Hausverwaltung Kosten 2026: Kompletter Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • WEG-Verwaltung kostet typischerweise 20–35 € pro Einheit/Monat (Grundvergütung)
  • Sonderleistungen (Eigentümerwechsel, Mahnwesen, Sanierungsbetreuung) werden separat abgerechnet
  • Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig (BetrKV)
  • Kleine WEGs (unter 10 Einheiten) zahlen pro Einheit deutlich mehr als große Anlagen

Überblick: Was kostet eine Hausverwaltung?

Die Hausverwaltung ist ein wesentlicher Kostenfaktor für Wohnungseigentümer. Die Kosten hängen von der Größe der Anlage, dem Leistungsumfang und der Region ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die WEG, desto günstiger wird es pro Einheit.

Grundvergütung nach WEG-Größe

WEG-GrößeKosten/Einheit/MonatKosten/Einheit/Jahr
3–9 Einheiten28–38 €336–456 €
10–29 Einheiten23–32 €276–384 €
30–49 Einheiten20–28 €240–336 €
50+ Einheiten18–25 €216–300 €

Die Grundvergütung deckt typischerweise ab: kaufmännische Verwaltung (Buchführung, Hausgeldeinzug, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung), Organisation der Eigentümerversammlung, technische Basisverwaltung und Korrespondenz.

Typische Sonderleistungen und Kosten

SonderleistungTypische Kosten
Eigentümerwechsel (Umschreibung)150–300 €
Mahnwesen (pro Mahnung)10–25 €
Sanierungsbetreuung (über Grundleistung)2–5 % der Bausumme
Außerordentliche Versammlung200–500 €
Rechtsstreitigkeiten (Verwalteraufwand)75–150 €/Stunde

Preisvergleich: Darauf achten

  • Leistungsverzeichnis vergleichen: Günstige Angebote enthalten oft weniger Grundleistungen – Sonderleistungen verteuern später
  • Vertragslaufzeit: Maximal 5 Jahre bei Erstbestellung, danach 3 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG)
  • Preisanpassungsklauseln: Jährliche Indexierung (z. B. VPI) ist üblich
  • Haftpflichtversicherung: Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht prüfen (mindestens 500.000 €)
  • Zertifizierung: Seit 01.12.2023 Pflicht – nicht-zertifizierte Verwalter dürfen nicht bestellt werden

Umlagefähigkeit auf Mieter

Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie werden aus dem Hausgeld finanziert und gehen vollständig zulasten des Eigentümers.

Rendite-Auswirkung

Bei einer 65-m²-Wohnung und Verwaltungskosten von 28 €/Monat (336 €/Jahr) mindert die Verwaltung die Netto-Rendite um ca. 0,1–0,2 Prozentpunkte. Rechnen Sie diesen Posten fest in Ihre Kalkulation ein.

Tipps zur Kostenoptimierung

  • Mindestens 3 Angebote einholen bei Verwalterwechsel
  • Leistungsverzeichnis standardisieren: So werden Angebote vergleichbar
  • Vertragslaufzeit kurz halten: 2–3 Jahre bieten Flexibilität
  • Digitale Verwaltung: Verwalter mit Eigentümerportal sind effizienter – weniger Rückfragen, schnellere Kommunikation

Häufig gestellte Fragen

Sind Verwaltungskosten steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Wohnungen: ja, als Werbungskosten. Bei Eigennutzung: nur im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen (20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €/Jahr).

Kann die WEG die Verwaltungskosten senken?

Ja, durch Verwalterwechsel. Die Abberufung ist seit dem WEMoG ohne wichtigen Grund per einfachem Mehrheitsbeschluss möglich.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen mit über 950 erfolgreich vermittelten Investments. Mehr erfahren

Quellen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Bundesministerium der Justiz

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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