Nebenkosten & Betriebskosten

Nebenkostenabrechnung erstellen & prüfen – Der komplette Guide 2025

Alles, was Vermieter und Mieter über die Nebenkostenabrechnung wissen müssen: Fristen, umlagefähige Kosten, häufige Fehler und wie Sie korrekt abrechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter müssen die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraum erstellen
  • Nur in der Betriebskostenverordnung aufgeführte Kosten sind umlagefähig
  • Mieter haben Anspruch auf Belegeinsicht und können 12 Monate Widerspruch einlegen
  • Durchschnittlich 2,17 € pro m² monatlich fallen an Nebenkosten an
  • Fehlerhafte Abrechnungen sind häufig – eine gründliche Prüfung lohnt sich

Was ist eine Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung (auch Betriebskostenabrechnung genannt) ist die jährliche Abrechnung aller umlagefähigen Kosten durch den Vermieter gegenüber dem Mieter. Sie zeigt transparent auf, welche Nebenkosten im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind und stellt diese den geleisteten Vorauszahlungen gegenüber.

Wichtig zu wissen:

Die Nebenkostenabrechnung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Pflicht des Vermieters, wenn im Mietvertrag Nebenkosten vereinbart wurden. Gleichzeitig ist sie ein wichtiges Kontrollinstrument für Mieter.

Unterschied: Vorauszahlung vs. Abrechnung

Aspekt Nebenkostenvorauszahlung Nebenkostenabrechnung
Zeitpunkt Monatlich im Voraus Einmal jährlich im Nachhinein
Betrag Geschätzt/Pauschal Tatsächliche Kosten
Rechtsgrundlage Mietvertrag § 556 BGB + BetrKV
Ergebnis - Nachzahlung oder Guthaben

Was steht in der Nebenkostenabrechnung?

Eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • Abrechnungszeitraum: Beginnt und Endet (i.d.R. 12 Monate)
  • Gesamtkosten: Alle angefallenen Nebenkosten des Objekts
  • Verteilerschlüssel: Nach welchem Schlüssel umgelegt wird (Wohnfläche, Personenzahl, etc.)
  • Anteil des Mieters: Ihr persönlicher Kostenanteil
  • Vorauszahlungen: Bereits geleistete Nebenkostenzahlungen
  • Saldo: Nachzahlung oder Guthaben
  • Anlagen/Belege: Optional, aber auf Anfrage vorzulegen

Gesetzliche Grundlagen der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist in Deutschland klar geregelt durch:

§ 556 BGB

Vereinbarung über Betriebskosten

Regelt, dass Betriebskosten nur auf Mieter umgelegt werden dürfen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

§ 556a BGB

Begrenzung bei Modernisierung

Beschränkt die Umlage von Kosten nach energetischen Modernisierungen.

BetrKV

Betriebskostenverordnung

Definiert abschließend, welche 17 Kostenarten als Betriebskosten umlagefähig sind.

§ 259 BGB

Rechenschaftspflicht

Verpflichtet Vermieter zur ordnungsgemäßen Abrechnung und Belegeinsicht.

⚖️ Rechtliche Konsequenzen:

Verstößt die Nebenkostenabrechnung gegen diese Vorschriften, kann sie unwirksam sein. Nachforderungen des Vermieters verfallen dann. Umgekehrt bleibt aber der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung bestehen!

Fristen für die Nebenkostenabrechnung

Frist für Vermieter: 12-Monats-Regel

Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zustellen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.

Beispiel:

Abrechnungszeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2023

Spätester Zugang beim Mieter: 31.12.2024

Bei verspäteter Abrechnung (z.B. 15.01.2025): Nachforderungen des Vermieters verfallen vollständig!

Ausnahmen von der 12-Monats-Frist

Die Frist verlängert sich nur in absoluten Ausnahmefällen:

  • Vermieter hat die Verspätung nicht selbst zu vertreten
  • Verzögerung bei Hausverwaltung oder Energieversorger (nur bei nachweislicher Mahnung)
  • Höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen)

⚠️ Vorsicht:

"Ich hatte keine Zeit" oder "Ich war im Urlaub" gelten NICHT als Ausnahme! Die Frist ist absolut.

Zahlungsfristen nach Erhalt

Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung gelten folgende Fristen:

📬

Tag 0: Zugang der Abrechnung

Nebenkostenabrechnung geht beim Mieter ein (Postweg beachten!)

