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Eigentumswohnung kaufen 2026: WEG, Hausgeld, Teilungserklärung & Checkliste

Eigentumswohnung kaufen 2025: Teilungserklärung, Hausgeld, WEG-Unterlagen, Rücklage, Sonderumlage – mit Praxis-Tipps, Rechenbeispielen und Checkliste.

22 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kürze
  • Sondereigentum + Miteigentumsanteil: Sie kaufen Ihre Wohnung plus einen Anteil am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, Treppenhaus)
  • Teilungserklärung: Das Grundgesetz der WEG – regelt Rechte, Pflichten und Kostenverteilung
  • Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage – typisch 3–5 €/m²
  • Rücklage prüfen: Unter 20 €/m² Wohnfläche = erhöhtes Sonderumlage-Risiko
  • Protokolle lesen: Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre zeigen Konflikte und geplante Sanierungen
  • Kaufnebenkosten: Rechnen Sie mit 10–15 % auf den Kaufpreis
Disclaimer

Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Notar oder Steuerberater.

1. Was ist Wohnungseigentum?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie zwei Dinge gleichzeitig: das Sondereigentum an Ihrer Wohnung (Räume, Bodenbeläge, Sanitärinstallation innerhalb der Wände) und einen Miteigentumsanteil (MEA) am gesamten Gebäude – also an Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage und Grundstück.

Dieses Konstrukt ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und hat eine zentrale Konseqünz: Sie können über Ihr Sondereigentum weitgehend frei verfügen, beim Gemeinschaftseigentum entscheidet aber die Eigentümegemeinschaft (alle Eigentümer gemeinsam).

EigentumsartBeispieleWer entscheidet?
SondereigentumRäume, Bodenbeläge, Innentüren, SanitärSie allein
GemeinschaftseigentumDach, Fassade, Fenster (aussen), Heizung, TreppenhausEigentümergemeinschaft (Beschluss)
SondernutzungsrechtStellplatz, Garten, KellerraumSie nutzen exklusiv, Eigentum bleibt bei der Gemeinschaft
Praxis-Tipp

Prüfen Sie vor dem Kauf, was genau zu Ihrem Sondereigentum gehört und was nicht. Die Teilungserklärung (siehe unten) definiert das verbindlich. Fenster, Balkone und tragende Wände gehören fast immer zum Gemeinschaftseigentum – Änderungen brauchen einen Beschluss.

2. WEG & Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das Grunddokument jeder WEG. Sie wird beim Grundbuchamt hinterlegt und regelt:

  • Aufteilung in Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Miteigentumsanteile (MEA) – bestimmen Stimmrecht und Kostenverteilung
  • Sondernutzungsrechte (Stellplätze, Gärten, Keller)
  • Nutzungsbeschränkungen (z.B. gewerbliche Nutzung, Tierhaltung)

Gemeinschaftsordnung

Ergänzt die Teilungserklärung und regelt das Zusammenleben: Hausordnung, Verwalterbestellung, Beschlussfassung. Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer erweiterte Rechte auf bauliche Veränderungen (z.B. Ladestation für E-Autos, Barrierefreiheit).

Achtung: Ältere Teilungserklärungen

Bei älteren Gebäuden (vor 1990) enthält die Teilungserklärung oft keine klare Kostenverteilung für Sanierungen. Das kann zu überraschenden Sonderumlagen führen. Lassen Sie die TE bei Unsicherheit von einem Fachanwalt prüfen.

3. Hausgeld verstehen

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung an die WEG-Verwaltung. Es deckt alle laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums:

KostenartBeispieleUmlagefähig auf Mieter?
BetriebskostenWasser, Müllabfuhr, Versicherung, Hausmeister, GartenpflegeJa (über Nebenkostenabrechnung)
VerwaltungskostenWEG-Verwalter, KontoführungNein
InstandhaltungsrücklageZuführung für künftige SanierungenNein

Was bedeutet das für Kapitalanleger?

Für Vermieter ist die Unterscheidung umlagefähig vs. nicht umlagefähig entscheidend: Nur die umlagefähigen Betriebskosten können Sie an den Mieter weitergeben. Die Verwaltungskosten (ca. 20–35 €/Monat) und die Rücklagenzuführung tragen Sie selbst – das reduziert Ihren Cashflow.

