Steuern & Abgaben

Grundsteuer 2025/2025: Der komplette Guide zur Reform

Alles zur Grundsteuer: Wie Sie sie berechnen, was die Reform 2025 ändert, welche Hebesätze gelten und wie Sie als Immobilieneigentümer Steuern sparen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsteuer muss jeder Immobilieneigentümer zahlen – quartalsweise an die Gemeinde
  • Ab 2025 neue Berechnung nach Grundsteuerwert statt Einheitswert
  • Durchschnitt: 200-600 € pro Jahr für Eigentumswohnung, 400-1.200 € für Einfamilienhaus
  • Hebesätze variieren stark zwischen Gemeinden (100% bis 960%)
  • Bei Vermietung umlagefähig als Betriebskosten auf Mieter
  • Grundsteuererklärung war Pflicht – Frist lief bis 31.01.2023 (Nachzügler bis 31.01.2024)

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer auf Grundbesitz in Deutschland. Sie wird von den Gemeinden erhoben und gehört zu den ältesten Steuerarten – es gibt sie bereits seit dem Mittelalter!

Grundsteuer kurz erklärt:

Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer, die jeder Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen an seine Gemeinde zahlen muss. Sie ist unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder leer steht.

Warum gibt es die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist für Gemeinden eine der wichtigsten und stabilsten Einnahmequellen:

  • Planbare Einnahmen: Rund 15,3 Milliarden € jährlich bundesweit
  • Finanzierung kommunaler Aufgaben: Schulen, Straßen, Verwaltung, soziale Einrichtungen
  • Gemeindeeigene Steuerhoheit: Jede Kommune bestimmt den Hebesatz selbst
  • Stabile Bemessungsgrundlage: Grundbesitz ist nicht "flüchtig" wie andere Steuerquellen

Wer muss die Grundsteuer zahlen?

🏠

Eigenheimbesitzer

Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern

🏢

Eigentümer von ETW

Besitzer von Eigentumswohnungen

🏘️

Vermieter

Eigentümer von vermieteten Immobilien (können Grundsteuer umlegen)

🌾

Grundstücksbesitzer

Auch unbebaute Grundstücke und Land- & Forstwirtschaft

🏭

Gewerbliche Eigentümer

Besitzer von Gewerbeimmobilien

🏛️

Erbbaurechtsinhaber

Bei Erbbaurecht statt Grundstückseigentümer

⚠️ Wichtig:

Stichtag für die Steuerpflicht ist der 1. Januar des jeweiligen Jahres. Wer zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist, muss die Grundsteuer für das gesamte Jahr zahlen – auch wenn die Immobilie später verkauft wird!

Grundsteuer A, B und C – Die drei Arten

Es gibt in Deutschland drei verschiedene Arten der Grundsteuer, die je nach Grundstücksart angewendet werden:

Grundsteuer A

A = Agrar

Wofür?

Land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Beispiele:

  • Ackerland
  • Grünland / Weideland
  • Forstwirtschaftliche Flächen
  • Weinberge
  • Gartenbauflächen

Anteil:

Nur ca. 2% des Grundsteueraufkommens

Hebesatz:

Oft niedriger als Grundsteuer B (z.B. 250-400%)

Grundsteuer B

B = Bebaute & bebaubare Grundstücke

Wofür?

Alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke

Beispiele:

  • Wohnhäuser (Ein-/Mehrfamilienhaus)
  • Eigentumswohnungen
  • Gewerbeimmobilien
  • Unbebaute Baugrundstücke
  • Garagen & Stellplätze

Anteil:

Ca. 98% des Grundsteueraufkommens – die Hauptsteuer!

Hebesatz:

Durchschnitt Deutschland: 497% (stark schwankend!)

Grundsteuer C

C = Neu ab 2025

Wofür?

Baureife, aber unbebaute Grundstücke (optional für Gemeinden)

Beispiele:

  • Erschlossene, aber leere Baugrundstücke
  • Baulücken in erschlossenen Gebieten

Zweck:

Bekämpfung von Bodenspekulation – Anreiz zur Bebauung schaffen

Hebesatz:

Bis zu 5-fach höher als Grundsteuer B möglich!

