BAFA-Förderung 2026: Kompletter Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAFA fördert Heizungstausch mit bis zu 70% Zuschuss (Grundförderung + Boni)
- Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster): 15% Zuschuss plus 5% iSFP-Bonus
- Energieberatung für Wohngebäude: 80% Zuschuss, maximal 1.300 Euro
- Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden
- Seit 2024 neues Förderregime nach GEG-Novelle
BAFA Förderung: Aktueller Stand 2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neben der KfW die zentrale Förderstelle für energetische Gebaudesanierung in Deutschland. Seit der Neustrukturierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Jahr 2024 hat das BAFA seine Förderkulisse angepasst.
Die BAFA-Förderung richtet sich an Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden -- sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter und Kapitalanleger können profitieren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der nach Abschluss der Massnahme ausgezahlt wird.
Förderung Heizungstausch
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Neue Heizungen müssen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Die BAFA fördert den Umstieg mit grosszügigen Zuschüssen:
| Förderkomponente | Fördersatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30% | Einbau einer förderfähigen Heizung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, H2-ready Gasheizung) |
| Effizienzbonus Wärmepumpe | +5% | Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erd-/Wasser-/Abwasserwärmepumpe |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +20% | Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (nur Selbstnutzer) |
| Einkommensbonus | +30% | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro (nur Selbstnutzer) |
Maximale Förderung: 70% der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (21.000 Euro Zuschuss bei 70%).
Vermieter erhalten die Grundförderung (30%) und den Effizienzbonus (+5%). Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur Selbstnutzern zur Verfügung. Bei einem Heizungstausch für 25.000 Euro erhält ein Vermieter somit bis zu 8.750 Euro Zuschuss (35%).
Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle
Das BAFA fördert auch Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle mit 15% Zuschuss:
- Dämmung: Aussenwand, Dach, Kellerdecke, oberste Geschossdecke
- Fensteraustausch: Fenster, Aussentüren, Dachflächenfenster
- Sommerlicher Wärmeschutz: Aussenliegende Sonnenschutzeinrichtungen
Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte auf 20%. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt (mit iSFP: 60.000 Euro).
Technische Mindestanforderungen
| Massnahme | Mindest-U-Wert |
|---|---|
| Aussenwanddämmung | 0,20 W/(m2K) |
| Dachdämmung | 0,14 W/(m2K) |
| Kellerdeckendämmung | 0,25 W/(m2K) |
| Fenster | 0,95 W/(m2K) |
| Aussentüren | 1,30 W/(m2K) |
Förderung der Energieberatung
Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 80% Zuschuss:
- Ein-/Zweifamilienhaus: maximal 1.300 Euro Zuschuss
- Ab drei Wohneinheiten: maximal 1.700 Euro Zuschuss
Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes) erfolgen. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der den energetischen Zustand des Gebäudes analysiert und Sanierungsmassnahmen empfiehlt.
Antragstellung: Schritt für Schritt
- 1. Energieberater einschalten: Für Heizungstausch und Einzelmassnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich
- 2. Angebote einholen: Kostenvoranschläge von Fachbetrieben
- 3. Antrag stellen: Online über das BAFA-Portal (vor Auftragserteilung!)
- 4. Zuwendungsbescheid abwarten: Bearbeitungszeit ca. 4-8 Wochen
- 5. Massnahme durchführen: Auftrag erteilen und Massnahme umsetzen
- 6. Verwendungsnachweis: Rechnungen und Nachweise hochladen
- 7. Auszahlung: Zuschuss wird auf Ihr Konto überwiesen
Der Förderantrag muss vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden. Nur bei der Heizungsförderung ist seit September 2024 ein Vorhabenbeginn nach Auftragserteilung (Lieferungs- und Leistungsvertrag) möglich, sofern der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung gestellt wird. Bei allen anderen Massnahmen gilt: erst Antrag, dann Auftrag.
Kombination mit KfW-Förderung
BAFA-Zuschüsse und KfW-Kredite können für dieselbe Massnahme nicht kombiniert werden (Kumulierungsverbot innerhalb der BEG). Allerdings können Sie verschiedene Massnahmen über verschiedene Fördergeber fördern lassen:
- Heizungstausch über BAFA (Zuschuss) + Ergänzungskredit KfW 358/359
- Dachdämmung über BAFA + Fensteraustausch in separatem Antrag
- Gesamtsanierung zum Effizienzhaus über KfW 261 (schliesst BAFA-Einzelmassnahmen aus)
Häufig gestellte Fragen
Wer kann BAFA-Förderung beantragen?
Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen. Sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter sind antragsberechtigt. Neubauten sind von der BAFA-Förderung ausgeschlossen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für BAFA-Anträge liegt aktuell bei 4 bis 12 Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen kann es länger dauern. Der Zuwendungsbescheid muss vorliegen, bevor Sie die Massnahme in Auftrag geben können (Ausnahme: Heizungsförderung mit Lieferungs- und Leistungsvertrag).
Muss die Massnahme von einem Fachbetrieb durchgeführt werden?
Ja. Die Massnahme muss von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Bei Heizungstausch muss der Fachbetrieb die korrekte Installation bestätigen. Bei Massnahmen an der Gebäudehülle ist zusätzlich die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
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Qüllen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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