Faustformel: Hausgeld 3–5 €/m² ist normal. Ab 6 €/m² sollten Sie genauer hinschauen (mogliche Gründe: Aufzug, Tiefgarage, Schwimmbad, erhöhter Sanierungsbedarf).

Vertiefung: Hausgeld im Detail

4. Unterlagen-Check: Was Sie vor dem Kauf lesen müssen

UnterlageWarum wichtig?Woher?
Teilungserklärung + GemeinschaftsordnungRechte, Pflichten, NutzungsbeschränkungenVerwalter oder Verkaufer
Protokolle der EV (3 Jahre)Konflikte, geplante Sanierungen, SonderumlagenVerwalter
Wirtschaftsplan (aktuell)Geplantes Hausgeld, KostenstrukturVerwalter
Letzte JahresabrechnungTatsächliche Kosten, Nachzahlungen/GuthabenVerwalter
RücklagenstandSonderumlage-Risiko einschätzenVerwalter
GrundbuchauszugEigentumer, Lasten, GrundschuldenNotar/Verkaufer
EnergieausweisEnergieeffizienz, SanierungsbedarfVerkaufer/Verwalter
Achtung: Rücklage prüfen

Eine Instandhaltungsrücklage unter 20 €/m² Wohnfläche ist bei älteren Gebäuden ein Warnsignal. Steht eine grosse Sanierung an (Dach, Heizung, Fassade), können schnell Sonderumlagen von 5.000–20.000 € pro Einheit fällig werden. Diese Kosten tragen Sie als neuer Eigentümer.

5. Kosten & Finanzierung

Kaufnebenkosten bei einer ETW

PositionBeispiel: 250.000 € in BayernBeispiel: 250.000 € in NRW
Grunderwerbsteuer8.750 € (3,5 %)16.250 € (6,5 %)
Notar + Grundbuch5.000 € (2,0 %)5.000 € (2,0 %)
Makler (Käuferanteil)8.925 € (3,57 %)8.925 € (3,57 %)
Nebenkosten gesamt22.675 € (9,07 %)30.175 € (12,07 %)

Finanzierungsbesonderheiten bei ETW

  • Hausgeld beachten: Banken rechnen das Hausgeld (oder den nicht umlagefähigen Teil) in die Belastungsrechnung ein
  • Sonderumlage als Risiko: Grosse Sonderumlagen können die Finanzierung belasten – Puffer einplanen
  • Kleinteilige Objekte: Manche Banken finanzieren Wohnungen unter 30 m² oder unter 50.000 € ungern

Vertiefung: Kaufnebenkosten im Detail · Kaufnebenkosten-Rechner

6. Besichtigung & Prüfung

In der Wohnung prüfen

  • Zustand Böden, Wände, Fenster, Sanitär, Elektro
  • Feuchtigkeit (Keller, Badezimmer, Aussenwände)
  • Schnitt und Raumhöhen – stimmen Grundriss und Wohnfläche?
  • Lärmsituation (Strasse, Nachbarn, Treppenhaus)

Am Gemeinschaftseigentum prüfen

  • Zustand Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Aufzug
  • Dach und Fassade (von aussen)
  • Heizungsanlage: Typ, Alter, letzte Wartung
  • Allgemeinzustand: Gepflegt oder vernachlässigt?
Praxis-Tipp

Der Zustand des Gemeinschaftseigentums ist bei einer ETW mindestens so wichtig wie die Wohnung selbst. Ein frisch renoviertes Bad nützt wenig, wenn in 2 Jahren eine Fassadensanierung mit 15.000 € Sonderumlage ansteht.

7. Eigentumswohnung als Kapitalanlage

Die ETW ist der Einstiegsklassiker für Immobilieninvestoren: überschaubare Investitionssumme, klare Verwaltungsstruktur (WEG-Verwalter kümmert sich), und in städtischen Lagen stabile Nachfrage.

Rendite-Kalkulation: Schnellcheck

Position€/Monat
Kaltmiete750 €
Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltung + Rücklage)-85 €
Mietausfallwagnis (3 %)-23 €
Netto vor Finanzierung642 €
Annuität (190.000 €, 3,8 % Zins, 2 % Tilgung)-920 €
Cashflow nach Finanzierung-278 €

Ein negativer Cashflow ist bei aktuellen Zinsen normal – entscheidend ist, ob der monatliche Zuschuss tragbar ist und durch Tilgung + Wertsteigerung langfristig kompensiert wird.

