- Einkunftsart: Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Steuersatz: Es gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz (14 % bis 45 %)
- Berechnung: Mieteinnahmen minus Werbungskosten = zu versteuernde Einkünfte aus V&V
- Verluste: Steuerliche Verluste werden mit anderen Einkünften verrechnet (Verlustausgleich)
- Grundfreibetrag 2025: 12.084 € pro Person bleiben steuerfrei
- Abgabefrist 2025: 31.07.2026 ohne Steuerberater, 30.04.2027 mit Steuerberater
Rechtliche Grundlagen: § 21 EStG
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Die Besteuerung regelt § 21 EStG. Dazu zählen Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen, Häusern, Gewerbeimmobilien, Grundstücken und Garagen.
Anders als bei Gewerbetreibenden oder Selbständigen bist du als privater Vermieter nicht gewerbesteuerpflichtig – solange du nicht mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren kaufst und verkaufst (Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels, BFH GrS 1/93).
Die Einkünfte aus V&V werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage V erklärt. Sie fließen in das Gesamteinkommen ein und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Mieteinnahmen (brutto, inkl. Nebenkosten) minus Werbungskosten (AfA, Zinsen, Reparaturen, Hausgeld etc.) = Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese werden mit deinen übrigen Einkünften (Gehalt, Kapitalerträge etc.) zum Gesamtbetrag der Einkünfte zusammengefasst und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Steuersätze 2025/2026: So hoch ist die Steuer
In Deutschland gilt ein progressiver Einkommensteuertarif: Je höher dein Gesamteinkommen, desto höher der Steuersatz. Es gibt keinen separaten Steuersatz für Mieteinnahmen – sie werden zusammen mit Gehalt, Rente oder Gewerbeeinnahmen besteuert.
| Zu versteuerndes Einkommen 2025 | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| Bis 12.084 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 12.085 € – 17.005 € | 14 % – 24 % |
| 17.006 € – 66.760 € | 24 % – 42 % |
| 66.761 € – 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| Ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuersatz) |
Dazu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 %). Der effektive Spitzensteuersatz liegt damit bei ca. 44,3 % (ohne Kirchensteuer) bzw. ca. 47,5 % (mit 9 % Kirchensteuer).
Progressionsvorteil bei Verlusten
Das Besondere an Immobilien: Durch Abschreibung und Zinsaufwand kannst du steuerliche Verluste erzeugen, die dein Gesamteinkommen senken. Dadurch rutscht du in eine niedrigere Progressionsstufe – und zahlst auf dein gesamtes Einkommen weniger Steuern. Das ist der Kern des sogenannten Progressionsvorteils bei Immobilien-Investments.
Schritt-für-Schritt-Berechnung
So ermittelst du deine Steuerlast aus Vermietung:
- Mieteinnahmen erfassen: Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + NK-Nachzahlungen
- Werbungskosten abziehen: AfA, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Hausgeld, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten etc.
- Einkünfte aus V&V ermitteln: Einnahmen minus Werbungskosten
- Zum Gesamteinkommen addieren: V&V-Einkünfte + Gehalt + sonstige Einkünfte
- Einkommensteuer berechnen: Progressiver Tarif auf den Gesamtbetrag
Im Beispiel mindert der steuerliche Verlust von 3.200 € bei einem Grenzsteuersatz von 42 % die Einkommensteuer um rund 1.344 €. Der tatsächliche Cashflow kann dabei positiv sein, weil die AfA ein reiner Buchverlust ohne Geldabfluss ist.
Werbungskosten: Was du alles absetzen kannst
Je höher deine Werbungskosten, desto niedriger die Steuer auf deine Mieteinnahmen. Das Gesetz definiert Werbungskosten als „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Abs. 1 EStG).
| Werbungskosten-Art | Typische Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|
| AfA (Abschreibung) | 2–5 % des Gebäudewerts/Jahr | Größter Posten, kein Geldabfluss |
| Schuldzinsen | Variiert (Zinsbescheinigung) | Nur Zinsen, nicht Tilgung! |
| Erhaltungsaufwand | Reparaturen, Renovierung | Sofort absetzbar oder auf 2–5 Jahre verteilbar |
| Hausgeld (nicht umlagef.) | Verwaltung, Rücklage | Nur der nicht umlagefähige Teil |
| Grundsteuer | Gemeindespezifisch | Wenn nicht auf Mieter umgelegt |
| Versicherungen | Gebäude, Haftpflicht | Vollständig absetzbar |
| Fahrtkosten | 0,30 €/km | Einfache Strecke zum Objekt |
| Steuerberater | Anteilig | Nur der Anteil für Anlage V |
Inseratskosten für Mietersuche, Rechtsanwaltskosten bei Mietstreitigkeiten, Kosten für die Nebenkostenabrechnung, Renovierungskosten bei Mieterwechsel, Kontoführungsgebühr (16 € Pauschale) und Telefon-/Portokosten für die Mieterverwaltung. Jeder Euro zählt – bei 42 % Grenzsteuersatz bekommst du für je 100 € Werbungskosten 42 € vom Finanzamt zurück.
Verluste aus Vermietung steuerlich nutzen
Einer der größten Vorteile von Immobilien-Investments: Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden mit anderen Einkünften verrechnet (§ 2 Abs. 3 EStG). Das senkt dein zu versteuerndes Gesamteinkommen und damit deine Steuerlast.
