Nebenkosten

Heizkostenabrechnung 2026 – Verbrauchsanteil, Berechnung & Prüfung

Die Heizkostenverordnung schreibt vor, wie Heiz- und Warmwasserkosten abzurechnen sind. Verbrauchsanteil, Grundkosten und die häufigsten Fehler.

18 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kürze
  • Pflicht: Die HeizkostenV schreibt verbrauchsabhängige Abrechnung vor – unabhängig vom Mietvertrag
  • Verteilung: 50–70 % nach Verbrauch, 30–50 % als Grundkosten nach Fläche
  • Durchschnitt: Heizkosten 2024/25: ca. 0,85 €/m²/Monat (Gas), Warmwasser: ca. 0,24 €/m²/Monat
  • Kürzungsrecht: Fehlt die Verbrauchserfassung, darf der Mieter die Heizkosten um 15 % kürzen (§12 HeizkostenV)
  • Fernablese: Seit 01.12.2021 müssen neue Messgeräte fernauslesbar sein; Nachrüstung bis 2027

1. Abrechnungspflicht nach HeizkostenV

Die Heizkostenverordnung gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizungsanlage, in denen mehrere Nutzeinheiten versorgt werden. Sie ist zwingendes Recht.

Ausnahmen: Gebäude mit weniger als 2 Nutzern, Passivhäuser (unter 15 kWh/m²/a), Wohnungen mit eigener Gasetagenheizung.

Seit 2022: Monatliche Verbrauchsinformation

Vermieter müssen Mietern monatlich eine Verbrauchsinformation zukommen lassen, wenn fernauslesbare Messgeräte installiert sind (§6a HeizkostenV). Verstoß: 3 % Kürzungsrecht.

2. Verbrauchs- und Grundkosten

AnteilVerteilungSchlüssel
Verbrauchskosten50–70 % der GesamtkostenIndividuelle Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wärmezähler)
Grundkosten30–50 % der GesamtkostenWohnfläche (m²) oder beheizter Raum (m³)

Die 70/30-Aufteilung belohnt Sparsamkeit stärker, benachteiligt aber Außen- und Erdgeschosswohnungen. Bei schlecht gedämmten Gebäuden (vor 1980) kann der Verbrauchsanteil auf bis zu 70 % festgesetzt werden, um den Anreiz zum Sparen zu erhöhen.

3. Berechnungsbeispiel

MFH, 6 Wohnungen, Gasheizung, Aufteilung 60/40:

PositionBetrag
Gesamtheizkosten (Gas + Betriebsstrom + Wartung)8.400 €
davon Verbrauchskosten (60 %)5.040 €
davon Grundkosten (40 %)3.360 €

Wohnung A: 65 m², Verbrauch 8.200 von 52.000 Einheiten (15,77 %)

  • Verbrauchsanteil: 5.040 × 15,77 % = 795 €
  • Grundkostenanteil: 3.360 × 13,54 % (65/480 m²) = 455 €
  • Gesamt: 1.250 €/Jahr = 104 €/Monat

4. Warmwasserkosten separat berechnen

Warmwasserkosten müssen nach §9 HeizkostenV getrennt von den Heizkosten ermittelt werden. Bei zentraler Warmwasserbereitung ohne separaten Wärmezähler wird der Anteil rechnerisch ermittelt:

Formel: 2,5 × V × (tw − 10) ÷ Hu

In der Praxis entfallen ca. 18–25 % der Gesamtheizkosten auf Warmwasser. Auch Warmwasserkosten werden in Verbrauch (50–70 %) und Grundkosten aufgeteilt.

5. Häufige Fehler

  • Fehlende Verbrauchstrennung: Heiz- und Warmwasserkosten nicht getrennt abgerechnet
  • Falsches Verhältnis: Verbrauchsanteil unter 50 % oder über 70 %
  • Reparaturkosten eingerechnet: Heizungsreparaturen sind Instandhaltung, keine Heizkosten
  • Alte Messgeräte: Nicht geeichte Heizkostenverteiler liefern falsche Werte
  • Schätzung ohne Grund: Verbrauch darf nur geschätzt werden bei Geräteausfall oder Zutrittverweigerung
  • CO2-Kosten vergessen: Seit 01.01.2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell basierend auf der Gebäudeeffizienz

6. Häufig gestellte Fragen

Wie werden Heizkosten aufgeteilt?

50-70% nach individuellem Verbrauch, 30-50% als Grundkosten nach Wohnfläche. Das Verhältnis legt der Vermieter oder die WEG fest.

Was passiert bei fehlender Verbrauchserfassung?

Der Mieter darf die Heizkosten um 15 % kürzen (§12 HeizkostenV).

Wer trägt die CO2-Kosten?

Seit 2023 werden CO2-Kosten nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter die Gebäudeeffizienz, desto höher der Vermieteranteil (bis 95 %).

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen. Mehr erfahren

Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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