Vermietung

Mietpreisbremse 2026 – Wo sie gilt, Ausnahmen & Berechnung

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf 10 % über der Vergleichsmiete. Geltungsbereich, Ausnahmen, Berechnung und Auskunftspflicht.

20 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kürze
  • Regel: Miete bei Neuvermietung max. 10 % über Vergleichsmiete (§ 556d BGB)
  • Geltung: Nur per Landesverordnung ausgewiesene Gebiete
  • Ausnahmen: Neubau, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete
  • Auskunftspflicht: Vermieter muss vor Vertragsschluss über Ausnahmegrund informieren
  • Rückforderung: Mieter kann ab qualifizierter Rüge zu viel Gezahltes zurückfordern
Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine praxisorientierte Übersicht (Stand 2025) und ersetzt keine Rechtsberatung.

1. Grundlagen der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) begrenzt die Miete bei Wiedervermietung auf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eingeführt 2015, seit 2019 mit Auskunftspflicht, seit 2020 mit Rückforderungsrecht ab Rüge. Verlängert bis Ende 2028.

Die Bremse gilt nicht automatisch überall – nur in Gebieten, die per Landesverordnung als angespannt ausgewiesen sind.

2. Geltungsbereich

Betroffen sind die meisten Großstädte: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig und viele weitere. Die vollständige Liste erhalten Sie bei Ihrer Landesregierung.

3. Berechnung

Formel: Zulässige Miete = Vergleichsmiete × 1,10

Beispiel: 70 m² in München, Vergleichsmiete 14,50 €/m². Zulässig: 70 × 14,50 × 1,10 = 1.116,50 €.

Liegt die Vormiete höher, darf sie beibehalten werden (Vormiete-Ausnahme), sofern sie ein Jahr vor Mietende bestand.

4. Ausnahmen

AusnahmeVoraussetzung
NeubauErstbezug nach 01.10.2014
Umfassende ModernisierungInvestition ca. 1/3 des Neubaupreises
Höhere VormieteVormiete lag über der Bremsen-Grenze
ModernisierungszuschlagModernisierung in den letzten 3 Jahren

5. Auskunftspflicht

Seit 2019 muss der Vermieter vor Vertragsschluss über den Ausnahmegrund informieren (§ 556g Abs. 1a BGB). Versäumt er das, kann er sich erst 2 Jahre nach Vertragsschluss darauf berufen.

6. Verstöße und Folgen

Der Mieter kann den Verstoß schriftlich rügen und ab diesem Zeitpunkt zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Nicht rückwirkend vor der Rüge. Kalkulieren Sie von Anfang an korrekt.

7. Praxis-Tipps

  1. Vergleichsmiete über Mietspiegel korrekt ermitteln
  2. Ausnahmen lückenlos dokumentieren
  3. Auskunftspflicht vor Vertragsschluss erfüllen
  4. Mietpreis auf Konformität prüfen lassen

8. Häufig gestellte Fragen

Gilt die Mietpreisbremse überall?

Nein, nur in per Landesverordnung ausgewiesenen Gebieten.

Was passiert bei Verstoß?

Der Mieter kann nach qualifizierter Rüge zu viel gezahlte Miete zurückfordern.

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen. Mehr erfahren

Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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