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Immobilienkauf · Stand 2026-09-07

Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe: Ablauf beim Immobilienkauf

Der Weg von der Objektwahl bis zur Schlüsselübergabe umfasst viele rechtliche und finanzielle Schritte. Dieser Ratgeber erklärt, welche Begleitung vom Kaufangebot über den Notartermin bis zur Übergabe sinnvoll ist, welche Fristen gelten und welche Kosten entstehen.

· MyInvest24 Redaktion 2654 Wörter Aktualisiert am 2026-09-07
Notarin überreicht einem Käuferpaar den unterschriebenen Kaufvertrag auf dem Tisch eines Besprechungsraums, im Hintergrund Schlüssel und Grundrisse
Quellen5 FormatRatgeber ModellBeispielrechnung
Notarin überreicht einem Käuferpaar den unterschriebenen Kaufvertrag auf dem Tisch eines Besprechungsraums, im Hintergrund Schlüssel und Grundrisse MyInvest24 Analyse
Modellrechnung

Begleitung vom Notartermin bis zur Übergabe am Beispielobjekt

Diese Modellrechnung veranschaulicht die Zahlungs- und Besitzübertragung eines Beispielkaufs. Alle Werte sind Annahmen und dienen ausschließlich der Illustration, sie stellen keine Prognose oder Beratung dar.

Kaufpreis (Annahme) 300.000 € Eigentumswohnung, vermietet
Kaufpreiszahlung Woche 7 nach erfüllten Fälligkeitsvoraussetzungen
Übergabe Woche 9 mit Protokoll und Zählerständen
Grundbucheintragung Woche 14 formaler Eigentumsübergang
Beispielrechnung

Nebenkosten des Modellkaufs

Grunderwerbsteuer 5,5 Prozent (Annahme) +16.500 €
Notar- und Grundbuchkosten (Annahme) +6.000 €
Ausgleich Nebenkostenübergabe (Annahme) +420 €
Übergabeprotokoll und Dokumentation (Annahme) +150 €
Nebenkosten gesamt (Modell) +23.070 €
Szenariovergleich

Bewertung der Phasen

Vorbereitung Notartermin hoher Einfluss auf Vertragsergebnis
Fälligkeitsphase wenig Spielraum, hohe Prozessdisziplin
Übergabe dokumentationskritisch
Grundbuchphase weitgehend behördlich bestimmt
Entscheidungs-Kompass
68
Fristentreue

abhängig von Finanzamt und Grundbuchamt

82
Dokumentationsgrad

Protokoll und Checkliste decken vieles ab

74
Kostentransparenz

Gebühren sind gesetzlich determiniert

60
Koordinationsaufwand

vier bis sechs Beteiligte im Prozess

Kurzantwort

Unter Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe versteht man die organisatorische und fachliche Unterstützung des Käufers über die gesamte Kaufphase: von der Objektprüfung und Preisverhandlung über die Entwurfsfassung des Kaufvertrags, den Notartermin, die Finanzierungsabwicklung und die Grundbuchumschreibung bis hin zur-meterweisen Schlüsselübergabe. Ziel ist es, dass der Käufer jeden Schritt nachvollziehen kann und keine Frist, Nachweis oder Zahlung übersehen wird.

Typischerweise liegen zwischen Notartermin und Übergabe vier bis zwölf Wochen. In dieser Zeit werden die Kaufpreiszahlung fällig, die Grundschuld bestellt, die Umschreibung im Grundbuch veranlasst und der Übergabetermin mit Protokoll, Zählerständen und Nebenkostenabrechnung vorbereitet. Eine strukturierte Begleitung sorgt dafür, dass diese Schritte in der richtigen Reihenfolge erfolgen und die vereinbarten Bedingungen eingehalten werden.

Phase vom Kaufangebot bis zum Notartermin

Bevor ein Notartermin anberaumt wird, durchlaufen Käufer und Verkäufer mehrere Vorstufen. Zunächst steht die Objektprüfung: Wohnfläche, Baujahr, Energieausweis, Mietverträge, Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen sowie das Grundbuch mit etwaigen Lasten und Dienstbarkeiten. Anschließend wird der Kaufpreis verhandelt, häufig auf Basis einer Wertermittlung. Erst wenn Preis und Bedingungen feststehen, wird die Notarin oder der Notar mit dem Entwurf des Kaufvertrags beauftragt.

