Das Wichtigste in Kuerze
- Zwei Arten: Verbrauchsausweis (ab ca. 50 Euro) und Bedarfsausweis (ab ca. 300 Euro)
- Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau (GEG Paragraphen 79-88)
- Gueltigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
- Bei Verstoessen drohen Bussgelder bis 10.000 Euro
- Der Energieausweis muss in Immobilienanzeigen angegeben werden
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsaechlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er ist guenstiger und einfacher zu erstellen, aber abhaengig vom Nutzungsverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der baulichen und technischen Eigenschaften des Gebaeudes -- unabhaengig vom Nutzerverhalten. Er ist aussagekraeftiger, aber teurer.
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Tatsaechlicher Verbrauch (3 Jahre) | Bauphysikalische Berechnung |
| Kosten | 50-100 Euro | 300-500 Euro |
| Aussagekraft | Mittel (nutzerabhaengig) | Hoch (objektiv) |
| Erlaubt fuer | Wohngebaeude ab 5 WE und nach 1977 | Alle Gebaeude |
| Pflicht bei | Gebaeude ab 5 WE, Baujahr nach 1977 | Gebaeude bis 4 WE, Baujahr vor 1977 |
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Nach dem GEG benoetigen Sie einen Energieausweis bei:
- Verkauf einer Immobilie: Vorlage spaetestens bei der Besichtigung
- Neuvermietung: Vorlage spaetestens bei der Besichtigung
- Neubau: Bedarfsausweis ist Pflicht
- Immobilienanzeigen: Energiekennwerte muessen angegeben werden
Ausnahmen: Denkmalgeschuetzte Gebaeude, Gebaeude unter 50 m2 Nutzflaeche, Ferienhaeuser mit weniger als 4 Monaten Nutzung pro Jahr.
Kosten des Energieausweises
Die Kosten variieren je nach Art, Groesse des Gebaeudes und Anbieter:
- Verbrauchsausweis: 50 bis 100 Euro (Online-Erstellung moeglich)
- Bedarfsausweis: 300 bis 500 Euro (Vor-Ort-Begehung erforderlich)
- Bedarfsausweis mit Sanierungsempfehlung: 400 bis 700 Euro
Haeufige Fragen
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Bei Verstoessen gegen die Vorlagepflicht droht ein Bussgeld bis zu 10.000 Euro (GEG Paragraph 108). In der Praxis werden Bussgelder selten verhaengt, aber Kaeufer und Mieter koennen Schadensersatzansprueche geltend machen, wenn der Energieverbrauch hoeher ausfaellt als erwartet.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Ausstellungsberechtigt sind: Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister bestimmter Gewerke (z.B. Schornsteinfeger), zugelassene Energieberater. Die Berechtigung ist in GEG Paragraph 88 geregelt. Pruefen Sie die Qualifikation auf der Energieeffizienz-Expertenliste (energie-effizienz-experten.de).
Foerderung optimal nutzen
Maximieren Sie Ihre Foerdermittel. Unsere Berater kennen alle Programme.
Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft
Verwandte Artikel
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
Mehr über das Team →