Mietrecht Schönheitsreparaturen 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters (Paragraph 535 Abs. 1 S. 2 BGB)
  • Die Pflicht kann wirksam auf den Mieter übertragen werden -- aber nur mit korrekter Klausel
  • Starre Fristenpläne ("alle 3 Jahre Küche streichen") sind unwirksam (BGH, VIII ZR 360/03)
  • Quotenklauseln (anteilige Kosten bei Auszug vor Fristablauf) sind unwirksam (BGH, VIII ZR 185/14)
  • Wurde die Wohnung unrenoviert übernommen, muss der Mieter bei Auszug nicht renovieren (BGH, VIII ZR 185/14)

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen umfassen nach der Definition in Paragraph 28 Abs. 4 S. 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) ausschliesslich das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fussböden, Heizkörper einschliesslich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Aussentüren von innen.

Nicht zu den Schönheitsreparaturen gehören:

  • Reparatur von Sanitäranlagen, Elektrik, Türschlössern
  • Schleifen oder Abziehen von Parkettböden
  • Erneuerung von Teppichböden
  • Beseitigung von Schäden an Wänden (Risse, Löcher jenseits normaler Abnutzung)
  • Aussenarbeiten (Fassade, Fenster von aussen)

Grundsatz: Schönheitsreparaturen sind Vermietersache

Nach Paragraph 535 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dazu gehören auch Schönheitsreparaturen. Ohne wirksame vertragliche Regelung muss der Vermieter selbst renovieren.

Wirksame Übertragung auf den Mieter

Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden. Damit eine solche Klausel der AGB-Kontrolle standhält, muss sie folgende Anforderungen erfüllen:

Wirksame Klauseln

  • Flexible Fristenpläne: "In der Regel" oder "im Allgemeinen" -- z.B. "Küche und Bad in der Regel alle 5 Jahre, Wohnräume alle 5-8 Jahre" (BGH, VIII ZR 360/03)
  • Bedarfsklausel: "Schönheitsreparaturen sind vom Mieter nach Bedarf durchzuführen" -- wirksam, da flexibel
  • Keine Farb- oder Qualitätsvorgaben während der Mietzeit: Der Mieter darf in beliebigen Farben streichen, solange das Mietverhältnis läuft

Unwirksame Klauseln (BGH-Rechtsprechung)

KlauseltypEntscheidungBegründung
Starre FristenpläneBGH, VIII ZR 360/03Renovierung unabhängig vom tatsächlichen Zustand benachteiligt den Mieter unangemessen
Quotenklausel bei AuszugBGH, VIII ZR 185/14Anteilige Kostenübernahme bei Auszug vor Fristablauf ist intransparent
Farbwahlklausel während MietzeitBGH, VIII ZR 198/10Einschränkung der Gestaltungsfreiheit während der Mietzeit
EndrenovierungsklauselBGH, VIII ZR 308/02Renovierung bei Auszug unabhängig vom Zustand
FachhandwerkerklauselBGH, VIII ZR 294/09Mieter darf selbst renovieren (Eigenleistung)

Folgen unwirksamer Klauseln

Ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag unwirksam, fällt die Renovierungspflicht an den Vermieter zurück. Der Mieter muss während der Mietzeit und bei Auszug nicht renovieren -- unabhängig davon, wie lange er in der Wohnung gelebt hat. Dies kann für Vermieter erhebliche finanzielle Folgen haben.

Tipp für Vermieter

Lassen Sie Ihren Mietvertrag anwaltlich prüfen. Ein unwirksame Schönheitsreparaturklausel kann bei einem Mieterwechsel schnell 2.000 bis 5.000 Euro Renovierungskosten verursachen, die Sie als Vermieter tragen müssen. Die Investition in einen aktuellen Mietvertrag (150-300 Euro) lohnt sich.

Renovierung bei Auszug

Bei Auszug gelten folgende Grundsätze:

  • Der Mieter muss nur renovieren, wenn eine wirksame Klausel besteht und tatsächlich Renovierungsbedarf vorliegt
  • Der Mieter muss die Wohnung in neutralen, hellen Farben zurückgeben, wenn er sie in kräftigen Farben gestrichen hat (BGH, VIII ZR 416/12)
  • Normalgebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden
  • Dübelöcher in üblicher Zahl und Größe müssen grundsätzlich nicht verspachtelt werden

Sonderfall: Unrenoviert übernommene Wohnung

Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, ohne dafür einen angemessenen Ausgleich zu erhalten (z.B. mietfreie Zeit), ist eine Schönheitsreparaturklausel unwirksam (BGH, VIII ZR 185/14). Der Mieter muss bei Auszug nicht renovieren -- er würde sonst in einen besseren Zustand versetzen als bei Einzug.

Dieser BGH-Grundsatz hat massive Auswirkungen: Bei Altmietverträgen mit unrenovierter Übergabe trägt der Vermieter die gesamte Renovierungslast. Dokumentieren Sie daher bei jeder Wohnungsübergabe den Zustand sorgfältig im Übergabeprotokoll.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Mieter beim Auszug immer streichen?

Nein. Der Mieter muss nur streichen, wenn (1) eine wirksame Renovierungsklausel im Vertrag steht, (2) tatsächlich Renovierungsbedarf besteht und (3) die Wohnung nicht unrenoviert übernommen wurde. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, trägt der Vermieter die Renovierungskosten.

Darf der Mieter die Wände in Schwarz streichen?

Während der Mietzeit ja -- der Mieter hat das Recht, die Wohnung nach seinen Vorstellungen zu gestalten (BGH, VIII ZR 198/10). Bei Auszug muss er jedoch die Wohnung in neutralen, hellen Farben zurückgeben (Weiss, Hellbeige), wenn er sie in auffälligen Farben gestrichen hat.

Was kann ich als Vermieter tun, wenn der Mieter nicht renoviert?

Prüfen Sie zunächst, ob Ihre Mietvertragsklausel wirksam ist. Falls ja und Renovierungsbedarf besteht: Setzen Sie dem Mieter schriftlich eine angemessene Frist (14-21 Tage). Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie die Renovierung auf Kosten des Mieters durchführen lassen (Schadensersatz statt Leistung, Paragraph 281 BGB). Alternativ: Aufrechnung mit der Kaution.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

COO der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesministerium der Justiz, Deutscher Mieterbund

LS
Lucas Siebeking
COO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als COO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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