Die Entwurfsfassung wird beiden Parteien zugesandt und sollte sorgfältig gelesen werden. Zu prüfen sind Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Fälligkeitsvoraussetzungen, Übernahmemodalitäten wie Mietverhältnisse, sowie Regelungen zu Übergabetermin und Besitzübergang. Diese Phase dauert je nach Verhandlungsdauer und Auslastung des Notars meist zwei bis sechs Wochen. Wer von einem Anbieter für Immobilien als Kapitalanlage begleitet wird, erhält in dieser Phase Unterstützung bei Objektanalyse, Preisfindung und Koordination der Beteiligten.

Wichtig ist auch die Finanzierungszusage in dieser Phase. Ohne schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank sollte kein Notartermin stattfinden, denn mit der Unterschrift entsteht eine rechtlich bindende Verpflichtung. Nach § 311b BGB (Verträge über Grundstücke) ist der Kaufvertrag ohnehin nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Eine Begleitung stellt sicher, dass Objektprüfung, Preisverhandlung, Vertragsentwurf und Finanzierung zeitlich aufeinander abgestimmt sind und der Notartermin nicht voreilig angesetzt wird.

Eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten. Sie umfasst die geprüften Unterlagen, offene Fragen an den Verkäufer, den Stand der Finanzierung und die gewünschten Vertragsdetails. Damit lässt sich der Notartermin gezielt vorbereiten, statt ihn als ersten strukturierten Schritt zu nutzen.

Vorbereitung auf den Notartermin

Der Notartermin selbst dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten. Die Notarin oder der Notar verliest den Vertrag vollständig, erläutert ihn und beantwortet Fragen. Eine gute Vorbereitung verkürzt den Termin und vermeidet Missverständnisse. Käufer sollten den Entwurf vorab vollständig gelesen, unbekannte Begriffe geklärt und offene Punkte schriftlich notiert haben. Mitgebracht werden Personalausweis oder Reisepass, die steuerliche Identifikationsnummer für die Grunderwerbsteuer sowie gegebenenfalls eine Vollmacht.

Verhandlungsfähig ist der Vertrag im Termin nicht mehr inhaltlich, wohl aber in Details, sofern beide Parteien zustimmen. Preiskorrekturen oder neue Bedingungen sind unüblich; kleinere Ergänzungen wie ein konkretes Übergabedatum lassen sich jedoch einfügen. Wer sich begleiten lässt, kann vorab klären, welche Punkte verhandelbar sind und welche Bettermitten im Vertrag fehlen, etwa Fristen für die Löschung alter Grundpfandrechte oder eine Nutzungsregelung bis zur Übergabe.

Zur Vorbereitung gehört auch die Kalkulation der Kaufnebenkosten. Notarkosten, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer werden zusätzlich zum Kaufpreis fällig. Die Höhe der Notar- und Grundbuchgebühren richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), die Grunderwerbsteuer nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) mit länderspezifischen Steuersätzen von 3,5 bis 6,5 Prozent.

  • Personalausweis und Steueridentifikationsnummer bereitlegen
  • Vertragsentwurf vollständig durchlesen und Fragen notieren
  • Finanzierungsbestätigung der Bank in Kopie mitnehmen
  • Zahlungsplan für Kaufpreis und Nebenkosten bestätigen lassen
  • Wunschtermin für die Übergabe vorab mit dem Verkäufer abstimmen

Ablauf am Notartermin

Am Termin prüft die Notarin oder der Notar zunächst die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten. Anschließend verliest sie den Vertrag, bei dem es sich um den zuvor versandten Entwurf handelt, sofern keine Änderungen vereinbart wurden. Fragen sind jederzeit zulässig. Nach der Verlesung unterschreiben beide Parteien, danach beglaubigt die Notarin oder der Notar die Unterschriften und erläutert die weiteren Schritte.

Unmittelbar nach dem Termin übernimmt die Notarin oder der Notar die Abwicklung: Sie benachrichtigt das Finanzamt für die Grunderwerbsteuer, holt die Löschungsvermerke für alte Grundpfandrechte ein, beantragt bei Bedarf eine Vormerkung zugunsten des Käufers und bereitet die Grundschuld für die finanzierende Bank vor. Der Käufer erhält eine Ausfertigung des Kaufvertrags für die Bank. Diese Abwicklungsphase wird auch als Postnotariatsgeschäft bezeichnet und dauert typischerweise mehrere Wochen.

