- Durchschnitt: 20–30 €/WE/Monat für eine Standard-WEG-Verwaltung
- Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden
- Sonderleistungen: Wohnungsverkauf, Mahnwesen, Versicherungsschäden oft extra
- Spanne: Kleine WEG (3–5 WE): bis 40 €/WE, große WEG (50+ WE): ab 18 €/WE
- Verwalterabberufung: Jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich (§26 Abs. 3 WEG)
1. Verwaltungskosten Eigentumswohnung
| WEG-Größe | Grundhonorar/WE/Mon. | Typischer Leistungsumfang |
|---|---|---|
| 3–10 WE | 28–40 € | Buchführung, 1 Versammlung/Jahr, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung |
| 11–30 WE | 22–30 € | + Instandhaltungsmanagement, Angebotseinholung |
| 31–50 WE | 20–25 € | + Online-Portal, Notfall-Hotline |
| 51+ WE | 18–22 € | + dedizierter Objektbetreuer |
Typische Sonderleistungen (extra berechnet)
- Begleitung Wohnungsverkauf: 150–500 €
- Sonderversammlung: 200–400 €
- Mahnwesen: 25–50 € je Mahnung
- Versicherungsschadenabwicklung: 100–300 €
Achten Sie im Verwaltervertrag auf einen klaren Leistungskatalog. Offene „nach Aufwand“-Klauseln bei Sonderleistungen können teuer werden.
2. Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die durchschnittlichen Nebenkosten?
Laut Betriebskostenspiegel 2,28 €/m²/Monat warm, 1,19 €/m² kalt.
Welche Nebenkosten kann der Vermieter umlegen?
Die 17 Kostenarten nach §2 BetrKV, sofern im Mietvertrag vereinbart.
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Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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