Zum Inhalt springen

Immobilienkauf · Stand 2026-09-09

Grundbuchänderung beim Immobilienkauf: Dauer, Ablauf und Kosten im Überblick

Nach dem Notartermin wartet Käufer und Verkäufer auf die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wie lange eine Grundbuchänderung dauert, welche Schritten dazwischenliegen und wie sich der Prozess beschleunigen lässt, erklärt dieser Ratgeber Schritt für Schritt.

· MyInvest24 Redaktion 2359 Wörter Aktualisiert am 2026-09-09
Notar übergibt einem Kaufinteressenten Unterlagen zum Immobilienkauf vor einem Wohnhaus
Quellen5 FormatRatgeber ModellBeispielrechnung
Notar übergibt einem Kaufinteressenten Unterlagen zum Immobilienkauf vor einem Wohnhaus MyInvest24 Analyse
Modellrechnung

Zeit- und Kostenmodell einer Grundbuchänderung

Diese Modellrechnung veranschaulicht den typischen Verlauf einer Grundbuchänderung nach einem Notartermin. Alle Werte sind Annahmen und dienen ausschließlich der Orientierung, nicht der Vorhersage im Einzelfall.

Kaufpreis (Annahme) 300.000 € Grundlage für Gebühren und Steuer
Typische Gesamtdauer 12 Wochen vom Notartermin bis zur Eintragung
Bearbeitung Grundbuchamt 4 Wochen reine Eintragungszeit im Modell
Grunderwerbsteuer (Annahme) 5,5 % modellhafter Satz eines Bundeslandes
Beispielrechnung

Gebührenmodell Eigentumsumschreibung bei 300.000 Euro

Eintragung Eigentümerwechsel (halbe Gebühr) +1.050 €
Vormerkung (halbe Gebühr, Modell) +1.050 €
Löschung einer Grundschuld (halbe Gebühr, Modell) +1.050 €
Grunderwerbsteuer (Annahme 5,5 Prozent) +16.500 €
Modellsumme Grundbuch und Steuer 19.650 €
Szenariovergleich

Zeitanteile der Phasen im Modell

Grunderwerbsteuer-Festsetzung längste Einzelphase
Bankabstimmung und Kaufpreiszahlung stark beeinflussbar
Bearbeitung Grundbuchamt kaum beeinflussbar
Vormerkung und Nachbereitung kurz
Entscheidungs-Kompass
70
Beschleunigungs-Potenzial Vorlauf

durch vollständige Unterlagen hoch

80
Kostentransparenz

Gebühren gesetzlich geregelt

15
Einfluss aufs Grundbuchamt

praktisch gering

85
Absicherung bis Eintragung

durch Vormerkung gewährleistet

Kurzantwort

Eine Grundbuchänderung im Rahmen eines Immobilienkaufs dauert in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate. Rechtlich beginnt der Prozess mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags gemäß § 311b BGB und endet mit der Eintragung des neuen Eigentümers, der sogenannten Auflassung, im Grundbuch. Zwischen Notartermin und Eintragung liegen die Kaufpreiszahlung, die Löschung oder Übernahme alter Grundpfandrechte und die Anmeldung durch den Notar beim Grundbuchamt.

Die reine Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt beträgt häufig zwei bis acht Wochen. Hinzu kommen Vorlaufzeiten für die Finanzierung, die Zustimmungen der Banken und gegebenenfalls die Grunderwerbsteuer-Festsetzung. Insgesamt sind vom Notartermin bis zur eingetragenen Eigentumsumschreibung oft zwei bis sechs Monate realistisch. Wer die Grundbuchänderung beschleunigen möchte, sollte vor allem die Mitwirkung der beteiligten Banken und die Vollständigkeit der Notarunterlagen frühzeitig sicherstellen.

