eigenbedarf geltend machen (Paragraph 577a BGB). In angespannten Wohnungsmaerkten kann die Sperrfrist auf bis zu zehn Jahre verlaengert sein (z.B. Berlin, Muenchen, Hamburg).

Kündigung bei Zeitmietvertrag

Ein wirksamer Zeitmietvertrag (Paragraph 575 BGB) kann waehrend der Laufzeit nicht ordentlich gekuendigt werden -- weder vom Mieter noch vom Vermieter. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt moeglich.

Haeufig gestellte Fragen

Kann ich als Vermieter eine vermietete Wohnung verkaufen und dann Eigenbedarf anmelden?

Grundsaetzlich ja, aber mit Einschraenkungen. Es gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" (Paragraph 566 BGB) -- der neue Eigentuemer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein. Wurde die Wohnung vor dem Verkauf in Wohnungseigentum umgewandelt, gilt eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren (Paragraph 577a BGB). Ohne Umwandlung kann der neue Eigentuemer nach allgemeinen Regeln Eigenbedarf geltend machen.

Was passiert, wenn der Eigenbedarf nach der Kündigung entfaellt?

Entfaellt der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist, muss der Vermieter den Mieter darueber informieren. Die Kündigung wird unwirksam. Entfaellt der Bedarf nach Auszug des Mieters, muss der Vermieter die Wohnung dem ehemaligen Mieter anbieten, wenn sie noch nicht anderweitig genutzt wird. Andernfalls drohen Schadensersatzansprueche.

Muss ich bei der fristlosen Kündigung gleichzeitig ordentlich kuendigen?

Ja, das ist dringend empfehlenswert. Sprechen Sie immer beide Kündigungen gleichzeitig aus (hilfsweise ordentliche Kündigung). Stellt sich die fristlose Kündigung als unwirksam heraus, greift die ordentliche Kündigung als Auffangnetz. Bei Zahlungsverzug kann der Mieter die fristlose Kündigung durch Nachzahlung heilen -- die ordentliche Kündigung bleibt davon unberuehrt.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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