Das Wichtigste in Kuerze
- Seit 2024: 65%-Regel beim Heizungstausch -- neue Heizungen muessen 65% erneuerbare Energien nutzen
- Uebergangsfristen: Grossstaedte ab Mitte 2026, kleinere Kommunen ab Mitte 2028
- Bestehende Heizungen duerfen weiter betrieben werden (kein Austauschzwang)
- Oberste Geschossdecke: Nachruestpflicht bei fehlendem Mindestwarmeschutz
- EU-Gebaeuderichlinie (EPBD): Zusaetzliche Anforderungen ab ca. 2030 erwartet
GEG 2024: Die wichtigsten Pflichten
65%-Regel beim Heizungstausch
Kern des novellierten GEG: Wird eine neue Heizung eingebaut, muss sie mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Dies gilt nicht fuer Reparaturen bestehender Anlagen. Es gibt Uebergangsfristen, die an die kommunale Waermeplanung gekoppelt sind:
- Kommunen ueber 100.000 Einwohner: 65%-Regel gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommune einen Waermeplan vorlegt, spaetestens ab 30. Juni 2026
- Kommunen unter 100.000 Einwohner: Spaetestens ab 30. Juni 2028
- Bei Heizungsausfall: 5-Jahres-Uebergangsloesung (z.B. gebrauchte fossile Heizung) erlaubt
Bestandsschutz fuer bestehende Heizungen
Eine generelle Austauschpflicht fuer bestehende Heizungen gibt es nicht. Ihre funktionstueuchtige Gas- oder Oelheizung darf weiter betrieben und repariert werden. Einzige Ausnahme: Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, muessen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden (GEG Paragraph 72). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht befreit.
Nachruestpflichten Daemmung
- Oberste Geschossdecke: Muss gedaemmt sein, wenn der Mindestwarmeschutz nach DIN 4108 nicht eingehalten wird und der Dachraum nicht als Wohnraum genutzt wird (GEG Paragraph 47)
- Heizungsleitungen: Freiliegende, zugaengliche Leitungen in unbeheizten Raeumen muessen gedaemmt werden (GEG Paragraph 71)
- Bei Eigentuemerwechsel: Nachruestpflichten muessen innerhalb von 2 Jahren erfuellt werden (GEG Paragraph 73)
Haeufige Fragen
Muss ich als Kaeufer einer Bestandsimmobilie sofort sanieren?
Sie muessen innerhalb von 2 Jahren die Nachruestpflichten erfuellen: Daemmung der obersten Geschossdecke und der Heizungsleitungen. Ein vollstaendiger Heizungstausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung kaputt geht -- dann gelten die 65%-Regel und die jeweiligen Uebergangsfristen.
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Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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