Was ist eine Grundbuchänderung

Das Grundbuch ist das öffentliche Verzeichnis, in dem für jedes Grundstück in Deutschland die Eigentumsverhältnisse und die dinglichen Belastungen eingetragen sind. Führt das Grundbuchamt, ein Amtsgericht, das Grundbuch. Eine Grundbuchänderung ist jede Eintragung, Ablöschung oder Berichtigung, die an diesem Verzeichnis vorgenommen wird. Beim Immobilienkauf ist die wichtigste Änderung die Eigentumsumschreibung: Der Verkäufer wird als Eigentümer gelöscht, der Käufer wird als neuer Eigentümer eingetragen.

Genau genommen laufen beim Kauf meist mehrere Änderungen parallel. Neben der Eigentumsumschreibung werden bestehende Grundschulden gelöscht, übernommen oder neu eingetragen. Auch die Eintragung von Dienstbarkeiten wie Wegerechten, Wohnungsrechten oder Reallasten zählt zur Grundbuchänderung. Jede dieser Maßnahmen ist ein eigenes Eintragungsverfahren mit eigenen Voraussetzungen, und jede kann die Gesamtdauer beeinflussen.

Rechtsgrundlage für das Verfahren ist die Grundbuchordnung (GBO). Sie regelt, welche Anträge gestellt werden müssen, welche Nachweise vorzulegen sind und in welcher Reihenfolge das Grundbuchamt über Eintragungen entscheidet. Für Käufer ist wichtig: Erst mit der Eintragung geht das Eigentum rechtlich über. Bis dahin bleibt der Verkäufer Eigentümer, auch wenn der Kaufpreis bereits gezahlt wurde.

Ablauf der Grundbuchänderung Schritt für Schritt

Die Grundbuchänderung beginnt nicht beim Grundbuchamt, sondern beim Notar. Nach der Beurkundung des Kaufvertrags beantragt der Notar zunächst die Vormerkung zugunsten des Käufers. Diese Vormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsverschaffung ab und verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück in der Zwischenzeit anderweitig belastet oder verkauft. Die Vormerkung wird meist innerhalb weniger Wochen eingetragen.

Im nächsten Schritt holt der Notar die benötigten Zustimmungen und Unterlagen ein: die Grunderwerbsteuer-Clearing-Bescheinigung des Finanzamts, die Löschungsbewilligungen der bisherigen Grundschuldgläubiger und die Unterlagen für die neue Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank. Erst wenn der Kaufpreis gezahlt ist und alle Nachweise vorliegen, beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung, die sogenannte Auflassungseintragung.

Das Grundbuchamt prüft den Antrag, nimmt die Eintragung vor und benachrichtigt den Notar. Anschließend erhält der Käufer einen aktuellen Grundbuchauszug mit seiner Eintragung. Der typische Ablauf in Stichworten:

  1. Notartermin und Beurkundung des Kaufvertrags
  2. Anmeldung und Eintragung der Auflassungsvormerkung
  3. Ausstellung der Grunderwerbsteuer-Clearing-Bescheinigung durch das Finanzamt
  4. Kaufpreiszahlung auf das Notaranderkonto nach Freigabe aller Beteiligten
  5. Löschung alter und Bestellung neuer Grundschulden
  6. Antrag des Notars auf Eigentumsumschreibung
  7. Eintragung im Grundbuch und Benachrichtigung

Phasen und Dauer im Überblick

Die Gesamtdauer einer Grundbuchänderung setzt sich aus mehreren Phasen zusammen, die unterschiedliche Zeiträume beanspruchen. Zwischen Beurkundung und Kaufpreiszahlung liegen oft vier bis acht Wochen, vor allem wegen der Grunderwerbsteuer-Festsetzung und der Abstimmung mit den Banken. Die anschließende Beantragung und Eintragung der Eigentumsumschrichtung durch das Grundbuchamt dauert häufig zwei bis acht Wochen, je nach Auslastung des Amtsgerichts.

Dass viele Beteiligte zusammenwirken müssen, erklärt die Spannbreite. Notar, Finanzamt, Käuferbank, Verkäuferbank und Grundbuchamt sind nacheinander oder parallel gefordert. Verzögerungen entstehen meist dort, wo Unterlagen fehlen oder Zustimmungen nicht vorliegen. Die folgende Tabelle zeigt die typischen Phasen mit realistischen Zeitkorridoren. Es handelt sich um Erfahrungswerte aus der Praxis, nicht um gesetzlich festgelegte Fristen.

