Sanierungspflicht 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kuerze

  • Seit 2024: 65%-Regel beim Heizungstausch -- neue Heizungen muessen 65% erneuerbare Energien nutzen
  • Uebergangsfristen: Grossstaedte ab Mitte 2026, kleinere Kommunen ab Mitte 2028
  • Bestehende Heizungen duerfen weiter betrieben werden (kein Austauschzwang)
  • Oberste Geschossdecke: Nachruestpflicht bei fehlendem Mindestwarmeschutz
  • EU-Gebaeuderichlinie (EPBD): Zusaetzliche Anforderungen ab ca. 2030 erwartet

GEG 2024: Die wichtigsten Pflichten

65%-Regel beim Heizungstausch

Kern des novellierten GEG: Wird eine neue Heizung eingebaut, muss sie mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Dies gilt nicht fuer Reparaturen bestehender Anlagen. Es gibt Uebergangsfristen, die an die kommunale Waermeplanung gekoppelt sind:

  • Kommunen ueber 100.000 Einwohner: 65%-Regel gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kommune einen Waermeplan vorlegt, spaetestens ab 30. Juni 2026
  • Kommunen unter 100.000 Einwohner: Spaetestens ab 30. Juni 2028
  • Bei Heizungsausfall: 5-Jahres-Uebergangsloesung (z.B. gebrauchte fossile Heizung) erlaubt

Bestandsschutz fuer bestehende Heizungen

Eine generelle Austauschpflicht fuer bestehende Heizungen gibt es nicht. Ihre funktionstueuchtige Gas- oder Oelheizung darf weiter betrieben und repariert werden. Einzige Ausnahme: Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, muessen nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden (GEG Paragraph 72). Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von dieser Pflicht befreit.

Nachruestpflichten Daemmung

  • Oberste Geschossdecke: Muss gedaemmt sein, wenn der Mindestwarmeschutz nach DIN 4108 nicht eingehalten wird und der Dachraum nicht als Wohnraum genutzt wird (GEG Paragraph 47)
  • Heizungsleitungen: Freiliegende, zugaengliche Leitungen in unbeheizten Raeumen muessen gedaemmt werden (GEG Paragraph 71)
  • Bei Eigentuemerwechsel: Nachruestpflichten muessen innerhalb von 2 Jahren erfuellt werden (GEG Paragraph 73)

Haeufige Fragen

Muss ich als Kaeufer einer Bestandsimmobilie sofort sanieren?

Sie muessen innerhalb von 2 Jahren die Nachruestpflichten erfuellen: Daemmung der obersten Geschossdecke und der Heizungsleitungen. Ein vollstaendiger Heizungstausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung kaputt geht -- dann gelten die 65%-Regel und die jeweiligen Uebergangsfristen.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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