Eine Vormerkung schützt den Käufer, indem sie im Grundbuch vermerkt wird und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit anderweitig belastet oder veräußert. Die Eintragung erfolgt auf Antrag und ist bei begleiteten Käufen Standard. Wer den Ablauf im Detail nachvollziehen möchte, findet im Artikel zum Immobilienkauf Ablauf eine Schritt-für-Schritt-Darstellung der gesamten Transaktion von der Suche bis zur Eintragung.

Kaufpreisfälligkeit und Zahlungsabwicklung

Der Kaufpreis wird nicht am Notartermin fällig, sondern erst, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Diese Fälligkeitsvoraussetzungen stehen im Kaufvertrag und umfassen üblicherweise die unverzügliche Benachrichtigung über die Eintragung einer Vormerkung, die Löschungsvermerke für altlastende Grundpfandrechte, die Bestätigung der Grunderwerbsteuer-Festsetzung durch das Finanzamt sowie die Vorlage der Grundschuldurkunde der finanzierenden Bank. Erst wenn die Notarin oder der Notar alle Nachweise geprüft und eine Fälligkeitsmitteilung versendet hat, zahlt der Käufer oder die Bank.

Zwischen Notartermin und Zahlung liegen meist drei bis acht Wochen. In dieser Zeit prüft die Bank die Unterlagen, bestellt die Grundschuld und stellt die Valuta bereit. Die Zahlung erfolgt per notarial verwaltetem Treuhandkonto der Notarin oder des Notars, die den Eingang bestätigt und an den Verkäufer auskehrt. Dieses Verfahren schützt beide Seiten: Der Verkäufer weiß, dass das Geld gutgeschrieben ist, bevor die Übergabe erfolgt, und der Käufer zahlt erst bei erfüllten Bedingungen.

Wer Kapitalanleger ist, sollte in dieser Phase auch die Vermietung vorbereiten. Exposé, Inserat und Besichtigungstermine können theoretisch schon vor der Übergabe geplant werden, verbindlich abschließen lässt sich ein Mietvertrag jedoch erst nach Besitzübergang. Die Fälligkeitsphase lässt sich nutzen, um die Immobilienbewertung zu dokumentieren, Versicherung und Verwaltung zu beauftragen und dietilgungsplanung zu finalisieren.

Grundbucheintragung und Eigentumsübergang

Das Eigentum geht erst mit der Umschreibung im Grundbuch über, nicht bereits mit der Unterschrift beim Notar oder mit der Kaufpreiszahlung. Die Eintragung erfolgt, wenn die Grunderwerbsteuer festgesetzt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegt sowie der Kaufpreis nachweislich gezahlt wurde. Zuständig ist das Grundbuchamt am Ort der Immobilie, das Verfahren richtet sich nach der Grundbuchordnung (GBO).

Zwischen Zahlung und Eintragung vergehen je nach Auslastung des Grundbuchamts erneut mehrere Wochen. Bis zur endgültigen Eintragung ist der Käufer durch die Vormerkung gesichert; wirtschaftlich kann er die Immobilie nach der Übergabe bereits nutzen und vermieten, rechtlich bleibt der Verkäufer bis zur Umschreibung形式ischer Eigentümer. Für Kapitalanleger ist dieser Unterschied relevant, etwa bei der Frage, ab wann Mieteinnahmen und Werbungskosten steuerlich zugeordnet werden.

Die Kosten der Eintragung setzen sich aus Gebühren für die Eigentumsumschreibung und gegebenenfalls für die Grundschuld zusammen. Details dazu finden sich im Artikel zu den Grundbuch Kosten. Wer die voraussichtlichen Gebühren vorab beziffern möchte, nutzt den Kaufnebenkosten Rechner, der Notar-, Grundbuch- und Grunderwerbsteueranteile aufschlüsselt.

Vorbereitung der Übergabe

Die Übergabe ist der Moment, in dem der Besitz von Verkäufer auf Käufer übergeht. Sie findet meist zwei bis acht Wochen nach der Kaufpreiszahlung statt, kann aber vertraglich auch früher oder später angesetzt werden. Vereinbart wird der Termin im Kaufvertrag oder später einvernehmlich. In der Praxis laufen Vertragsabwicklung und Übergabevorbereitung parallel: Während die Notarin oder der Notar die Grundbuchumschreibung vorbereitet, stimmen Käufer und Verkäufer Termin, Zählerstände und Zustand der Immobilie ab.