PhaseBeteiligteTypische Dauer
Beurkundung bis VormerkungseintragungNotar, Grundbuchamt1 bis 4 Wochen
Grunderwerbsteuer-FestsetzungFinanzamt2 bis 8 Wochen
Kaufpreiszahlung und AbwicklungNotar, Banken1 bis 3 Wochen
Löschung alter GrundschuldenGrundbuchamt, Banken2 bis 8 Wochen, oft parallel
EigentumsumschreibungGrundbuchamt2 bis 8 Wochen

Wovon die Bearbeitungsdauer abhängt

Der wichtigste Einflussfaktor ist die Auslastung des zuständigen Grundbuchamts. In Ballungsräumen mit vielen Immobilienumsätzen können Eingänge mehrere Wochen zurückliegen, während kleinere Amtsgerichte Anträge deutlich schneller bearbeiten. Die Bearbeitungsreihenfolge richtet sich nach dem Eingang der Anträge; eine gesetzliche Frist, bis zu der eine Eintragung erfolgen muss, existiert nicht.

Zweitens spielt die Komplexität der Eintragungen eine Rolle. Ein einfacher Kauf ohne bestehende Grundschulden ist schneller abgeschlossen als eine Transaktion mit mehreren zu löschenden oder zu übernehmenden Grundpfandrechten, Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen oder eingetragenen Dienstbarkeiten. Auch Erbengemeinschaften auf Verkäuferseite oder Vorkaufsrechte können das Verfahren verlängern, weil zusätzliche Zustimmungen und Nachweise erforderlich werden.

Drittens hängt die Dauer von der Mitwirkung der Beteiligten ab. Die Löschungsbewilligung der Verkäuferbank, die Unterlagen der Käuferbank zur Grundschuldbestellung und die Zahlung des Kaufpreises sind kritische Wege. Fehlt nur ein Dokument, ruht das Verfahren beim Notar, obwohl das Grundbuchamt bereit wäre. Wer die Grundbuchänderung zügig abschließen möchte, sollte daher frühzeitig auf vollständige Unterlagen und schnelle Rückmeldungen aller Beteiligten achten.

Rolle von Notar und Grundbuchamt

Der Notar ist die zentrale Schaltstelle des Verfahrens. Er beurkundet den Kaufvertrag, holt die Zustimmungen ein, verwahrt den Kaufpreis auf dem Anderkonto und beantragt sämtliche Grundbuchänderungen. In der Praxis erteilt der Käufer dem Notar mit der notariellen Vollmacht zur Vermittlung der Eintragungen die Aufträge. Der Notar ist verpflichtet, das Verfahren zügig, aber nur nach Vorliegen aller Voraussetzungen weiterzubetreiben.

Das Grundbuchamt prüft jeden Antrag eigenständig nach den Regeln der Grundbuchordnung. Es entscheidet, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, ob Eintragungsbewilligungen und Nachweise genügen und ob Rangfolgen eingehalten werden. Beanstandet das Amt einen Antrag, fordert es beim Notar Nachweise an; jede solche Rückfrage kostet Zeit. Diese Prüfung dient der Rechtssicherheit, denn die Richtigkeit des Grundbuchs genießt öffentlichen Glauben.

Für Käufer und Verkäufer ist daraus ein praktischer Schluss abzuleiten: Der direkte Draht zum Grundbuchamt ist in der Regel der Notar. Nachfragen zum Verfahrensstand sind sinnvollerweise an ihn zu richten, da nur er den vollständigen Schriftverkehr überblickt. Eigenständige Anträge beim Grundbuchamt sind Laien in der Regel nicht zu empfehlen, weil formale Mängel das Verfahren zusätzlich verzögern würden.

Grunderwerbsteuer und weiterer Vorlauf

Bevor die Kaufpreiszahlung und die Eigentumsumschreibung erfolgen können, muss die Grunderwerbsteuer geklärt sein. Das Finanzamt setzt die Steuer auf Basis der notariellen Mitteilung fest. Erst mit der Festsetzung oder einer Ausnahmebewilligung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die der Notar für die Abwicklung benötigt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).

