Sanierungspflicht 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2024: 65%-Regel beim Heizungstausch -- neue Heizungen müssen 65% erneuerbare Energien nutzen
  • Übergangsfristen: Grossstädte ab Mitte 2026, kleinere Kommunen ab Mitte 2028
  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden (kein Austauschzwang)
  • Oberste Geschossdecke: Nachrüstpflicht bei fehlendem Mindestwarmeschutz
  • EU-Gebäuderichlinie (EPBD): Zusätzliche Anforderungen ab ca. 2030 erwartet

GEG 2024: Die wichtigsten Pflichten

65%-Regel beim Heizungstausch

Kern des novellierten GEG: Wird eine neue Heizung eingebaut, muss sie mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Dies gilt nicht für Reparaturen bestehender Anlagen. Es gibt Übergangsfristen, die an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt sind:

  • Kommunen über 100.000 Einwohner: 65%-Regel gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommune einen Wärmeplan vorlegt, spätestens ab 30. Juni 2026
  • Kommunen unter 100.000 Einwohner: Spätestens ab 30. Juni 2028
  • Bei Heizungsausfall: 5-Jahres-Übergangslösung (z.B. gebrauchte fossile Heizung) erlaubt

Bestandsschutz für bestehende Heizungen

Eine generelle Austauschpflicht für bestehende Heizungen gibt es nicht. Ihre funktionstüuchtige Gas- oder Ölheizung darf weiter betrieben und repariert werden. Einzige Ausnahme: Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden (GEG Paragraph 72). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht befreit.

Nachrüstpflichten Dämmung

  • Oberste Geschossdecke: Muss gedämmt sein, wenn der Mindestwarmeschutz nach DIN 4108 nicht eingehalten wird und der Dachraum nicht als Wohnraum genutzt wird (GEG Paragraph 47)
  • Heizungsleitungen: Freiliegende, zugängliche Leitungen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden (GEG Paragraph 71)
  • Bei Eigentümerwechsel: Nachrüstpflichten müssen innerhalb von 2 Jahren erfüllt werden (GEG Paragraph 73)

Häufige Fragen

Muss ich als Käufer einer Bestandsimmobilie sofort sanieren?

Sie müssen innerhalb von 2 Jahren die Nachrüstpflichten erfüllen: Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungsleitungen. Ein vollständiger Heizungstausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung kaputt geht -- dann gelten die 65%-Regel und die jeweiligen Übergangsfristen.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

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Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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