Zur Vorbereitung gehört ein gemeinsamer Rundgang am Übergabetag oder wenige Tage zuvor. Dabei werden Mängel, Einbauten und Vermietungsstatus dokumentiert. Bei vermieteten Objekten gilt Besonderes: Bestehende Mietverhältnisse gehen kraft Gesetzes auf den Käufer über und dürfen nicht einseitig beendet werden. Der Übergabetermin mit den Mietern ist getrennt zu organisieren, etwa für die Übergabe von Schlüsseln, die Einführung in Technik und Heizung sowie die Klärung offener Betriebskosten.

Käufer sollten eine Übergabe-Checkliste führen, die neben Zählerständen auch Versicherungen, Heizungswartung, Objektschlüssel, Garagenfernbedienungen, Aufzugsanlagen und digitale Zugänge umfasst. Ein lückenloses Übergabeprotokoll schützt beide Seiten bei späteren Streitigkeiten über Zustand und Umfang der übergebenen Sache.

Übergabeprotokoll und Nebenkostenabrechnung

Das Übergabeprotokoll ist das zentrale Dokument der Übergabe. Es dokumentiert Datum, Teilnehmer, Zählerstände für Strom, Wasser, Gas und Fernwärme, den Zustand der Immobilie, übergebene Schlüssel und weitere Gegenstände. Bei vermieteten Objekten werden zusätzlich die Namen der Mieter, der Zustand der Mietverhältnisse und bereits geleistete Mietvorauszahlungen erfasst. Das Protokoll wird von beiden Parteien unterschrieben; jede Seite erhält ein Exemplar.

Auf Basis der Zählerstände erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten. Der Verkäufer erhält anteilige Betriebskosten bis zum Übergabedatum gutgeschrieben, der Käufer zahlt den Rest des Abrechnungszeitraums. Geregelt wird dies meist per Ausgleichszahlung am Übergabetag. Bei vermieteten Objekten läuft die Abrechnung über die Hausverwaltung, die die Zählerstände an die Mieter weiterverrechnet.

Wer eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, sollte das Protokoll sorgfältig archivieren. Es dient als Nachweis für den Erwerbszeitpunkt bei der Steuer, für die Übernahme von Mietkautionen und für spätere Rückfragen zur Gebäudesubstanz. Zusammen mit dem Kaufvertrag, dem Finanzierungsplan und den Grundbuchunterlagen entsteht so eine vollständige Dokumentation der Transaktion.

BestandteilInhaltBesonderheit
ZählerständeStrom, Wasser, Gas, FernwärmeFotos der Zähler ergänzen
SchlüsselAnzahl und Art aller Schlüssel und TransponderEmpfang per Unterschrift bestätigen
MietverhältnisseMieter, Kautionsstand, VorauszahlungenKaution geht auf Käufer über
ZustandMängel, Einbauten, InventarBilder als Anlage beifügen
AbrechnungAusgleich der BetriebskostenBetrag und Datum protokollieren

Rollen der Beteiligten während der Begleitung

An einer begleiteten Immobilientransaktion wirken mehrere Parteien mit. Die Notarin oder der Notar wahrt die Interessen beider Seiten neutral, beurkundet den Vertrag und wickelt das Verfahren ab. Die finanzierende Bank prüft das Objekt, bestellt die Grundschuld und zahlt den Kredit aus. Der Verkäufer liefert Unterlagen und ermöglicht Besichtigungen. Ein Begleitungsanbieter wie MyInvest24 koordiniert diese Parteien, prüft Unterlagen vorab, stimmt Termine ab und übersetzt Fachbegriffe für den Käufer.

Die Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Phase. Vor dem Notartermin liegt der Schwerpunkt auf Objekt- und Finanzierungsprüfung, zwischen Notartermin und Zahlung auf der Nachweisbeschaffung, zwischen Zahlung und Eintragung auf der Grundbuchumschreibung, und an der Übergabe auf der praktischen Besitzübertragung. Eine klare Rollenverteilung verhindert, dass Aufgaben zwischen den Beteiligten unklar bleiben und sich das Verfahren verzögert.