Je nach Bundesland und Auslastung des Finanzamts dauert diese Phase zwei bis acht Wochen. Die Steuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent der Gegenleistung und ist ein erheblicher Kostenblock des Immobilienkaufs. Käufer sollten diesen Betrag neben Notar- und Grundbuchkosten fest einplanen, da die Fälligkeit nicht von der Grundbuchänderung abhängt, sondern vom Festsetzungsbescheid.

Praktisch lässt sich der Vorlauf verkürzen, wenn der Käufer der Vorfinanzierung der Grunderwerbsteuer durch die Bank zustimmt und die Zahlung auf das Anderkonto freigegeben wird, sobald die Bescheinigung vorliegt. Der Notar kann auf Wunsch beim Finanzamt um eine beschleunigte Bearbeitung nachfragen; ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Detaillierte Rechenhilfen bietet der Grunderwerbsteuer Rechner.

Grundschulden löschen oder übernehmen

Bestehende Grundpfandrechte des Verkäufers sind häufig der zeitintensivste Teil der Grundbuchänderung. Sollen alte Grundschulden gelöscht werden, benötigt der Notar eine Löschungsbewilligung der Verkäuferbank, die erst erteilt wird, nachdem deren Darlehen vollständig abgelöst ist. Die Bank reicht die Bewilligung beim Notar oder direkt beim Grundbuchamt ein; die Löschung selbst erfolgt dann durch das Grundbuchamt.

Wird eine Grundschuld übernommen oder im Rang für die neue Finanzierung fortgeführt, entfällt die Löschung, stattdessen ist eine Eintragungsbewilligung und gegebenenfalls eine Rangänderung erforderlich. Für Kapitalanleger kann eine Übernahme sinnvoll sein, wenn Zinskonditionen oder Disagio-Vereinbarungen der Bestandsgrundschuld weitergenutzt werden. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob die Bank einer Übernahme zustimmt und welche Gebühren dafür anfallen.

Zeitlich laufen Löschungen und die Eigentumsumschreibung häufig parallel. Problematisch wird es, wenn Banken die Ablösesumme oder die Unterlagen verzögert bereitstellen, weil dann die Eintragungsreihenfolge nicht geschlossen werden kann. Die wichtigsten Varianten im Überblick:

  • Löschung nach Ablösung: Löschungsbewilligung der Bank, danach Eintragung der Löschung
  • Übernahme: Eintragungsbewilligung und Zustimmungserklärungen beider Banken
  • Fortführung im Rang: Rangänderung zugunsten der neuen Grundschuld
  • Neubestellung: Eintragung der Käufergrundschuld vor oder mit der Auflassung

Kosten der Grundbuchänderung

Die Gebühren für Grundbuchänderungen sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundeseinheitlich. Die Eintragung des Eigentumswechsels kostet die halbe Gebühr aus dem Geschäftswert, in der Regel dem Kaufpreis. Für die Eintragung einer Grundschuld, einer Vormerkung oder einer Löschung fallen jeweils eigene Gebühren an. Der Geschäftswert wird vom Notar oder Grundbuchamt nach gesetzlichen Regeln ermittelt.

Zur Veranschaulichung ein nachrechenbares Modellbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro beträgt der Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung 300.000 Euro. Die halbe Gebühr entspricht damit 1.050 Euro. Für die Löschung einer Grundschuld und die Eintragung einer neuen Grundschuld kommen je eigene halbe Gebühren hinzu, jeweils berechnet aus dem betreffenden Wert. Diese Beträge sind die Gerichtsgebühren des Grundbuchamts; die Notargebühren für Beurkundung und Betreuung sind separat zu beachten.

Für Kapitalanleger lohnt eine Gesamtkalkulation, weil Grundbuch- und Notarkosten die Anfangsrendite mindern. Als Faustregel für Nebenkosten eines Kaufs gelten je nach Bundesland rund 8 bis 12 Prozent des Kaufpreises, wovon Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch die Hauptbestandteile sind. Vertiefte Informationen bietet der Artikel Grundbuch Kosten.