Vertiefung: Immobilien als Kapitalanlage · Mietrendite berechnen

8. Typische Fehler beim ETW-Kauf

  1. Protokolle nicht gelesen: Die Protokolle der Eigentümeversammlungen zeigen, welche Sanierungen geplant sind. Wer sie nicht liest, wird von Sonderumlagen überrascht.
  2. Rücklage nicht geprüft: Zu niedrige Rücklagen = hohes Sonderumlage-Risiko. Fragen Sie nach dem aktuellen Stand und vergleichen Sie mit dem Gebäudealter.
  3. Hausgeld falsch eingeschätzt: Kapitalanleger, die nur die Kaltmiete sehen, vergessen die nicht umlagefähigen Kosten. Das verschlechtert den Cashflow um 80–150 €/Monat.
  4. Gemeinschaftseigentum ignoriert: Die schönste Wohnung nützt nichts, wenn Dach, Heizung oder Fassade sanierungsbedürftig sind.
  5. WEG-Stimmung nicht geprüft: Zerstrittene Eigentüemergemeinschaften blockieren notwendige Sanierungen – das mindert den Wert.
  6. Sondernutzungsrechte nicht verifiziert: Der Stellplatz im Expose gehört nicht automatisch zur Wohnung. Prüfen Sie die Teilungserklärung.

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9. FAQ: Häufige Fragen zum ETW-Kauf

Was ist der Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Hausgeld zahlen Sie als Eigentümer an die WEG-Verwaltung. Es umfasst Betriebskosten, Verwaltung und Rücklage. Nebenkosten (Betriebskosten) sind der Teil davon, den Sie bei Vermietung auf den Mieter umlegen können. Die Differenz (Verwaltung + Rücklage) tragen Sie selbst.
Was kostet eine Eigentumswohnung im Unterhalt?
Rechnen Sie mit 3–5 €/m² Hausgeld pro Monat plus ggf. Sonderumlagen. Bei einer 70-m²-Wohnung sind das 210–350 €/Monat. Hinzu kommen Ihre individuellen Kosten (Strom, Internet, Grundsteuer).
Kann ich meine ETW renovieren wie ich will?
Am Sondereigentum (Böden, Wände, Sanitär) ja. Am Gemeinschaftseigentum (Fenster aussen, Balkonbrüstung, Fassade) brauchen Sie einen WEG-Beschluss. Tragende Wände dürfen Sie nie ohne Genehmigung verändern.
Wie finde ich heraus, ob eine Sonderumlage droht?
Lesen Sie die Protokolle der letzten 3 Eigentüemerversammlungen und fragen Sie nach dem Rücklagenstand. Vergleichen Sie die Rücklage mit dem Gebäudealter und dem Zustand von Dach/Heizung/Fassade. Ein Verwaltergespräch kann zusätzlich Aufschluss geben.
Lohnt sich eine ETW als Kapitalanlage?
Das hängt von Kaufpreis, Mieteinnahmen, Finanzierung und Standort ab. Eine ETW in guter städtischer Lage mit solider WEG kann eine attraktive Kapitalanlage sein. Entscheidend ist eine realistische Kalkulation – inklusive nicht umlagefähiger Kosten und Rücklagen.

10. Fazit

Eine Eigentumswohnung zu kaufen ist mehr als ein Wohnungskauf – Sie kaufen auch ein Stück Gemeinschaft. Teilungserklärung, Hausgeld, Rücklagen und Protokolle entscheiden über Kosten und Risiken mindestens so stark wie Lage und Zustand der Wohnung selbst.

Ihre nächsten Schritte

  1. Teilungserklärung und Protokolle (3 Jahre) anfordern und lesen
  2. Rücklagenstand prüfen und mit Gebäudealter abgleichen
  3. Hausgeld-Aufteilung verstehen (umlagefähig vs. nicht umlagefähig)
  4. Kaufnebenkosten berechnen: Kaufnebenkosten-Rechner
  5. Kostenlose Beratung nutzen: Beratung starten

Weiterführende Ratgeber:

Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

COO der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: BGB, Gutachterausschüsse, Statistisches Bundesamt

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Lucas Siebeking
COO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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