Typische Verzögerungen entstehen durch langsame Grunderwerbsteuer-Festsetzungen, fehlende Löschungsunterlagen alter Grundpfandrechte, verspätete Bankbestätigungen oder unaufgeklärte Mietverhältnisse. Eine aktive Begleitung erkennt solche Blockaden früh und hakt bei der jeweils zuständigen Stelle nach. Wer selbst aktiv werden möchte, findet mit der Immobilie Kaufen Checkliste eine strukturierte Übersicht aller zu prüfenden Punkte.

Kosten der Begleitung im Modellüberblick

Die Kosten des Immobilienkaufs setzen sich aus gesetzlich determinierten Gebühren und individuellen Dienstleistungen zusammen. Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen in der Größenordnung von etwa 2 Prozent des Kaufpreises, die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Finanzierungsvermittlung, Objektprüfung oder verwaltungsvorbereitung. Wer den Gesamtaufwand beziffern will, findet im Grunderwerbsteuer Rechner eine erste Orientierung.

Ob sich eine Begleitung rechnet, lässt sich pauschal nicht beantworten. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung durch die Notarin oder den Notar, kann aber Zeit sparen, Fehler in der Vorbereitung vermeiden und die Koordination zwischen Bank, Notariat und Verkäufer übernehmen. Bei vermieteten Kapitalanlagen kommt hinzu, dass eine verzögerte oder schlecht vorbereitete Übergabe leerstehende Monate verursachen kann, die schnell teurer sind als jede Begleitungsleistung.

Nachrechenbares Modell: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro in einem Bundesland mit 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer ergeben sich 16.500 Euro Grunderwerbsteuer sowie rund 6.000 Euro für Notar und Grundbuch, zusammen also etwa 22.500 Euro an Nebenkosten. Diese Werte sind Annahmen zur Illustration; die tatsächlichen Gebühren folgen aus GNotKG und dem Steuersatz des jeweiligen Landes.

Risiken ohne strukturierte Begleitung

Ohne Begleitung lauern vor allem Verfahrensfehler. Häufig ist die Unterschätzung der Zeit zwischen Notartermin und Eintragung: Käufer planen Umzug oder Vermietung zu früh und stehen dann vor leerer Kasse oder ohne Schlüssel da. Ebenso häufig werden Fälligkeitsvoraussetzungen überlesen, sodass Zahlungen verspätet erfolgen oder Vertragsstrafen drohen. Fehlende Vormerkungen können im Extremfall bedeuten, dass der Verkäufer das Objekt doppelt veräußert, wenngleich dies selten ist.

An der Übergabe entstehen Risiken durch unvollständige Protokolle. Ohne dokumentierte Zählerstände lassen sich Nebenkosten nicht sauber abgrenzen; ohne Schlüsselliste bleibt unklar, welche Zugänge übergeben wurden. Bei vermieteten Objekten führt eine fehlende Kautionsklärung zu Streit mit den Mietern, und ohne Kenntnis der Teilungserklärung können Eigentumswohnungen Überraschungen bei Sondernutzungsrechten bereithalten.

  1. Finanzierungsbestätigung erst nach Vertragsunterschrift einholen
  2. Übergabetermin ohne Rücksicht auf die Fälligkeitsvoraussetzungen planen
  3. Zählerstände und Schlüsselübergabe ohne Protokoll vornehmen
  4. Mietkaution und Betriebskostenvorauszahlungen nicht klären
  5. Löschungsbedingungen alter Grundpfandrechte im Vertrag ignorieren

Diese Punkte lassen sich durch eine Checkliste und eine koordinierende Instanz weitgehend vermeiden. Wer unsicher ist, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, kann die Begleitung über die Beratung starten-Seite von MyInvest24 anfragen und den Ablauf auf das eigene Objekt zuschneiden lassen.

Zeitachse nach dem Notartermin bis zur Eintragung

Die folgende Zeitachse fasst die typische Abfolge zusammen. Die Angaben sind Erfahrungswerte und können je nach Bundesland, Grundbuchamt und Einzelfall abweichen. Wochenangaben sind als Modellannahme zu verstehen, nicht als Zusicherung.