Es gibt zwei Formen des Verlustausgleichs:
- Horizontaler Verlustausgleich: Verluste und Gewinne innerhalb der gleichen Einkunftsart (z. B. Verlust aus Wohnung A mit Gewinn aus Wohnung B)
- Vertikaler Verlustausgleich: Verluste aus V&V mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z. B. mit Gehalt)
Übersteigen die Verluste dein Gesamteinkommen, greift der Verlustvortrag (§ 10d EStG): Der Verlust wird in zukünftige Jahre übertragen und dort mit positiven Einkünften verrechnet.
Das Finanzamt erkennt Verluste nur an, wenn du eine Einkünfteerzielungsabsicht hast. Bei dauerhafter Vermietung zu marktüblichen Preisen wird diese unterstellt. Bei Vermietung an Angehörige muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen (§ 21 Abs. 2 EStG). Unter 50 % wird der Werbungskostenabzug komplett versagt, zwischen 50 und 66 % anteilig gekürzt.
Sonderfälle bei der Besteuerung
Vermietung an Angehörige
Vermietest du an nahe Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister), gelten besondere Regeln. Die Miete muss mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen (§ 21 Abs. 2 EStG). Dann darfst du 100 % der Werbungskosten absetzen. Liegt die Miete darunter, wird der Werbungskostenabzug anteilig gekürzt.
Leerstand
Auch bei Leerstand kannst du Werbungskosten geltend machen, solange du eine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kannst. Dokumentiere deine Bemühungen: Inserate in Immobilienportalen, Maklerbeauftragung, Besichtigungstermine. Ohne diese Nachweise versagt das Finanzamt den Werbungskostenabzug.
Kurzfristige Vermietung (Airbnb, Ferienwohnung)
Bei kurzfristiger Vermietung gelten die gleichen Grundregeln. Allerdings prüft das Finanzamt genauer, ob eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Nutzt du die Wohnung auch selbst, müssen Kosten zeitanteilig aufgeteilt werden (BFH, IX R 18/10). Außerdem wird unter Umständen Umsatzsteuer fällig, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendest.
Spekulationssteuer bei Verkauf
Verkaufst du eine vermietete Immobilie innerhalb der 10-Jahres-Frist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG), ist der Gewinn voll einkommensteuerpflichtig. Nach 10 Jahren Haltedauer ist der Verkaufsgewinn komplett steuerfrei – einer der größten Steuervorteile bei Immobilien.
Steueroptimierung: 5 legale Strategien
- AfA maximieren: Prüfe, ob die degressive AfA (5 %) oder die Sonder-AfA § 7b anwendbar ist. Bei Neubauten lohnt sich die neue 3 %-AfA.
- Finanzierungsstruktur optimieren: Ein höherer Fremdkapitalanteil erhöht die abzugsfähigen Schuldzinsen. Tilgungsaussetzung mit Tilgungsersatz (z. B. Bausparvertrag) kann sinnvoll sein.
- Erhaltungsaufwand strategisch planen: In Jahren mit hohem Einkommen mehr Reparaturen durchführen, in Jahren mit niedrigem Einkommen Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre verteilen (§ 82b EStDV).
- Kaufnebenkosten richtig zuordnen: Grunderwerbsteuer, Notar und Makler erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und damit die jährliche Abschreibung.
- Steuerberater einschalten: Ein auf Immobilien spezialisierter Steuerberater findet oft mehr als er kostet – und seine Gebühren sind selbst absetzbar.
Die 7 teuersten Fehler bei der Vermieter-Steuer
- Anlage V nicht abgeben: Auch bei Verlusten ist die Abgabe Pflicht – und gerade dann am wertvollsten
- AfA vergessen oder falsch berechnet: Der häufigste und teuerste Fehler. Kontrolliere Bemessungsgrundlage und AfA-Satz
- Tilgung als Werbungskosten angesetzt: Nur Zinsen sind absetzbar
- Nebenkosten nicht als Einnahmen erfasst: Die gesamte Warmmiete ist steuerpflichtig
- Erhaltungsaufwand mit Herstellungskosten verwechselt: Unterschiedliche steuerliche Behandlung
- Zufluss-/Abflussprinzip missachtet: Zahlungsdatum entscheidet, nicht Rechnungsdatum
- Belege nicht aufbewahrt: Das Finanzamt kann 10 Jahre rückwirkend Nachweise anfordern
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Steuern zahle ich auf Mieteinnahmen?
Es gibt keinen separaten Steuersatz für Mieteinnahmen. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (14 % bis 45 %), abhängig von deinem Gesamteinkommen.
Kann ich Verluste aus Vermietung mit meinem Gehalt verrechnen?
Ja. Verluste aus Vermietung und Verpachtung werden im Rahmen des vertikalen Verlustausgleichs mit anderen Einkünften verrechnet. Das ist einer der größten Steuervorteile bei Immobilien.
Muss ich Mieteinnahmen versteuern, wenn ich Verlust mache?
Du musst die Einnahmen deklarieren (Anlage V), aber wenn nach Abzug der Werbungskosten ein Verlust verbleibt, zahlst du keine Steuer auf die Mieteinnahmen – im Gegenteil, der Verlust mindert dein übriges Einkommen.
Ab welchem Betrag muss ich Mieteinnahmen versteuern?
Grundsätzlich sind alle Mieteinnahmen steuerpflichtig. Allerdings fällt keine Einkommensteuer an, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.084 € (2025) liegt.
Ist der Verkaufsgewinn einer Immobilie steuerfrei?
Ja, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bei kürzerer Haltedauer wird der Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
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Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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