Schenkung

Immobilie auf Kind übertragen 2026: Schenkung, Steuer & Nießbrauch

Die Übertragung einer Immobilie auf die eigenen Kinder ist eine der besten Strategien zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Mit dem Freibetrag von 400.000 Euro pro Kind, Nießbrauchgestaltungen und kluger Planung lässt sich die Schenkungsteuer oft komplett vermeiden.

16 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Freibetrag: 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre (§ 16 ErbStG)
  • Nießbrauch: Mindert den steuerpflichtigen Wert um 30–60 %
  • Grunderwerbsteuer: Entfällt bei Übertragung an Kinder (§ 3 Nr. 6 GrEStG)
  • Rückfallklausel: Absicherung bei Insolvenz oder Scheidung des Kindes
  • Notarkosten: Ca. 0,5–1,0 % des Immobilienwerts
  • Planung: Mindestens 10 Jahre vor dem erwarteten Erbfall beginnen

Rechtliche Grundlagen der Immobilienübertragung

Die Übertragung einer Immobilie auf ein Kind ist rechtlich eine Schenkung unter Lebenden (§ 516 BGB). Sie erfordert einen notariellen Vertrag (§ 311b BGB) und die Eintragung im Grundbuch. Steuerlich fällt sie unter das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Der große Vorteil gegenüber dem Vererben: Du kannst den Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre erneut nutzen. Bei frühzeitiger Planung lassen sich so Millionenwerte steuerfrei übertragen. Außerdem behältst du durch Nießbrauch oder Wohnrecht die Kontrolle über die Immobilie.

Die Grunderwerbsteuer entfällt bei der Übertragung an Verwandte in gerader Linie (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Das spart je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % des Immobilienwerts. Achtung: Bei Übertragung an Schwiegerkinder fällt Grunderwerbsteuer an!

Schenkungsteuer-Freibetrag: 400.000 € pro Kind

Der Freibetrag beträgt 400.000 € pro Elternteil und pro Kind. Beide Eltern zusammen können also 800.000 € pro Kind pro Dekade steuerfrei schenken. Bei zwei Kindern sind das 1,6 Millionen Euro alle 10 Jahre.

KonstellationFreibetrag pro 10 Jahre
Ein Elternteil → ein Kind400.000 €
Beide Eltern → ein Kind800.000 €
Beide Eltern → zwei Kinder1.600.000 €
Über 2 Dekaden → ein Kind1.600.000 €

Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, hilft der Nießbrauch: Er senkt den steuerpflichtigen Wert und bringt ihn oft unter die Freibetragsgrenze.

Nießbrauch: Die wichtigste Gestaltung

Der Nießbrauch ist das mächtigste Werkzeug bei der Immobilienübertragung. Du überträgst das Eigentum auf dein Kind, behältst aber das Recht, die Mieteinnahmen zu beziehen oder die Immobilie selbst zu nutzen (Vorbehaltsnießbrauch, § 1030 BGB).

Der steuerliche Effekt: Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen. Je jünger du bei der Übertragung bist, desto höher der Nießbrauchwert und desto niedriger der steuerpflichtige Schenkungswert. Der Kapitalwert berechnet sich aus dem Jahreswert des Nießbrauchs multipliziert mit dem Vervielfältiger (abhängig vom Alter des Nießbrauchers, Anlage 9a BewG).

Beispiel: Nießbrauch mindert Schenkungsteuer
Immobilienwert750.000 €
Jährlicher Mietertrag24.000 €
Vervielfältiger (Alter 55)13,832
Nießbrauchwert−331.968 €
Steuerpflichtiger Wert418.032 €
Freibetrag Kind−400.000 €
Schenkungsteuer (7 % auf 18.032 €)1.262 €

Ohne Nießbrauch wären 350.000 € steuerpflichtig (11 % = 38.500 €). Der Nießbrauch spart 37.238 €.

Schenkungsteuer berechnen

Die Schenkungsteuer berechnet sich wie die Erbschaftsteuer nach Steuerklassen:

Steuerpflichtiger ErwerbSteuersatz (Klasse I)
Bis 75.000 €7 %
Bis 300.000 €11 %
Bis 600.000 €15 %
Bis 6.000.000 €19 %

Rückfallklauseln: Absicherung für Schenker

Im Schenkungsvertrag sollten unbedingt Rückfallklauseln vereinbart werden:

  • Rückfall bei Insolvenz: Immobilie fällt zurück bei Zahlungsunfähigkeit des Kindes
  • Rückfall bei Scheidung: Schutz vor Zugewinnausgleich des Schwiegersohns/der Schwiegertochter
  • Rückfall bei Vorversterben: Immobilie fällt zurück, wenn das Kind vor den Eltern stirbt
  • Veräußerungsverbot: Kind darf ohne Zustimmung der Eltern nicht verkaufen

Diese Klauseln werden als Vormerkung im Grundbuch eingetragen und bieten echte rechtliche Sicherheit.

Komplettes Übertragungsbeispiel

Vater (58 J.) überträgt vermietete ETW (Wert 480.000 €, Mietertrag 18.000 €/Jahr) auf Tochter unter Nießbrauchvorbehalt:

Steuerberechnung
Immobilienwert480.000 €
Nießbrauchwert (18.000 × 14,274)−256.932 €
Schenkungswert223.068 €
Freibetrag−400.000 €
Schenkungsteuer0 €

Ergebnis: Null Euro Schenkungsteuer. Vater behält Mieteinnahmen, Tochter wird Eigentümerin.

Die 6 häufigsten Fehler

  1. Zu spät angefangen: Freibeträge gelten alle 10 Jahre – wer erst mit 80 überträgt, verschenkt Potenzial
  2. Nießbrauch vergessen: Ohne Nießbrauch wird der volle Wert besteuert
  3. Keine Rückfallklauseln: Bei Scheidung oder Insolvenz des Kindes droht Vermögensverlust
  4. Grunderwerbsteuer bei Schwiegerkind: Kein Verwandtschaftsprivileg für Schwiegerkinder!
  5. Finanzamtbewertung nicht geprüft: Gegengutachten kann steuerpflichtigen Wert senken
  6. AfA-Folgen nicht bedacht: Kind beginnt die AfA-Kette ggf. mit neuem Wert

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei Schenkung an Kinder?

400.000 € pro Elternteil pro Kind alle 10 Jahre. Beide Eltern zusammen: 800.000 € pro Kind.

Fällt Grunderwerbsteuer bei Übertragung an Kinder an?

Nein. Verwandte in gerader Linie sind befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Achtung: Für Schwiegerkinder gilt das nicht!

Was ist besser: Nießbrauch oder Wohnrecht?

Bei vermieteten Immobilien fast immer Nießbrauch (sichert Mieteinnahmen, höhere steuerliche Minderung). Bei Eigennutzung reicht oft ein Wohnrecht.

Kann ich die Schenkung rückgängig machen?

Ja, wenn Rückfallklauseln vereinbart wurden. Ohne Klauseln nur bei grobem Undank (§ 530 BGB).

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Wir helfen dir, die Übertragung steueroptimal zu gestalten – mit Nießbrauch, Rückfallklauseln und den richtigen Freibeträgen.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen. Mehr erfahren

Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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