Schritttypischer ZeitpunktBeteiligte
Notartermin und BeurkundungWoche 0Notariat, Käufer, Verkäufer
Vormerkung und LöschungsvermerkeWoche 1 bis 3Notariat, Grundbuchamt, Banken
Grunderwerbsteuer-FestsetzungWoche 4 bis 8Finanzamt
KaufpreiszahlungWoche 5 bis 9Käufer, Bank, Notariat
Übergabe mit ProtokollWoche 6 bis 12Käufer, Verkäufer, Mieter
EigentumsumschreibungWoche 8 bis 16Grundbuchamt

Die Übergabe erfolgt also regelmäßig vor der vollzogenen Grundbuchumschreibung, meist kurz nach der Kaufpreiszahlung. Für Kapitalanleger beginnt mit der Übergabe die Bewirtschaftung: Mieten können ab dem Besitzübergang vereinnahmt werden, Kosten laufen ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer. Die endgültige Eintragung im Grundbuch ist der formale Abschluss der Transaktion.

Nächste Schritte

Eine Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe funktioniert am besten mit vorbereiteten Unterlagen und geprüfter Finanzierung. Die folgenden Ratgeber und Werkzeuge unterstützen bei den nächsten Schritten.

Mit einer vollständigen Dokumentationsmappe aus Kaufvertrag, Fälligkeitsmitteilung, Zahlungsnachweis und Übergabeprotokoll ist die Begleitung bis zur Übergabe lückenlos nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Übergabe?

Zwischen Notartermin und Übergabe liegen typischerweise vier bis zwölf Wochen. Zuerst müssen die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, etwa die Grunderwerbsteuer-Festsetzung und die Löschungsvermerke alter Grundpfandrechte. Erst nach der Kaufpreiszahlung wird die Übergabe angesetzt. Die exakte Dauer hängt vom Finanzamt, den beteiligten Banken und dem Grundbuchamt ab.

Wann muss der Kaufpreis nach dem Notartermin gezahlt werden?

Der Kaufpreis wird erst fällig, wenn die im Kaufvertrag genannten Voraussetzungen erfüllt und von der Notarin oder dem Notar per Fälligkeitsmitteilung bestätigt wurden. Dazu gehören meist die Vormerkung, Löschungsvermerke, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und die Grundschuldurkunde der Bank. Die Zahlung läuft über das Anderkonto des Notariats.

Wem gehören die Mieter bei einer vermieteten Immobilie nach der Übergabe?

Bestehende Mietverhältnisse gehen mit dem Eigentumsübergang kraft Gesetzes auf den Käufer über. Der Käufer tritt in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein, die Kaution der Mieter wird übertragen und muss abgerechnet werden. Eine Kündigung durch den Käufer ist nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich.

Ist eine Übergabe vor der Grundbuchumschreibung möglich?

Ja, das ist der Regelfall. Die Übergabe erfolgt meist kurz nach der Kaufpreiszahlung, während die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch läuft. Der Käufer ist bis zur Eintragung durch die Vormerkung gesichert und kann die Immobilie ab der Übergabe nutzen und vermieten.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Ein Übergabeprotokoll enthält Datum, Teilnehmer, Zählerstände von Strom, Wasser, Gas und Fernwärme, die übergebenen Schlüssel, den Zustand der Immobilie und bei vermieteten Objekten die Mietverhältnisse samt Kautionsstand. Zusätzlich wird die Abrechnung der Nebenkosten mit Ausgleichsbetrag dokumentiert. Beide Parteien unterschreiben das Protokoll.

Was kostet eine Begleitung bis zum Notartermin und zur Übergabe?

Die gesetzlichen Kosten für Notar und Grundbuch liegen in der Größenordnung von rund 2 Prozent des Kaufpreises, die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Individuelle Begleitungsleistungen werden je nach Anbieter und Umfang gesondert vergütet. Eine verbindliche Angabe ist nur im Einzelfall nach Klärung des Leistungsumfangs möglich.

Kann der Notartermin online stattfinden?

In vielen Bundesländern sind Beurkundungen per Videokommunikation inzwischen zulässig, sofern beide Parteien zustimmen und die technische Umsetzung den Vorgaben entspricht. Ob ein Videonotartermin möglich ist, entscheidet die zuständige Notarin oder der Notar. Der Ablauf und die Rechtswirkung entsprechen dem persönlichen Termin.

Konkrete Objektprüfung

Aus dem Ratgeber wird eine belastbare Entscheidung.

Vor dem Notartermin sollten Kaufvertrag, Finanzierung und Nebenkosten mit einem unabhängigen Baufinanzierungsrechner geprüft werden.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Konkrete Entscheidungen sollten mit individueller Modellrechnung und passenden Fachstellen geprüft werden.