Vermietung & Steuern

Mieteinnahmen versteuern 2026: Berechnung, Steuersatz & Rechner

Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen wirklich? Die Antwort hängt von deinem Gesamteinkommen, den Werbungskosten und der AfA ab. Dieser Ratgeber zeigt dir mit konkreten Rechenbeispielen, wie die Besteuerung funktioniert.

14 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Steuersatz: Dein persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %) gilt auch für Mieteinnahmen
  • Berechnung: Mieteinnahmen minus Werbungskosten = steuerpflichtige Einkünfte aus V&V
  • Verluste: Negative Einkünfte aus V&V senken dein Gesamteinkommen
  • AfA-Effekt: Die Abschreibung ist ein Buchverlust ohne echten Geldabfluss
  • Grundfreibetrag 2025: 12.084 € pro Person bleiben steuerfrei
  • Progressionsvorteil: Verluste drücken dich in eine niedrigere Steuerstufe

So werden Mieteinnahmen besteuert

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Sie werden nicht separat besteuert, sondern zusammen mit deinen übrigen Einkünften (Gehalt, Rente, Gewerbeeinkünfte) im Rahmen der Einkommensteuererklärung deklariert und mit dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert.

Das bedeutet: Je höher dein Gesamteinkommen, desto höher der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro – auch auf Mieteinnahmen. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 % (ab 66.761 € zu versteuerndes Einkommen). Dazu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

  1. Mieteinnahmen erfassen: Kaltmiete + Nebenkostenvorauszahlungen + NK-Nachzahlungen
  2. Werbungskosten abziehen: AfA, Schuldzinsen, Hausgeld, Versicherungen, Grundsteuer, Fahrtkosten
  3. Einkünfte aus V&V ermitteln: Einnahmen minus Werbungskosten
  4. Zum Gesamteinkommen addieren: V&V-Einkünfte + Gehalt + sonstige Einkünfte
  5. Steuertarif anwenden: Progressiver Tarif auf den Gesamtbetrag

Dein persönlicher Steuersatz 2025

Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatz
Bis 12.084 €0 % (Grundfreibetrag)
12.085 – 17.005 €14 – 24 %
17.006 – 66.760 €24 – 42 %
66.761 – 277.825 €42 %
Ab 277.826 €45 %

Werbungskosten, die deine Steuer senken

Die wichtigsten abzugsfähigen Posten: Gebäudeabschreibung (AfA) – oft der größte Posten, Schuldzinsen – nur Zinsen, nicht Tilgung!, Erhaltungsaufwand – Reparaturen sofort absetzbar, Hausgeld (nicht umlagefähig), Grundsteuer, Versicherungen, Fahrtkosten (0,30 €/km), Steuerberater (anteilig), Kontoführung (16 € Pauschale).

Rechenbeispiele

Beispiel: Angestellter (65.000 € Gehalt) mit ETW
Mieteinnahmen (brutto)12.600 €
Werbungskosten (AfA + Zinsen + Hausgeld etc.)−15.800 €
Einkünfte V&V (Verlust)−3.200 €
Zu versteuerndes Einkommen ohne Immobilieca. 50.000 €
Zu versteuerndes Einkommen mit Immobilieca. 46.800 €
Jährliche Steuerersparnisca. 1.344 €

Im Beispiel mindert der steuerliche Verlust bei 42 % Grenzsteuersatz die Einkommensteuer um ca. 1.344 €. Der tatsächliche Cashflow kann dabei positiv sein – die AfA ist ein reiner Buchverlust.

5 Wege, die Steuer auf Mieteinnahmen zu senken

  1. AfA maximieren: Neue degressive AfA (5 %) oder Sonder-AfA § 7b nutzen
  2. Erhaltungsaufwand strategisch planen: In Jahren mit hohem Einkommen mehr investieren
  3. Schuldzinsen erhöhen: Höherer Finanzierungsanteil = mehr absetzbare Zinsen
  4. Kaufnebenkosten richtig zuordnen: Erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage
  5. Vergessene Werbungskosten aufspüren: Oft 500–1.000 € pro Jahr ungenutzt

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Steuern zahle ich auf Mieteinnahmen?

Es gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz (14–45 %). Mieteinnahmen werden mit allen anderen Einkünften zusammen besteuert.

Kann ich trotz positiver Miete einen steuerlichen Verlust haben?

Ja! Die AfA ist ein Buchverlust ohne Geldabfluss. Dein Cashflow kann positiv sein, während du steuerlich einen Verlust ausweist.

Ab welchem Betrag muss ich Mieten versteuern?

Grundsätzlich alle Mieteinnahmen. Aber: Liegt dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag (12.084 € für 2025), fällt keine Steuer an.

Steuer auf Mieteinnahmen senken?

Wir zeigen dir, wie du mit der richtigen Strategie weniger Steuern auf deine Mieteinnahmen zahlst.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen. Mehr erfahren

Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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