⚠️ Neu: Grundsteuer C ist eine Wahlmöglichkeit für Gemeinden ab 2025. Viele Kommunen prüfen noch, ob sie diese einführen.

Beispiel: Welche Grundsteuer gilt?

  • Eigentumswohnung in München → Grundsteuer B
  • Einfamilienhaus in Hamburg → Grundsteuer B
  • Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage → Grundsteuer B
  • Baugrundstück (erschlossen, aber leer) → Grundsteuer B (oder C ab 2025, wenn Gemeinde beschließt)
  • Acker mit 5 Hektar → Grundsteuer A

Die Grundsteuerreform 2025 – Was ändert sich?

Die größte Steuerreform seit Jahrzehnten! Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Hier erfahren Sie alle Details:

Warum die Reform?

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung verfassungswidrig ist. Grund: Die Einheitswerte stammen aus 1935 (Ost) bzw. 1964 (West) und haben mit den heutigen Immobilienwerten nichts mehr zu tun.

Alt vs. Neu: Die Unterschiede

Aspekt ❌ Alte Grundsteuer (bis 2024) Neue Grundsteuer (ab 2025)
Bemessungsgrundlage Einheitswert (1935/1964) Grundsteuerwert (aktuell)
Bewertung Völlig veraltet Bodenrichtwert + Gebäudewert
Steuermesszahl 2,6 ‰ bis 6,0 ‰ 0,31 ‰ bis 0,91 ‰ (Bundesmodell)
Berechnung Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz
Ländermodelle Einheitlich bundesweit Bundesmodell oder eigene Ländermodelle
Erklärungspflicht Nur bei Änderungen Alle Eigentümer mussten 2022/23 neu erklären!

Die neuen Modelle: Bundesmodell vs. Ländermodelle

Die Länder durften eigene Berechnungsmodelle entwickeln. Hier die Übersicht:

Bundesmodell (wertabhängig)

Angewendet in: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen (+ weitere)

Berechnung: Grundsteuerwert wird aus Bodenrichtwert, Grundstücksgröße, Gebäudewert und Alter ermittelt

Faktoren: Lage, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksgröße

🏛️ Bayern: Flächenmodell

Einfachste Berechnung: Nur Grundstücksgröße und Wohnfläche zählen

Vorteil: Sehr einfach, geringe Bürokratie

Nachteil: Luxusvilla = gleiche Grundsteuer wie einfaches Haus bei gleicher Fläche

🏛️ Baden-Württemberg: Bodenwertmodell

Nur Grundstückswert: Gebäude spielen keine Rolle

Berechnung: Bodenrichtwert × Grundstücksgröße × Steuermesszahl × Hebesatz

Besonderheit: Alter/Zustand des Gebäudes ist egal

🏛️ Hamburg, Hessen, Niedersachsen

Modifizierte Bundesmodelle mit eigenen Anpassungen

Die Grundsteuererklärung 2022

01.07.2022

Start der Erklärungspflicht

Alle Eigentümer mussten Grundsteuererklärung über ELSTER abgeben

31.10.2022

Ursprüngliche Frist

Abgabefrist (mehrfach verlängert!)

31.01.2023

Verlängerte Frist

Finale Frist für die meisten Bundesländer

2023-2024

Bescheiderteilung

Finanzämter versenden Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide

01.01.2025

Inkrafttreten

Die neue Grundsteuer wird erstmals fällig!

⚠️ Noch keine Erklärung abgegeben?

Wenn Sie die Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht haben, sollten Sie dies umgehend nachholen! Es drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder. Viele Finanzämter gewähren noch Nachfristen – kontaktieren Sie Ihr Finanzamt!

Wird die Grundsteuer teurer?

Die Reform sollte aufkommensneutral sein – theoretisch. In der Praxis:

😐

Aufkommensneutralität

Gemeinden sollten Hebesätze so anpassen, dass insgesamt gleich viel Grundsteuer eingenommen wird wie vorher.

📈

Gewinner & Verlierer

Es gibt Verschiebungen: Eigentümer in Top-Lagen mit hohen Bodenrichtwerten zahlen mehr, in einfachen Lagen oft weniger.

