Vermietung

Mietkaution anlegen 2026 – Alle Anlageformen im Vergleich

Sparbuch, Kautionskonto, Bankbürgschaft oder Versicherung: Welche Anlageform passt? Pflichten, Zinsen, Kosten und Insolvenzschutz im Überblick.

18 Min. Lesezeit
Von MyInvest24 Experten
Das Wichtigste in Kürze
  • Pflicht: Barkaution getrennt vom Vermietervermögen anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB)
  • Zinsen: Gehören dem Mieter und erhöhen die Sicherheit
  • Sparbuch: Einfach und gesetzeskonform, aber niedrige Zinsen
  • Bürgschaft: Mieter behält Liquidität, zahlt jährliche Gebühr
  • Versicherung: Alternative, Vermieter muss zustimmen
Hinweis

Dieser Ratgeber bietet eine praxisorientierte Übersicht (Stand 2025) und ersetzt keine Rechtsberatung.

1. Gesetzliche Anlagepflichten

Der Vermieter ist nach § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, eine als Barkaution erhaltene Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Verstößt der Vermieter gegen die Anlagepflicht, kann der Mieter die ordnungsgemäße Anlage verlangen, Schadensersatz fordern (entgangene Zinsen) und im Extremfall die laufende Miete in Höhe der Kaution zurückhalten.

Praxis-Tipp: Legen Sie die Kaution innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt an und senden Sie dem Mieter einen Nachweis. Das schafft Vertrauen und vermeidet Streit.

2. Sparbuch & Mietkautionskonto

Die klassische Anlageform: Der Vermieter eröffnet ein Mietkautionssparbuch oder ein separates Kautionskonto bei seiner Hausbank. Das Konto läuft auf den Namen des Vermieters mit dem Vermerk „Mietkaution für [Name]“.

Vorteile: Einfach einzurichten, gesetzeskonform, klare Zuordnung. Nachteile: Zinsen aktuell nahe null (0,01–0,5 %), Verwaltungsaufwand bei vielen Mietern. Bei größeren Beständen bieten Banken Sammelkautionskonten mit Unterkontoführung an.

3. Bankbürgschaft (Mietaval)

Die Bank des Mieters stellt eine Bürgschaftsurkunde über den Kautionsbetrag aus. Der Mieter zahlt eine jährliche Avalprovision (typisch: 2–5 % des Bürgschaftsbetrags). Im Schadensfall stellt der Vermieter die Bürgschaft fällig – die Bank zahlt und nimmt den Mieter in Regress.

Wichtig: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bürgschaft zu akzeptieren. Bei 2.400 € Kaution und 3 % Provision zahlt der Mieter 72 €/Jahr. Bei 5 Jahren Mietdauer: 360 € – Geld, das „weg“ ist.

4. Kautionsversicherung

Funktioniert ähnlich wie die Bürgschaft: Der Mieter schließt eine Versicherung ab (Anbieter: R+V, Allianz, kautionsfrei.de) und zahlt eine Jahresprämie (3–5 %). Die Versicherung stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde aus.

Für Mieter mit knapper Liquidität attraktiv. Nachteil: Die Prämie verfällt komplett – bei der Barkaution bekommt der Mieter sein Geld zurück.

5. Verpfändetes Sparkonto

Der Mieter eröffnet ein Sparkonto auf seinen Namen, zahlt die Kaution ein und verpfändet das Konto an den Vermieter. Vorteil: Der Mieter bleibt Eigentümer (Insolvenzschutz bei Vermieterinsolvenz), der Vermieter hat ein Pfandrecht im Schadensfall. Nachteil: Einrichtungsaufwand, Bank muss die Verpfändung bestätigen.

6. Vergleichsübersicht

KriteriumSparbuchBürgschaftVersicherungVerpfändung
Liquidität MieterNiedrigHochHochNiedrig
Laufende KostenKeine2–5 %/J.3–5 %/J.Keine
Sicherheit VermieterHochHochMittelHoch
InsolvenzschutzMittelHochHochHoch

7. Praxis-Tipps

  1. Barkaution bevorzugen: Volle Kontrolle, direkte Verrechnung im Schadensfall.
  2. Nachweis aufbewahren: Kontounterlagen und Zinsmitteilungen mindestens 3 Jahre nach Mietende.
  3. Bei Eigentumsverkauf: Kaution geht auf den Käufer über (§ 566a BGB) – Übergabe dokumentieren.
  4. Separate Konten: Auch wenn es Aufwand ist: getrennte Anlage ist Pflicht, Vermischung ist Fehler.

8. Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich die Kaution anlegen?

Getrennt von Ihrem Vermögen bei einem Kreditinstitut, zu üblichem Zinssatz (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen gehören dem Mieter.

Muss ich eine Bürgschaft akzeptieren?

Nein. Wenn Barkaution vereinbart ist, können Sie darauf bestehen.

Was bei Vermieterwechsel?

Die Kaution geht auf den neuen Eigentümer über (§ 566a BGB).

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Lucas Siebeking

Geprüft von Lucas Siebeking

Gründer & Geschäftsführer der MyInvest24 GmbH. Experte für Immobilien-Kapitalanlagen. Mehr erfahren

Quellen: Gesetze im Internet, Statistisches Bundesamt

LS
Lucas Siebeking
CSO & Immobilienexperte bei MyInvest24

Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.

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