BAFA-Förderung 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kuerze

  • Das BAFA foerdert Heizungstausch mit bis zu 70% Zuschuss (Grundfoerderung + Boni)
  • Einzelmassnahmen an der Gebaeudehuelle (Daemmung, Fenster): 15% Zuschuss plus 5% iSFP-Bonus
  • Energieberatung fuer Wohngebaeude: 80% Zuschuss, maximal 1.300 Euro
  • Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden
  • Seit 2024 neues Foerderregime nach GEG-Novelle

BAFA Foerderung: Aktueller Stand 2025

Das Bundesamt fuer Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist neben der KfW die zentrale Foerderstelle fuer energetische Gebaudesanierung in Deutschland. Seit der Neustrukturierung der Bundesfoerderung fuer effiziente Gebaeude (BEG) im Jahr 2024 hat das BAFA seine Foerderkulisse angepasst.

Die BAFA-Foerderung richtet sich an Eigentuemer von bestehenden Wohngebaeuden -- sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter und Kapitalanleger koennen profitieren. Die Foerderung erfolgt als nicht rueckzahlbarer Zuschuss, der nach Abschluss der Massnahme ausgezahlt wird.

Foerderung Heizungstausch

Seit dem 1. Januar 2024 gilt die 65-Prozent-Regel des Gebaeudeenergiegesetzes (GEG). Neue Heizungen muessen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Die BAFA foerdert den Umstieg mit grosszuegigen Zuschuessen:

FoerderkomponenteFoerdersatzVoraussetzung
Grundfoerderung30%Einbau einer foerderfaehigen Heizung (Waermepumpe, Biomasse, Solarthermie, H2-ready Gasheizung)
Effizienzbonus Waermepumpe+5%Waermepumpe mit natuerlichem Kaeltemittel oder Erd-/Wasser-/Abwasserwaermepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus+20%Austausch einer funktionstuechtigen Oel-, Gas- oder Nachtspeicherheizung (nur Selbstnutzer)
Einkommensbonus+30%Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro (nur Selbstnutzer)

Maximale Foerderung: 70% der foerderfaehigen Kosten, maximal 30.000 Euro foerderfaehige Kosten fuer die erste Wohneinheit (21.000 Euro Zuschuss bei 70%).

Fuer Kapitalanleger

Vermieter erhalten die Grundfoerderung (30%) und den Effizienzbonus (+5%). Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus stehen nur Selbstnutzern zur Verfuegung. Bei einem Heizungstausch fuer 25.000 Euro erhaelt ein Vermieter somit bis zu 8.750 Euro Zuschuss (35%).

Einzelmassnahmen an der Gebaeudehuelle

Das BAFA foerdert auch Einzelmassnahmen an der Gebaeudehuelle mit 15% Zuschuss:

  • Daemmung: Aussenwand, Dach, Kellerdecke, oberste Geschossdecke
  • Fensteraustausch: Fenster, Aussentueren, Dachflaechenfenster
  • Sommerlicher Waermeschutz: Aussenliegende Sonnenschutzeinrichtungen

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, erhoeht sich der Zuschuss um 5 Prozentpunkte auf 20%. Die foerderfaehigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt (mit iSFP: 60.000 Euro).

Technische Mindestanforderungen

MassnahmeMindest-U-Wert
Aussenwanddaemmung0,20 W/(m2K)
Dachdaemmung0,14 W/(m2K)
Kellerdeckendaemmung0,25 W/(m2K)
Fenster0,95 W/(m2K)
Aussentueren1,30 W/(m2K)

Foerderung der Energieberatung

Das BAFA foerdert die Energieberatung fuer Wohngebaeude mit 80% Zuschuss:

  • Ein-/Zweifamilienhaus: maximal 1.300 Euro Zuschuss
  • Ab drei Wohneinheiten: maximal 1.700 Euro Zuschuss

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten (Energieeffizienz-Expertenliste fuer Foerderprogramme des Bundes) erfolgen. Das Ergebnis ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der den energetischen Zustand des Gebaeudes analysiert und Sanierungsmassnahmen empfiehlt.

Antragstellung: Schritt fuer Schritt

Ablauf der Antragstellung
  • 1. Energieberater einschalten: Fuer Heizungstausch und Einzelmassnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich
  • 2. Angebote einholen: Kostenvoranschlaege von Fachbetrieben
  • 3. Antrag stellen: Online ueber das BAFA-Portal (vor Auftragserteilung!)
  • 4. Zuwendungsbescheid abwarten: Bearbeitungszeit ca. 4-8 Wochen
  • 5. Massnahme durchfuehren: Auftrag erteilen und Massnahme umsetzen
  • 6. Verwendungsnachweis: Rechnungen und Nachweise hochladen
  • 7. Auszahlung: Zuschuss wird auf Ihr Konto ueberwiesen
Antrag VOR Auftragserteilung

Der Foerderantrag muss vor der Auftragserteilung an den Handwerker gestellt werden. Nur bei der Heizungsfoerderung ist seit September 2024 ein Vorhabenbeginn nach Auftragserteilung (Lieferungs- und Leistungsvertrag) moeglich, sofern der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung gestellt wird. Bei allen anderen Massnahmen gilt: erst Antrag, dann Auftrag.

Kombination mit KfW-Foerderung

BAFA-Zuschuesse und KfW-Kredite koennen fuer dieselbe Massnahme nicht kombiniert werden (Kumulierungsverbot innerhalb der BEG). Allerdings koennen Sie verschiedene Massnahmen ueber verschiedene Foerdergeber foerdern lassen:

  • Heizungstausch ueber BAFA (Zuschuss) + Ergaenzungskredit KfW 358/359
  • Dachdaemmung ueber BAFA + Fensteraustausch in separatem Antrag
  • Gesamtsanierung zum Effizienzhaus ueber KfW 261 (schliesst BAFA-Einzelmassnahmen aus)

Haeufig gestellte Fragen

Wer kann BAFA-Foerderung beantragen?

Eigentuemer von bestehenden Wohngebaeuden: Privatpersonen, Wohnungseigentuemergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen. Sowohl Selbstnutzer als auch Vermieter sind antragsberechtigt. Neubauten sind von der BAFA-Foerderung ausgeschlossen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit fuer BAFA-Antraege liegt aktuell bei 4 bis 12 Wochen. Bei hohem Antragsaufkommen kann es laenger dauern. Der Zuwendungsbescheid muss vorliegen, bevor Sie die Massnahme in Auftrag geben koennen (Ausnahme: Heizungsfoerderung mit Lieferungs- und Leistungsvertrag).

Muss die Massnahme von einem Fachbetrieb durchgefuehrt werden?

Ja. Die Massnahme muss von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgefuehrt werden. Eigenleistungen sind nicht foerderfaehig. Bei Heizungstausch muss der Fachbetrieb die korrekte Installation bestaetigen. Bei Massnahmen an der Gebaeudehuelle ist zusaetzlich die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: KfW-Bankengruppe, BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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