💰

Viele Gemeinden erhöhen

Einige Kommunen nutzen die Reform, um ihre Hebesätze zu erhöhen und mehr einzunehmen – trotz "Aufkommensneutralität".

Beispiel: Eigentumswohnung München

Wohnung: 80 m², Baujahr 1990, Lage: Schwabing (gute Lage)

Alte Grundsteuer (bis 2024): ca. 250 € / Jahr

Neue Grundsteuer (ab 2025): ca. 320 € / Jahr (+28%)

Grund: Sehr hoher Bodenrichtwert in München-Schwabing

Grundsteuer berechnen – Die Formel

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren berechnet:

Stufe 1

Grundsteuerwert ermitteln

Wer: Finanzamt (Lagefinanzamt)

Was: Ermittelt den Wert der Immobilie nach Bundesmodell oder Landesmodell

Ergebnis: Grundsteuerwertbescheid

Bundesmodell (vereinfacht):

Grundsteuerwert = (Bodenrichtwert × Grundstücksfläche) + (Gebäudesachwert − Alterswertminderung)

Stufe 2

Grundsteuermessbetrag berechnen

Wer: Finanzamt (Lagefinanzamt)

Was: Multipliziert Grundsteuerwert mit Steuermesszahl

Ergebnis: Grundsteuermessbescheid

Formel:

Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl


Steuermesszahlen (Bundesmodell):

  • Wohngrundstücke: 0,31 ‰ (Promille)
  • Nichtwohngrundstücke: 0,34 ‰
  • Land-/Forstwirtschaft: 0,55 ‰
Stufe 3

Grundsteuer berechnen

Wer: Gemeinde

Was: Multipliziert Grundsteuermessbetrag mit Hebesatz

Ergebnis: Grundsteuerbescheid (Zahlungsaufforderung)

Finale Formel:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus Berlin

Objekt

  • Einfamilienhaus in Berlin-Pankow
  • Grundstücksgröße: 400 m²
  • Wohnfläche: 140 m²
  • Baujahr: 1995
  • Bodenrichtwert: 800 € / m²
  • Hebesatz Berlin: 810%

Berechnung

Stufe 1: Grundsteuerwert

Grundstückswert: 400 m² × 800 €/m² = 320.000 €
Gebäudewert (vereinfacht): ca. 180.000 €
Grundsteuerwert gesamt: 500.000 €

×

Stufe 2: Steuermesszahl

Wohngrundstück: 0,31 ‰
500.000 € × 0,00031
Grundsteuermessbetrag: 155 €

×

Stufe 3: Hebesatz

Hebesatz Berlin: 810%
155 € × 8,10
Grundsteuer: 1.255,50 € / Jahr

Ergebnis

1.255,50 € pro Jahr

Das sind 313,88 € quartalsweise bzw. 104,63 € monatlich

Grundsteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre individuelle Grundsteuer nach der neuen Reform automatisch

Zum kostenlosen Rechner

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich die Grundsteuer auch zahlen, wenn die Immobilie leer steht?

Ja! Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und unabhängig von der Nutzung. Auch leerstehende Immobilien sind grundsteuerpflichtig.

Kann ich die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Ja, bei vermieteten Immobilien! Die Grundsteuer ist als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung voll absetzbar. Bei selbstgenutztem Wohneigentum ist sie NICHT absetzbar.

Wie oft muss ich die Grundsteuer zahlen?

Die Grundsteuer wird vierteljährlich fällig: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. Sie können oft auch eine jährliche Zahlung (bis 01.07.) mit kleinem Rabatt (ca. 1%) vereinbaren.

Was passiert bei Eigentümerwechsel?

Der Eigentümer zum Stichtag 1. Januar muss die Grundsteuer für das gesamte Jahr zahlen. Bei unterjährigem Verkauf wird die Grundsteuer üblicherweise im Kaufvertrag anteilig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt.

Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?

Ja! Sie haben einen Monat ab Zugang Zeit für Einspruch. Häufige Gründe: Falsche Flächen, falscher Bodenrichtwert, falsches Baujahr, falsche Nutzungsart. Lassen Sie den Bescheid genau prüfen!

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