Energieausweis Pflicht 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kuerze

  • Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau
  • Muss spaetestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (GEG Paragraph 80)
  • Energiekennwerte muessen in Immobilienanzeigen angegeben werden (GEG Paragraph 87)
  • Bussgeld bei Verstoessen: bis 10.000 Euro
  • Ausnahmen: Denkmalschutz, Gebaeude unter 50 m2, Abbruchgebaeude

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Verkauf

Beim Verkauf einer Immobilie muss der Eigentuemer den Energieausweis spaetestens bei der Besichtigung vorlegen und dem Kaeufer bei Vertragsabschluss im Original oder als Kopie uebergeben.

Vermietung

Bei Neuvermietung muss der Energieausweis spaetestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Mieter bei Vertragsabschluss als Kopie ausgehaendigt oder uebergeben werden.

Neubau

Bei Neubauten muss ein Bedarfsausweis erstellt werden (GEG Paragraph 80 Abs. 1).

Immobilienanzeigen

In kommerziellen Immobilienanzeigen (Zeitungen, Online-Portale) muessen folgende Angaben enthalten sein: Art des Energieausweises, Energiebedarfs- oder Energieverbrauchskennwert, wesentlicher Energietraeger, Baujahr, Energieeffizienzklasse (GEG Paragraph 87).

Ausnahmen von der Pflicht

  • Denkmalgeschuetzte Gebaeude (nach Landesrecht)
  • Gebaeude unter 50 m2 Nutzflaeche
  • Gebaeude fuer Abriss
  • Ferienhaeuser mit weniger als 4 Monaten jaehrlicher Nutzung
  • Bestandsmieter: Bei laufendem Mietverhaeltnis keine Vorlagepflicht

Haeufige Fragen

Muss ich meinem Bestandsmieter einen Energieausweis vorlegen?

Nein. Die Vorlagepflicht besteht nur bei Neuvermietung und Verkauf. Gegenueber bestehenden Mietern gibt es keine Pflicht. Allerdings kann der Mieter ein Einsichtsrecht haben, wenn er eine Mietminderung wegen mangelhafter Waermedaemmung geltend machen will.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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