Hausverwaltung Kosten 2026: Kompletter Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- WEG-Verwaltung kostet typischerweise 20–35 € pro Einheit/Monat (Grundvergütung)
- Sonderleistungen (Eigentümerwechsel, Mahnwesen, Sanierungsbetreuung) werden separat abgerechnet
- Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlagefähig (BetrKV)
- Kleine WEGs (unter 10 Einheiten) zahlen pro Einheit deutlich mehr als große Anlagen
Überblick: Was kostet eine Hausverwaltung?
Die Hausverwaltung ist ein wesentlicher Kostenfaktor für Wohnungseigentümer. Die Kosten hängen von der Größe der Anlage, dem Leistungsumfang und der Region ab. Grundsätzlich gilt: Je größer die WEG, desto günstiger wird es pro Einheit.
Grundvergütung nach WEG-Größe
| WEG-Größe | Kosten/Einheit/Monat | Kosten/Einheit/Jahr |
|---|---|---|
| 3–9 Einheiten | 28–38 € | 336–456 € |
| 10–29 Einheiten | 23–32 € | 276–384 € |
| 30–49 Einheiten | 20–28 € | 240–336 € |
| 50+ Einheiten | 18–25 € | 216–300 € |
Die Grundvergütung deckt typischerweise ab: kaufmännische Verwaltung (Buchführung, Hausgeldeinzug, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung), Organisation der Eigentümerversammlung, technische Basisverwaltung und Korrespondenz.
Typische Sonderleistungen und Kosten
| Sonderleistung | Typische Kosten |
|---|---|
| Eigentümerwechsel (Umschreibung) | 150–300 € |
| Mahnwesen (pro Mahnung) | 10–25 € |
| Sanierungsbetreuung (über Grundleistung) | 2–5 % der Bausumme |
| Außerordentliche Versammlung | 200–500 € |
| Rechtsstreitigkeiten (Verwalteraufwand) | 75–150 €/Stunde |
Preisvergleich: Darauf achten
- Leistungsverzeichnis vergleichen: Günstige Angebote enthalten oft weniger Grundleistungen – Sonderleistungen verteuern später
- Vertragslaufzeit: Maximal 5 Jahre bei Erstbestellung, danach 3 Jahre (§ 26 Abs. 2 WEG)
- Preisanpassungsklauseln: Jährliche Indexierung (z. B. VPI) ist üblich
- Haftpflichtversicherung: Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht prüfen (mindestens 500.000 €)
- Zertifizierung: Seit 01.12.2023 Pflicht – nicht-zertifizierte Verwalter dürfen nicht bestellt werden
Umlagefähigkeit auf Mieter
Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Sie werden aus dem Hausgeld finanziert und gehen vollständig zulasten des Eigentümers.
Bei einer 65-m²-Wohnung und Verwaltungskosten von 28 €/Monat (336 €/Jahr) mindert die Verwaltung die Netto-Rendite um ca. 0,1–0,2 Prozentpunkte. Rechnen Sie diesen Posten fest in Ihre Kalkulation ein.
Tipps zur Kostenoptimierung
- Mindestens 3 Angebote einholen bei Verwalterwechsel
- Leistungsverzeichnis standardisieren: So werden Angebote vergleichbar
- Vertragslaufzeit kurz halten: 2–3 Jahre bieten Flexibilität
- Digitale Verwaltung: Verwalter mit Eigentümerportal sind effizienter – weniger Rückfragen, schnellere Kommunikation
Häufig gestellte Fragen
Sind Verwaltungskosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten Wohnungen: ja, als Werbungskosten. Bei Eigennutzung: nur im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen (20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 €/Jahr).
Kann die WEG die Verwaltungskosten senken?
Ja, durch Verwalterwechsel. Die Abberufung ist seit dem WEMoG ohne wichtigen Grund per einfachem Mehrheitsbeschluss möglich.
Kapitalanlage mit planbaren Kosten
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Quellen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Bundesministerium der Justiz
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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