📊

Sofort: Prüfungsphase

Mieter prüft Abrechnung, fordert ggf. Belegeinsicht

💰

30 Tage: Zahlungsfrist Nachforderung

Bei Nachzahlung: 30 Tage Zeit (im Mietvertrag ggf. anders geregelt)

↩️

Sofort: Guthaben-Rückzahlung

Bei Guthaben: Vermieter muss unverzüglich zurückzahlen oder verrechnen

12 Monate: Widerspruchsfrist

Mieter kann innerhalb von 12 Monaten nach Zugang Widerspruch einlegen

Umlagefähige Nebenkosten – Der vollständige Katalog

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) § 2 legt abschließend fest, welche 17 Kostenarten auf Mieter umgelegt werden dürfen:

1

Grundsteuer

Die von der Gemeinde erhobene Grundsteuer auf das Grundstück

Ø 0,20 € / m² / Monat
2

Wasserversorgung

Wasserverbrauch, Wasserzähler, Eichung, Grundgebühren

Ø 0,32 € / m² / Monat
3

Entwässerung / Abwasser

Abwassergebühren, Kanalisation

Ø 0,40 € / m² / Monat
4

Heizung

Brennstoffe, Betrieb, Wartung, Emissionsmessung, Abgasmessung

Ø 1,05 € / m² / Monat
5

Warmwasser

Brennstoffe und Betriebskosten der zentralen Warmwasserversorgung

Ø 0,28 € / m² / Monat
6

Aufzug

Strom, Betrieb, Überwachung, Wartung, TÜV

Ø 0,15 € / m² / Monat
7

Straßenreinigung & Müllabfuhr

Gehwegreinigung, Winterdienst, Müllentsorgung

Ø 0,17 € / m² / Monat
8

Gebäudereinigung

Treppenhaus, Gemeinschaftsräume, Außenanlagen

Ø 0,12 € / m² / Monat
9

Gartenpflege

Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautbeseitigung

Ø 0,08 € / m² / Monat
10

Beleuchtung

Strom für Gemeinschaftsbeleuchtung (Flur, Keller, Außen)

Ø 0,05 € / m² / Monat
11

Schornsteinreinigung

Kaminkehrer, Feuerstättenschau

Ø 0,03 € / m² / Monat
12

Versicherungen

Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Elementarversicherung

Ø 0,18 € / m² / Monat
13

Hausmeister

Hausmeisterdienste (nur laufende Tätigkeiten, keine Reparaturen!)

Ø 0,25 € / m² / Monat
14

Antenne / Kabel / Breitband

Gemeinschaftsantenne, Kabelanschluss, Internet

Ø 0,10 € / m² / Monat
15

Wascheinrichtungen

Gemeinschaftswaschraum (Strom, Wasser, Wartung)

Ø 0,05 € / m² / Monat
16

Sonstige Betriebskosten

Z.B. Dachrinnenreinigung, Prüfung Rauchmelder, Legionellenprüfung

Ø 0,10 € / m² / Monat
17

Hausverwaltung (nur WEG)

Verwaltungsgebühren bei Eigentumswohnungen im Rahmen des Hausgeldes

Ø 0,25 € / m² / Monat

Durchschnittliche Gesamtnebenkosten

2,17 € / m² / Monat

Das entspricht bei einer 80 m² Wohnung ca. 173,60 € monatlich oder 2.083 € pro Jahr

Quelle: Betriebskostenspiegel 2024, Deutscher Mieterbund

Nicht umlagefähige Kosten – Was NICHT abgerechnet werden darf

Folgende Kosten sind ausdrücklich NICHT umlagefähig und dürfen nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen:

Instandhaltung & Reparaturen

Alle Reparaturen, Sanierungen, Modernisierungen am Gebäude sind Vermieter-Sache. Beispiele: Dachsanierung, Fassadenreparatur, Heizungstausch, defekte Lampen austauschen.

Verwaltungskosten (außer WEG)

Kosten für die Verwaltung durch Hausverwaltung oder Vermieter selbst sind nicht umlagefähig. Ausnahme: Bei Eigentumswohnungen im Rahmen des Hausgeldes.

Kontoführungsgebühren

Bankgebühren für Mietkautionskonten oder Vermieter-Geschäftskonten.

Porto & Bürokosten

Kosten für Briefe, Kopien, Büromaterial des Vermieters.

Rechtsanwalts- & Gerichtskosten

Anwalts- oder Gerichtskosten für Prozesse, Mahnverfahren etc.

Leerstandskosten

Nebenkosten für leerstehende Wohnungen dürfen nicht auf andere Mieter umgelegt werden.

Rücklagen (Instandhaltungsrücklage)

Bei Eigentumswohnungen: Die monatliche Rücklage für künftige Reparaturen ist nicht umlagefähig.

Anschaffungskosten

Kosten für Neuanschaffungen (z.B. neue Waschmaschine für Waschraum, neue Rasenmäher) – nur laufende Betriebskosten sind umlagefähig.

⚠️ Bei nicht umlagefähigen Kosten in der Abrechnung:

Wenn nicht umlagefähige Kosten auftauchen, ist die gesamte Position ungültig. Sie müssen diese nicht bezahlen. Bei groben Verstößen kann sogar die gesamte Abrechnung unwirksam sein. Legen Sie Widerspruch ein!

