Mietminderung Tabelle 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Tabelle basiert auf tatsächlichen Gerichtsurteilen -- es sind Richtwerte, keine verbindlichen Vorgaben
  • Die Minderung bezieht sich immer auf die Bruttowarmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten)
  • Jeder Fall ist individuell -- Gerichte können abweichende Quoten festsetzen
  • Entscheidend sind Schwere, Dauer und Ausmass der Beeinträchtigung

Zur Mietminderungstabelle

Eine verbindliche, gesetzliche Mietminderungstabelle existiert nicht. Die nachfolgenden Minderungsquoten stammen aus Urteilen deutscher Amts- und Landgerichte. Sie dienen als Orientierung -- im konkreten Fall entscheidet immer das zuständige Gericht anhand der individuellen Umstände.

Bei der Bewertung berücksichtigen Gerichte unter anderem: die Schwere des Mangels, die betroffene Wohnfläche, die Dauer der Beeinträchtigung, die Jahreszeit (Heizungsmangel im Sommer vs. Winter) und die Lage der betroffenen Räume (Schlafzimmer vs. Abstellkammer).

Heizung und Warmwasser

MangelMinderungGericht
Totalausfall Heizung (Oktober-April)70-100%LG Berlin, 64 S 258/96
Heizung erreicht nur 16-18 Grad C (statt 20-22)20-30%AG München, 412 C 20721/13
Heizung fällt zeitweise aus10-30%LG Kassel, 1 S 274/12
Heizungsgeräussche (Klopfen, Gluckern)10-20%AG Hamburg, 43a C 2232/82
Kein Warmwasser (komplett)15-20%AG Köln, 201 C 546/10
Warmwasser nur lauwarm5-10%AG Berlin, 15 C 87/04
Kein Warmwasser zwischen 22-6 Uhr7.5%AG Köln, 213 C 413/97

Feuchtigkeit und Schimmel

MangelMinderungGericht
Feuchtigkeit/Nasse an den Wänden10-30%AG Berlin, 65 C 545/07
Schimmel im Schlafzimmer15-20%LG Berlin, 64 S 108/13
Schimmel im Bad (grossflächig)10-20%AG Hamburg, 47 C 103/08
Schimmel in mehreren Räumen20-50%LG München, 31 S 6386/13
Schimmel mit Gesundheitsgefährdung50-80%LG Hamburg, 307 S 112/08
Wohnung wegen Schimmel unbewohnbar100%AG Berlin, 67 C 3223/12
Wassereinbruch durch Dach20-40%AG Berlin, 6 C 63/12
Feuchter Keller5-10%AG Köln, 220 C 195/09

Lärm

MangelMinderungGericht
Baulärm (Grossbaustelle nebenan)10-30%LG Berlin, 63 S 54/13
Strassenlärm über Grenzwerten5-15%LG München, 31 S 20796/07
Lärm durch Gaststäette im Haus15-30%AG Berlin, 20 C 388/04
Nächtlicher Lärm durch Nachbarn10-25%AG München, 462 C 27113/15
Trittschall / mangelnde Schalldämmung10-20%LG Hamburg, 307 S 58/08
Lärm durch Aufzug5-15%AG Berlin, 12 C 278/05

Fenster und Türen

MangelMinderungGericht
Undichte Fenster (Zugluft, Regenwasser)5-20%AG München, 473 C 14152/13
Fenster schliessen nicht richtig5-10%AG Berlin, 6 C 342/08
Defekte/fehlende Rollläden3-5%AG Düsseldorf, 52 C 85/12
Eingangstür schliesst nicht5-10%AG Köln, 219 C 157/10

Sanitär

MangelMinderungGericht
Toilette nicht benutzbar15-20%AG Berlin, 12 C 211/12
Badewanne/Dusche nicht nutzbar10-15%AG Hamburg, 316 C 213/06
Verstopfter Abfluss (mehrere Tage)5-10%AG Berlin, 9 C 57/11
Tropfender Wasserhahn1-3%Bagatellmangel (oft keine Minderung)

Sonstige Mängel

MangelMinderungGericht
Aufzug defekt (hohe Etage)10-15%AG Berlin, 23 C 147/12
Ungeziefer (Kakerlaken, Mäuse)10-25%AG Hamburg, 47 C 43/09
Wohnfläche 10% kleiner als vereinbart10%BGH, VIII ZR 133/03
Fehlende Gegensprechanlage3-5%AG Berlin, 14 C 234/11
Defekte Türklingel1-3%AG Berlin, 21 C 456/09
Geruchsbelästigung (Abwasser, Müll)10-25%AG Berlin, 65 C 87/13
Defekter Balkon (nicht nutzbar)3-5%AG München, 424 C 8456/12
Stromausfall in Teilen der Wohnung10-20%AG Berlin, 2 C 334/10

So berechnen Sie die Minderung

Die Minderung wird stets auf die Bruttowarmmiete angewendet (Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung).

Formel: Monatliche Minderung = Bruttowarmmiete x Minderungsquote

Beispiel: Bruttowarmmiete 1.100 Euro, Heizung fällt im Dezember komplett aus. Minderungsquote: 70%.

Monatliche Minderung = 1.100 Euro x 0,70 = 770 Euro

Der Mieter müsste also nur 330 Euro zahlen, solange die Heizung nicht funktioniert.

Risiko der Überzogenen Minderung

Mindert der Mieter zu hoch und stellt sich dies später als unberechtigt heraus, entsteht ein Mietrückstand. Erreicht dieser zwei Monatsmieten, kann der Vermieter fristlos kündigen (Paragraph 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Mieter sollten daher vorsichtig schätzen oder die Miete unter Vorbehalt zahlen.

Häufig gestellte Fragen

Sind die Werte in der Tabelle verbindlich?

Nein. Die Werte basieren auf Einzelfallentscheidungen verschiedener Gerichte und dienen als Orientierung. Jedes Gericht entscheidet anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls. Die Quoten können je nach Schwere, Dauer und Ausmass erheblich abweichen.

Bezieht sich die Minderung auf Kalt- oder Warmmiete?

Auf die Bruttowarmmiete, also Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung. Dies hat der BGH klargestellt (BGH, XII ZR 225/03). Die Minderung erfasst den gesamten Mietbetrag, den der Mieter monatlich zahlt.

Können mehrere Mängel zusammengerechnet werden?

Ja. Liegen mehrere Mängel gleichzeitig vor, werden die Minderungsquoten grundsätzlich addiert -- allerdings kann die Summe nie mehr als 100% betragen. Bei der Addition ist jedoch Vorsicht geboten: Gerichte betrachten häufig die Gesamtbeeinträchtigung und setzen eine Gesamtquote fest, die von der einfachen Addition abweichen kann.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

COO der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
COO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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