- 5 Pflichtangaben: Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Mieteranteil, Saldo
- Frist: Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§556 Abs. 3 BGB)
- Umlageschlüssel: Wohnfläche (Standard), Personenzahl, Verbrauch oder Wohneinheiten
- Rechtsfolge: Bei Fristversäumnis entfällt die Nachforderung, das Mieter-Guthaben bleibt bestehen
- Belegeinsicht: Mieter hat 12 Monate Einwendungsfrist nach Zugang
1. Nebenkostenabrechnung erstellen
Die Betriebskostenabrechnung erstellen Sie als Vermieter jährlich. Grundlage ist §556 BGB i.V.m. der BetrKV.
Schritt-für-Schritt
- Abrechnungszeitraum festlegen: Max. 12 Monate, meist Kalenderjahr
- Belege sammeln: Alle Rechnungen zu den 17 Kostenarten der BetrKV
- Gesamtkosten ermitteln: Je Kostenart die Jahreskosten zusammenstellen
- Umlageschlüssel anwenden: Mieteranteil je Position berechnen
- Vorauszahlungen abziehen: Saldo ermitteln (Nachzahlung oder Guthaben)
- Fristgerecht zustellen: Innerhalb von 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum
2. Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die durchschnittlichen Nebenkosten?
Laut Betriebskostenspiegel 2,28 €/m²/Monat warm, 1,19 €/m² kalt.
Welche Nebenkosten kann der Vermieter umlegen?
Die 17 Kostenarten nach §2 BetrKV, sofern im Mietvertrag vereinbart.
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Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
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