Nebenkostenabrechnung erstellen – Schritt für Schritt

Als Vermieter müssen Sie die Nebenkostenabrechnung korrekt und fristgerecht erstellen. So gehen Sie vor:

1

Abrechnungszeitraum festlegen

Definieren Sie einen 12-Monats-Zeitraum (z.B. 01.01. - 31.12. oder 01.07. - 30.06.)

  • Muss mit Mietvertrag übereinstimmen
  • Erste Abrechnung kann kürzer sein (z.B. bei Einzug im März: 01.03. - 31.12.)
  • Danach immer 12 Monate
2

Alle Belege sammeln

Sammeln Sie sämtliche Rechnungen und Belege des Abrechnungszeitraums:

  • Grundsteuerbescheid
  • Wasser-/Abwasserabrechnung
  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Müllabfuhr-Rechnung
  • Versicherungspolice
  • Hausmeister/Dienstleister-Rechnungen
  • Schornsteinfeger-Rechnung
  • usw.
3

Gesamtkosten pro Position ermitteln

Addieren Sie für jede Kostenart alle Belege des Jahres:

Beispiel Müllabfuhr:

Q1/2023: 120 €
Q2/2023: 135 €
Q3/2023: 128 €
Q4/2023: 142 €
= Gesamt: 525 €

4

Verteilerschlüssel anwenden

Verteilen Sie die Kosten auf alle Mieteinheiten gemäß Mietvertrag:

  • Nach Wohnfläche: Bei den meisten Kostenarten (Standard)
  • Nach Verbrauch: Bei Wasser, Heizung, Warmwasser (Pflicht bei Zentralheizung!)
  • Nach Personenzahl: Manchmal bei Müll, Wasser
  • Nach Wohneinheiten: Selten, z.B. bei Kabelanschluss

Der Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag vereinbart sein!

5

Anteil je Mieter berechnen

Berechnen Sie den individuellen Kostenanteil:

Formel (bei Wohnflächenschlüssel):

Mieteranteil = (Gesamtkosten × Wohnfläche Mieter) ÷ Gesamtwohnfläche


Beispiel:

Müllabfuhr gesamt: 525 €
Wohnfläche Mieter A: 80 m²
Gesamtwohnfläche Haus: 400 m²
Anteil Mieter A = (525 € × 80 m²) ÷ 400 m² = 105 €

6

Vorauszahlungen gegenrechnen

Ziehen Sie die geleisteten Vorauszahlungen ab:

Kosten gesamt Mieter A: 1.850 €
Vorauszahlungen (12 × 140 €): 1.680 €
= Nachzahlung: 170 €

7

Abrechnung erstellen & versenden

Erstellen Sie die formelle Abrechnung mit allen Pflichtangaben und versenden Sie diese:

  • Per Post (empfohlen: Einschreiben mit Rückschein)
  • Per E-Mail (nur wenn im Mietvertrag vereinbart!)
  • Persönlich gegen Empfangsbestätigung

⚠️ Erst mit Zugang beim Mieter beginnt die 12-Monats-Frist!

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Bei Überschreitung der 12-Monats-Frist verfallen alle Nachforderungen des Vermieters. Der Mieter muss keine Nachzahlung mehr leisten. Umgekehrt behält der Mieter seinen Anspruch auf Rückzahlung eines Guthabens.

Kann ich als Mieter Belegeinsicht verlangen?

Ja, Sie haben ein gesetzliches Recht auf Belegeinsicht (§ 259 BGB). Der Vermieter muss Ihnen Original-Belege, Rechnungen und Verträge zur Verfügung stellen. Sie dürfen Kopien anfertigen oder Fotos machen.

Muss ich trotz Fehler in der Abrechnung zahlen?

Bei offensichtlichen Fehlern sollten Sie unter Vorbehalt zahlen und gleichzeitig schriftlich Widerspruch einlegen. Bei gravierenden Mängeln können Sie die Zahlung verweigern – lassen Sie sich aber rechtlich beraten!

Wie hoch darf die Nachzahlung maximal sein?

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Nachzahlungen. Die Höhe ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten. Allerdings kann der Vermieter die Vorauszahlung für die Zukunft erhöhen, wenn regelmäßig hohe Nachzahlungen anfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten und Betriebskosten?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Rechtlich korrekt ist "Betriebskosten" (§ 556 BGB). "Nebenkosten" ist der umgangssprachliche Begriff. Beide meinen die laufenden Kosten, die durch die Nutzung der Immobilie entstehen.

Muss ich Nebenkosten zahlen, wenn nichts im Mietvertrag steht?

Nein! Ohne Vereinbarung im Mietvertrag müssen Sie keine Nebenkosten zahlen. Der Vermieter kann dies nicht nachträglich einführen. Nur bei Mietvertragsänderung mit Ihrer Zustimmung ist eine spätere Vereinbarung möglich.

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