Immobilienkauf

Grundbuch-Eintragung 2026: Ablauf, Dauer, Kosten & Abteilungen

Grundbuch-Eintragung beim Immobilienkauf: Ablauf, Dauer, Kosten, Abteilungen I-III und Auflassungsvormerkung einfach erklaert.

15 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kuerze
  • Eigentum entsteht durch Grundbucheintragung: Nicht der Kaufvertrag, sondern die Eintragung im Grundbuch macht Sie zum Eigentuemer (§873 BGB)
  • 3 Abteilungen: Abt. I (Eigentuemer), Abt. II (Lasten und Beschraenkungen), Abt. III (Grundpfandrechte/Hypotheken)
  • Auflassungsvormerkung: Schuetzt den Kaeufer zwischen Notartermin und Eigentumsumschreibung
  • Dauer: 4–12 Wochen fuer die Eigentumsumschreibung (je nach Grundbuchamt)
  • Kosten: ca. 0,5 % des Kaufpreises fuer die Grundbucheintragung
Disclaimer

Dieser Ratgeber dient der Orientierung. Fuer verbindliche Auskuenfte wenden Sie sich an einen Notar.

1. Was ist das Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein oeffentliches Register, das beim Amtsgericht (Grundbuchamt) gefuehrt wird. Es dokumentiert fuer jedes Grundstueck in Deutschland, wer Eigentuemer ist und welche Rechte und Belastungen darauf liegen.

Das Grundbuch geniesst oeffentlichen Glauben (§892 BGB): Was dort eingetragen ist, gilt als richtig – auch wenn es in der Realitaet anders sein sollte. Wer ein Grundstueck vom eingetragenen Eigentuemer kauft, ist geschuetzt.

Jedes Grundbuchblatt besteht aus dem Bestandsverzeichnis (Lage, Groesse, Flurstick) und drei Abteilungen.

2. Die 3 Abteilungen des Grundbuchs

AbteilungInhaltBeispielePraxis-Relevanz beim Kauf
Abt. IEigentuemerName, Anteile (bei Miteigentum), ErwerbsgrundPruefen: Stimmt der Verkaeufer mit dem eingetragenen Eigentuemer ueberein?
Abt. IILasten und BeschraenkungenWegerechte, Wohnrechte, Niesbrauch, Vorkaufsrechte, AuflassungsvormerkungenKRITISCH: Koennen diese Rechte Ihre Nutzung einschraenken oder den Wert mindern?
Abt. IIIGrundpfandrechteGrundschulden, HypothekenWerden diese bei Verkauf geloescht? Notar regelt das im Kaufvertrag
Achtung: Abt. II genau pruefen

Ein Wohnrecht oder Niesbrauch in Abt. II kann bedeuten, dass eine Person das Recht hat, die Immobilie zu bewohnen – auch nach dem Verkauf. Solche Rechte mindern den Wert erheblich und muessen vor dem Kauf geklaert werden.

3. Ablauf der Grundbuch-Eintragung beim Kauf

  1. Notarielle Beurkundung: Kaufvertrag wird unterschrieben
  2. Auflassungsvormerkung: Notar beantragt Eintragung in Abt. II – schuetzt den Kaeufer (Dauer: 1–3 Wochen)
  3. Vorkaufsrechtsverzicht: Gemeinde erklaert, dass sie kein Vorkaufsrecht ausueben will
  4. Grunderwerbsteuer: Kaeufer zahlt → Finanzamt stellt Unbedenklichkeitsbescheinigung aus
  5. Kaufpreiszahlung: Nach Faelligkeitsmitteilung des Notars
  6. Loeschung alter Grundschulden: Verkaeufer loest bestehende Grundschulden ab
  7. Eigentumsumschreibung: Notar beantragt Eintragung in Abt. I – Sie werden Eigentuemer
  8. Neue Grundschuld: Ihre Finanzierungsbank wird in Abt. III eingetragen

4. Kosten der Grundbuch-Eintragung

EintragungKosten (ca.)Bemessungsgrundlage
Auflassungsvormerkung0,15 % (halbe Gebuehr)Kaufpreis
Eigentumsumschreibung0,3 % (volle Gebuehr)Kaufpreis
Grundschuld Neubestellung0,3 %Darlehensbetrag
Loeschung alte Grundschuldca. 0,1 %Betrag der Grundschuld

Vertiefung: Grundbuchkosten im Detail

5. Dauer der Grundbuch-Eintragung

SchrittTypische Dauer
Auflassungsvormerkung1–3 Wochen nach Beurkundung
Unbedenklichkeitsbescheinigung4–8 Wochen (abhaengig vom Finanzamt)
Eigentumsumschreibung4–12 Wochen nach Zahlung aller Voraussetzungen
Gesamt: Notartermin bis Eigentuemer2–4 Monate

6. Auflassungsvormerkung: Ihr Schutz

Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung in Abt. II des Grundbuchs und schuetzt Sie als Kaeufer in der Zeit zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung. Sie verhindert, dass der Verkaeufer die Immobilie nochmal verkauft oder zusaetzlich belastet.

Praxis-Tipp

Zahlen Sie den Kaufpreis erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung. Das ist Standard und wird im Kaufvertrag als Faelligkeitsvoraussetzung geregelt. Ohne Vormerkung haben Sie kein Sicherheitsnetz.

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7. FAQ: Haeufige Fragen zur Grundbuch-Eintragung

Wann bin ich offiziell Eigentuemer?
Sie sind Eigentuemer, sobald Sie in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen sind. Das geschieht in der Regel 2–4 Monate nach dem Notartermin.
Kann ich einen Grundbuchauszug anfordern?
Ja, als Eigentuemer oder Person mit berechtigtem Interesse (z.B. Kaufinteressent mit Nachweis). Der Auszug kostet 10–20 € beim Grundbuchamt oder online ueber zugelassene Portale.
Was passiert bei Fehlern im Grundbuch?
Da das Grundbuch oeffentlichen Glauben geniesst, ist ein Berichtigungsantrag beim Grundbuchamt noetig. In der Praxis sind echte Fehler selten, da der Notar die Eintragung koordiniert.
Kann ich das Grundbuch vor dem Kauf einsehen?
Ja, ueber den Notar oder direkt beim Grundbuchamt (mit berechtigtem Interesse). Der Verkaeufer oder Makler kann Ihnen auch einen aktuellen Grundbuchauszug zur Verfuegung stellen. Bestehen Sie darauf.

8. Fazit

Die Grundbuch-Eintragung ist der letzte Schritt, der Sie zum Eigentuemer macht. Zwischen Notartermin und Eintragung liegen typischerweise 2–4 Monate. Die Auflassungsvormerkung schuetzt Sie in dieser Zwischenzeit. Pruefen Sie vor dem Kauf immer alle drei Abteilungen des Grundbuchs – besonders Abt. II auf Lasten und Beschraenkungen.

Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: BGB, Gutachterausschüsse, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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