Grundbuchänderung beschleunigen: praktische Hebel

Die Zeit beim Grundbuchamt selbst lässt sich kaum beeinflussen. Wohl aber die Vorlaufzeit, bevor der Antrag gestellt werden kann. Der wirksamste Hebel ist eine vollständige Finanzierungszusage vor dem Notartermin. Liegen Darlehensvertrag, Grundschuldbestellungsunterlagen und die Zustimmung der Bank bei Beantragung vor, kann der Notar das Verfahren ohne Unterbrechung weiterführen.

Zweitens hilft die zügige Ausstellung der Grunderwerbsteuer-Bescheinigung. Käufer sollten den Festsetzungsbescheid unverzüglich begleichen oder die Vorfinanzierung durch die Bank nutzen, damit der Notar die Freigabe erklären kann. Drittens empfiehlt sich, bei der Verkäuferbank frühzeitig die Ablösesumme und die Löschungsbewilligung anzustoßen, sofern die Freigabe des Kaufpreises ohnehin bevorsteht.

Viertens kann die Eintragungsreihenfolge sinnvoll gestaltet werden. In manchen Konstellationen wird zunächst die neue Grundschuld eingetragen und die Löschung der alten später vollzogen, damit der Kauf nicht an einer ausstehenden Löschung scheitert. Ob dies möglich ist, hängt von den Vereinbarungen im Kaufvertrag und den Bankzustimmungen ab. Weitere Anregungen finden sich im Ratgeber Grundbucheintragung Dauer Erfahrungen.

Besondere Konstellationen und typische Stolpersteine

Bei Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern mit Sondereigentum ist das Grundbuch in Wohnungsgrundbücher aufgeteilt. Jede Wohnung hat ein eigenes Grundbuchblatt, sodass mehrere Eintragungen erforderlich werden können. Fehlerhafte Teilungserklärungen oder widersprüchliche Aufteilungspläne führen gelegentlich zu Beanstandungen durch das Grundbuchamt und verlängern das Verfahren spürbar.

Bei Kaufpreisen, die deutlich unter dem Verkehrswert liegen, oder bei Käufen zwischen Nahestehenden prüft das Finanzamt die Grunderwerbsteuer mitunter intensiver. Wird der Steuerwert unterschritten, kann eine werthaltige Gegenleistung angenommen werden, was zu Rückfragen und zusätzlicher Zeit führt. Zum Hintergrund dient der Artikel Immobilie Unter Marktwert Kaufen.

Weitere typische Verzögerungen sind: unvollständige Vollmachten, fehlende Zustimmungen von Miteigentümern, eintragungspflichtige Baulasten oder Altlasten aus Erbauseinandersetzungen. Solche Punkte lassen sich vor dem Notartermin klären, wenn alle Unterlagen frühzeitig geprüft werden. Hilfreich ist dafür die Immobilie Kaufen Checkliste, die die nötigen Dokumente strukturiert.

Rechte und Pflichten bis zur Eintragung

Bis zur Eintragung bleibt der Verkäufer rechtlicher Eigentümer. Nutzen und Lasten gehen jedoch mit dem Besitzübergang, meist der Schlüsselübergabe, auf den Käufer über. Die genaue Regelung zu Nutzungen, Lasten und Gefahrübergang steht im Kaufvertrag. Für Vermieter ist bedeutsam: Mit dem Besitzübergang treten die mietvertraglichen Pflichten auf den Käufer über, auch wenn das Grundbuch noch nicht umgeschrieben ist.

Der Käufer ist durch die Auflassungsvormerkung abgesichert. Wirkt der Verkäufer nach der Vormerkung entgegen diesem Recht über das Grundstück, ist diese Verfügung gegenüber dem Käufer unwirksam. Die Vormerkung ist damit das wichtigste Zwischenelement, das die Zeit bis zur endgültigen Eintragung überbrückt.

