Rechte des Vermieters 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Recht auf pünktliche Mietzahlung zum 3. Werktag jeden Monats
  • Recht auf Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Paragraph 558 BGB)
  • Recht auf Kündigung bei berechtigtem Interesse (Eigenbedarf, Pflichtverletzung, Verwertung)
  • Recht auf Besichtigung bei konkretem sachlichen Grund und rechtzeitiger Ankündigung
  • Recht auf Modernisierung und Umlage von 8% der Kosten auf die Jahresmiete

Vermieterrechte im Überblick

Das deutsche Mietrecht wird oft als sehr mieterfreundlich wahrgenommen. Tatsächlich verfügen Vermieter jedoch über eine Reihe von Rechten, die ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Vermietung ermöglichen. Die wichtigsten Vermieterrechte leiten sich aus dem Eigentumsrecht (Art. 14 GG, Paragraph 903 BGB) und dem Mietvertrag (Paragraph 535 ff. BGB) ab.

Recht auf Mietzahlung

Das grundlegenste Recht des Vermieters: Der Mieter muss die vereinbarte Miete pünktlich und vollständig zahlen (Paragraph 535 Abs. 2, 556b Abs. 1 BGB). Die Miete ist spätestens zum dritten Werktag eines jeden Monats fällig -- im Voraus, nicht nachträglich.

Bei Zahlungsverzug stehen dem Vermieter folgende Rechte zu:

  • Verzugszinsen: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (Paragraph 288 BGB)
  • Mahnkosten: Pauschale für Mahnschreiben
  • Fristlose Kündigung: Ab 2 Monatsmieten Rückstand (Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Ordentliche Kündigung: Bei wiederholter unpünktlicher Zahlung

Recht auf Mieterhöhung

Der Vermieter hat mehrere Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen:

Vergleichsmiete (Paragraph 558 BGB)

Die Miete kann auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Voraussetzungen: Die letzte Erhöhung liegt mindestens 15 Monate zurück, und die Miete wurde in den letzten drei Jahren nicht um mehr als 20% (in angespannten Märkten: 15%) erhöht (Kappungsgrenze).

Modernisierungsmieterhöhung (Paragraph 559 BGB)

Nach Modernisierungsmassnahmen darf die Jahresmiete um maximal 8% der Modernisierungskosten erhöht werden. Die Erhöhung ist auf 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren gedeckelt (bei Mieten unter 7 Euro: 2 Euro).

Staffel- und Indexmiete

Bei Staffelmiete (Paragraph 557a BGB) sind künftige Erhöhungen bereits im Vertrag festgelegt. Bei Indexmiete (Paragraph 557b BGB) koppelt sich die Miete an den Verbraucherpreisindex.

Kündigungsrecht

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen bei:

  • Eigenbedarf (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • Pflichtverletzung des Mieters (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)
  • Wirtschaftlicher Verwertung (Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Zahlungsverzug (fristlose Kündigung, Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
  • Nachhaltiger Störung des Hausfriedens (Paragraph 569 Abs. 2 BGB)

Details zu den Kündigungsgründen und -fristen finden Sie in unserem Ratgeber Kündigung Mietvertrag.

Besichtigungsrecht

Bei berechtigtem Interesse (Instandhaltung, Verkauf, Neuvermietung, Verdacht auf vertragswidrigen Gebrauch) darf der Vermieter die Wohnung besichtigen. Voraussetzung: rechtzeitige Ankündigung und sachlicher Grund. Details in unserem Ratgeber Besichtigungsrecht.

Modernisierungsrecht

Der Vermieter hat das Recht, Modernisierungsmassnahmen durchzuführen (Paragraph 555b BGB). Der Mieter muss diese grundsätzlich dulden (Paragraph 555d BGB), es sei denn, die Massnahme stellt eine unzumutbare Härte dar. Modernisierungsmassnahmen umfassen:

  • Energetische Sanierung (Dämmung, Fensteraustausch)
  • Barrierefreiheit
  • Einbau neuer Sanitäranlagen oder Heizung
  • Verbesserung der Wohnqualität (z.B. Aufzugeinbau)

Der Mieter ist drei Monate vorher schriftlich zu informieren (Paragraph 555c BGB).

Kautionsverwertung

Nach Mietende darf der Vermieter die Kaution zur Begleichung offener Forderungen verwenden: ausstehende Mieten, Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung, Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Wohnung. Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist (3 bis 6 Monate), bevor er die Kaution zurückgeben muss.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich als Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen?

Ja, nach einer Betriebskostenabrechnung, die eine Nachzahlung ergibt, dürfen Sie die monatliche Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe anpassen (Paragraph 560 Abs. 4 BGB). Die Anpassung muss in Textform erklärt werden und darf den künftigen Bedarf nicht unangemessen übersteigen.

Kann ich eine Tierhaltung im Mietvertrag verbieten?

Ein pauschales Tierhaltungsverbot in einem Formular-Mietvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Kleintiere (Hamster, Fische, Vögel) dürfen ohne Erlaubnis gehalten werden. Bei Hunden und Katzen muss eine Einzelfallabwägung erfolgen. Ein generelles Verbot in einer Individualvereinbarung kann wirksam sein.

Habe ich ein Vorkaufsrecht bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen?

Nicht der Vermieter, sondern der Mieter hat ein Vorkaufsrecht. Wird eine vermietete Wohnung erstmals in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft, hat der Mieter das Vorkaufsrecht zu denselben Konditionen (Paragraph 577 BGB). Für den Vermieter/Eigentümer ist dies eine Einschränkung, die beim Verkauf zu beachten ist.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

COO der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
COO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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