Immobilienkauf

Grundbuch-Eintragung 2026: Ablauf, Dauer, Kosten & Abteilungen

Grundbuch-Eintragung beim Immobilienkauf: Ablauf, Dauer, Kosten, Abteilungen I-III und Auflassungsvormerkung einfach erklärt.

15 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kürze
  • Eigentum entsteht durch Grundbucheintragung: Nicht der Kaufvertrag, sondern die Eintragung im Grundbuch macht Sie zum Eigentümer (§873 BGB)
  • 3 Abteilungen: Abt. I (Eigentümer), Abt. II (Lasten und Beschränkungen), Abt. III (Grundpfandrechte/Hypotheken)
  • Auflassungsvormerkung: Schützt den Käufer zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung
  • Dauer: 4–12 Wochen für die Eigentumsumschreibung (je nach Grundbuchamt)
  • Kosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises für die Grundbucheintragung
Disclaimer

Dieser Ratgeber dient der Orientierung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Notar.

1. Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführt wird. Es dokumentiert für jedes Grundstück in Deutschland, wer Eigentümer ist und welche Rechte und Belastungen darauf liegen.

Das Grundbuch geniesst öffentlichen Glauben (§892 BGB): Was dort eingetragen ist, gilt als richtig – auch wenn es in der Realität anders sein sollte. Wer ein Grundstück vom eingetragenen Eigentümer kauft, ist geschützt.

Jedes Grundbuchblatt besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Lage, Größe, Flurstick) und drei Abteilungen.

2. Die 3 Abteilungen des Grundbuchs

AbteilungInhaltBeispielePraxis-Relevanz beim Kauf
Abt. IEigentümerName, Anteile (bei Miteigentum), ErwerbsgrundPrüfen: Stimmt der Verkäufer mit dem eingetragenen Eigentümer überein?
Abt. IILasten und BeschränkungenWegerechte, Wohnrechte, Niesbrauch, Vorkaufsrechte, AuflassungsvormerkungenKRITISCH: Können diese Rechte Ihre Nutzung einschränken oder den Wert mindern?
Abt. IIIGrundpfandrechteGrundschulden, HypothekenWerden diese bei Verkauf gelöscht? Notar regelt das im Kaufvertrag
Achtung: Abt. II genau prüfen

Ein Wohnrecht oder Niesbrauch in Abt. II kann bedeuten, dass eine Person das Recht hat, die Immobilie zu bewohnen – auch nach dem Verkauf. Solche Rechte mindern den Wert erheblich und müssen vor dem Kauf geklärt werden.

3. Ablauf der Grundbuch-Eintragung beim Kauf

  1. Notarielle Beurkundung: Kaufvertrag wird unterschrieben
  2. Auflassungsvormerkung: Notar beantragt Eintragung in Abt. II – schützt den Käufer (Dauer: 1–3 Wochen)
  3. Vorkaufsrechtsverzicht: Gemeinde erklärt, dass sie kein Vorkaufsrecht ausüben will
  4. Grunderwerbsteuer: Käufer zahlt → Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
  5. Kaufpreiszahlung: Nach Fälligkeitsmitteilung des Notars
  6. Löschung alter Grundschulden: Verkäufer löst bestehende Grundschulden ab
  7. Eigentumsumschreibung: Notar beantragt Eintragung in Abt. I – Sie werden Eigentümer
  8. Neue Grundschuld: Ihre Finanzierungsbank wird in Abt. III eingetragen

4. Kosten der Grundbuch-Eintragung

EintragungKosten (ca.)Bemessungsgrundlage
Auflassungsvormerkung0,15 % (halbe Gebühr)Kaufpreis
Eigentumsumschreibung0,3 % (volle Gebühr)Kaufpreis
Grundschuld Neubestellung0,3 %Darlehensbetrag
Löschung alte Grundschuldca. 0,1 %Betrag der Grundschuld

Vertiefung: Grundbuchkosten im Detail

5. Dauer der Grundbuch-Eintragung

SchrittTypische Dauer
Auflassungsvormerkung1–3 Wochen nach Beurkundung
Unbedenklichkeitsbescheinigung4–8 Wochen (abhängig vom Finanzamt)
Eigentumsumschreibung4–12 Wochen nach Zahlung aller Voraussetzungen
Gesamt: Notartermin bis Eigentümer2–4 Monate

6. Auflassungsvormerkung: Ihr Schutz

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in Abt. II des Grundbuchs und schützt Sie als Käufer in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmal verkauft oder zusätzlich belastet.

Praxis-Tipp

Zahlen Sie den Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung. Das ist Standard und wird im Kaufvertrag als Fälligkeitsvoraussetzung geregelt. Ohne Vormerkung haben Sie kein Sicherheitsnetz.

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7. FAQ: Häufige Fragen zur Grundbuch-Eintragung

Wann bin ich offiziell Eigentümer?
Sie sind Eigentümer, sobald Sie in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen sind. Das geschieht in der Regel 2–4 Monate nach dem Notartermin.
Kann ich einen Grundbuchauszug anfordern?
Ja, als Eigentümer oder Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Kaufinteressent mit Nachweis). Der Auszug kostet 10–20 € beim Grundbuchamt oder online über zugelassene Portale.
Was passiert bei Fehlern im Grundbuch?
Da das Grundbuch öffentlichen Glauben geniesst, ist ein Berichtigungsantrag beim Grundbuchamt nötig. In der Praxis sind echte Fehler selten, da der Notar die Eintragung koordiniert.
Kann ich das Grundbuch vor dem Kauf einsehen?
Ja, über den Notar oder direkt beim Grundbuchamt (mit berechtigtem Interesse). Der Verkäufer oder Makler kann Ihnen auch einen aktuellen Grundbuchauszug zur Verfügung stellen. Bestehen Sie darauf.

8. Fazit

Die Grundbuch-Eintragung ist der letzte Schritt, der Sie zum Eigentümer macht. Zwischen Notartermin und Eintragung liegen typischerweise 2–4 Monate. Die Auflassungsvormerkung schützt Sie in dieser Zwischenzeit. Prüfen Sie vor dem Kauf immer alle drei Abteilungen des Grundbuchs – besonders Abt. II auf Lasten und Beschränkungen.

Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Qüllen: BGB, Gutachterausschüsse, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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