Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Arten: Verbrauchsausweis (ab ca. 50 Euro) und Bedarfsausweis (ab ca. 300 Euro)
- Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau (GEG Paragraphen 79-88)
- Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
- Bei Verstössen drohen Bussgelder bis 10.000 Euro
- Der Energieausweis muss in Immobilienanzeigen angegeben werden
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist günstiger und einfacher zu erstellen, aber abhängig vom Nutzungsverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebäudes -- unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aussagekräftiger, aber teurer.
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsächlicher Verbrauch (3 Jahre) | Bauphysikalische Berechnung |
| Kosten | 50-100 Euro | 300-500 Euro |
| Aussagekraft | Mittel (nutzerabhängig) | Hoch (objektiv) |
| Erlaubt für | Wohngebäude ab 5 WE und nach 1977 | Alle Gebäude |
| Pflicht bei | Gebäude ab 5 WE, Baujahr nach 1977 | Gebäude bis 4 WE, Baujahr vor 1977 |
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Nach dem GEG benötigen Sie einen Energieausweis bei:
- Verkauf einer Immobilie: Vorlage spätestens bei der Besichtigung
- Neuvermietung: Vorlage spätestens bei der Besichtigung
- Neubau: Bedarfsausweis ist Pflicht
- Immobilienanzeigen: Energiekennwerte müssen angegeben werden
Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude unter 50 m2 Nutzfläche, Ferienhäuser mit weniger als 4 Monaten Nutzung pro Jahr.
Kosten des Energieausweises
Die Kosten variieren je nach Art, Größe des Gebäudes und Anbieter:
- Verbrauchsausweis: 50 bis 100 Euro (Online-Erstellung möglich)
- Bedarfsausweis: 300 bis 500 Euro (Vor-Ort-Begehung erforderlich)
- Bedarfsausweis mit Sanierungsempfehlung: 400 bis 700 Euro
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Bei Verstössen gegen die Vorlagepflicht droht ein Bussgeld bis zu 10.000 Euro (GEG Paragraph 108). In der Praxis werden Bussgelder selten verhängt, aber Käufer und Mieter können Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Energieverbrauch höher ausfällt als erwartet.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ausstellungsberechtigt sind: Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister bestimmter Gewerke (z.B. Schornsteinfeger), zugelassene Energieberater. Die Berechtigung ist in GEG Paragraph 88 geregelt. Prüfen Sie die Qualifikation auf der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de).
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Qüllen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft
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Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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