Nach der Eintragung erhält der Käufer Nachricht über den Vollzug. Der Notar übersendet in der Regel einen aktuellen Grundbuchauszug. Für Vermietungs- und Verwaltungsangelegenheiten sowie für die jährliche Steuererklärung sollte dieser Nachweis aufbewahrt werden. Zur Auszug-Beschaffung vor und nach dem Kauf liefert der Beitrag Grundbuchauszug Dauer Immobilienkauf weitere Details.

Nächste Schritte

Wer eine Immobilie kaufen oder bereits gekauft hat und auf die Grundbuchänderung wartet, sollte zuerst den Verfahrensstand mit dem Notar klären und prüfen, ob alle Zustimmungen und Bescheinigungen vorliegen. Für die Vorbereitung eines geplanten Kaufs empfiehlt sich die Lektüre der verlinkten Ratgeber.

Vollständige Unterlagen und frühe Bankzustimmungen sind die entscheidenden Stellhebel, um die Grundbuchänderung zügig abzuschließen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Grundbuchänderung insgesamt?

Vom Notartermin bis zur eingetragenen Eigentumsumschreibung vergehen in der Regel zwei bis sechs Monate. Die reine Bearbeitung durch das Grundbuchamt dauert meist zwei bis acht Wochen. Vorlaufzeit für Grunderwerbsteuer und Bankzustimmungen macht den größten Teil aus.

Kann die Eigentumsumschreibung beschleunigt werden?

Direkt auf die Bearbeitung des Grundbuchamts lässt sich kaum Einfluss nehmen. Beschleunigt werden kann der Vorlauf, etwa durch eine vollständige Finanzierungszusage, zügige Zahlung der Grunderwerbsteuer und frühzeitige Löschungsbewilligungen der beteiligten Banken.

Wann muss der Kaufpreis gezahlt werden?

Der Kaufpreis wird erst nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, der Vorlage aller erforderlichen Zustimmungen und der Freigabeerklärung des Notars vom Anderkonto an den Verkäuger ausgezahlt. Das ist meist mehrere Wochen nach dem Notartermin der Fall.

Was passiert, wenn das Grundbuchamt den Antrag beanstandet?

Das Grundbuchamt fordert beim Notar fehlende Nachweise oder korrigierte Erklärungen an. Das Verfahren ruht bis zur Behebung. Solche Rückfragen sind ein häufiger Grund für Verzögerungen, lassen sich aber durch vollständige Unterlagen weitgehend vermeiden.

Wer ist bis zur Eintragung Eigentümer der Immobilie?

Bis zur Eintragung im Grundbuch bleibt der Verkäufer rechtlicher Eigentümer. Der Käufer ist durch die Auflassungsvormerkung abgesichert, die Verfügungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer unwirksam macht.

Was kostet die Eigentumsumschreibung im Grundbuch?

Die Eintragung des Eigentumswechsels kostet die halbe Gebühr aus dem Geschäftswert, meist dem Kaufpreis. Bei 300.000 Euro Kaufpreis sind das 1.050 Euro Gerichtsgebühr. Zusätzliche Gebühren fallen für Grundschulden, Vormerkungen und Löschungen an.

Muss die Grunderwerbsteuer vor der Eintragung bezahlt werden?

Ja, in der Regel benötigt der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, bevor der Kaufpreis freigegeben und die Umschreibung beantragt wird. Alternativ kann die Vorfinanzierung durch die Bank genutzt werden, um die Abwicklung zu beschleunigen.

Gilt die Dauer auch für Eigentumswohnungen?

Bei Eigentumswohnungen existiert pro Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuch. Dadurch können mehrere Eintragungen nötig werden, was das Verfahren gelegentlich verlängert. Unklare Teilungserklärungen sind ein häufiger Grund für Beanstandungen.

Konkrete Objektprüfung

Aus dem Ratgeber wird eine belastbare Entscheidung.

Vor dem Notartertermin prüfen, ob die Finanzierungszusage und die notarielle Vermittlungsaufträge zur Grundschuldbestellung vollständig vorbereitet sind.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Konkrete Entscheidungen sollten mit individueller Modellrechnung und passenden Fachstellen geprüft werden.