- Vermieter-Fristen: 3, 6 oder 9 Monate je nach Mietdauer (§ 573c BGB)
- Mieter-Frist: Immer 3 Monate, unabhängig von der Mietdauer
- Zugang: Kündigung muss spätestens am 3. Werktag des Monats zugehen
- Fristlose Kündigung: Bei erheblichem Zahlungsverrzug (§ 543 BGB) – kein Fristerfordernis
- Schriftform: Kündigung muss immer schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen
Dieser Ratgeber bietet eine praxisorientierte Übersicht (Stand 2025). Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen empfehlen wir einen Fachanwalt für Mietrecht.
1. Überblick: Kündigungsfristen nach Mietdauer
Im deutschen Wohnraummietrecht sind die Kündigungsfristen für Vermieter gestaffelt nach Dauer des Mietverhältnisses. Je länger der Mieter in der Wohnung lebt, desto länger ist die Frist, die Sie als Vermieter einhalten müssen. Die Grundlage bildet § 573c Abs. 1 BGB.
| Mietdauer | Frist Vermieter | Frist Mieter |
|---|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate | 3 Monate |
| 5 bis 8 Jahre | 6 Monate | 3 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate | 3 Monate |
Wichtig: Die Kündigungsfrist des Mieters beträgt immer 3 Monate – unabhängig davon, wie lange er in der Wohnung lebt. Diese Asymmetrie ist vom Gesetzgeber so gewollt: Der Mieter als „schwächere Partei“ soll flexibel bleiben.
Die Fristen sind Mindestfristen. Vertragliche Verlängerungen zulasten des Mieters sind unwirksam. Zugunsten des Mieters (also längere Frist für den Vermieter) sind sie dagegen zulässig.
2. Ordentliche Kündigung durch den Vermieter
Die ordentliche Kündigung durch den Vermieter setzt ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB voraus. Die drei gesetzlich genannten Gründe:
- Pflichtverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) – z.B. erhebliche Vertragsverletzungen, störendes Verhalten
- Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) – Nutzung für sich oder Angehörige
- Verwertungskündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) – wirtschaftliche Verwertung wird durch Mietverhältnis erheblich behindert
Ohne berechtigtes Interesse ist eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter unwirksam. Das unterscheidet den Vermieter vom Mieter, der ohne Angabe von Gründen kündigen darf.
Formvorschriften
- Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB) – eigeNhändige Unterschrift, keine E-Mail
- Angabe des Kündigungsgrundes (§ 573 Abs. 3 BGB)
- Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters (§§ 574 ff. BGB)
- An alle Mieter adressiert, von allen Vermietern unterschrieben
3. Fristlose Kündigung (§ 543 BGB)
Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen kann der Vermieter fristlos kündigen. Die wichtigsten Gründe:
Zahlungsverzug (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
Sie dürfen fristlos kündigen, wenn der Mieter:
- An 2 aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist, oder
- über einen längeren Zeitraum mit insgesamt 2 Monatsmieten in Verzug ist
Praxis-Tipp: Sprechen Sie zusätzlich immer eine hilfsweise ordentliche Kündigung aus. Denn: Zahlt der Mieter den Rückstand innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nach, wird die fristlose Kündigung unwirksam (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Die ordentliche Kündigung bleibt dann bestehen.
Weitere Gründe für fristlose Kündigung
- Unbefugte Untervermietung trotz Abmahnung
- Nachhaltiger Hausfriedensbruch – massive Belästigung anderer Hausbewohner
- Erhebliche Substanzgefährdung der Mietsache
Bei den meisten fristlosen Kündigungsgründen (außer Zahlungsverzug) ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Ohne Abmahnung ist die fristlose Kündigung oft unwirksam.
4. Sonderfälle und Ausnahmen
Befristeter Mietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag nach § 575 BGB) kann nicht ordentlich gekündigt werden – weder vom Vermieter noch vom Mieter. Er endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine fristlose Kündigung bleibt aber möglich.
Zweifamilienhaus mit Vermieter-Selbstnutzung
Wohnt der Vermieter selbst im Zweifamilienhaus, genügt ein „berechtigtes Interesse“ ohne besonderen Kündigungsgrund (§ 573a BGB). Die Kündigungsfrist verlängert sich dafür um 3 Monate.
Möbliertes Zimmer in der Vermieter-Wohnung
Bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Vermieter-Wohnung kann spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Tod des Mieters
Bei Tod des Mieters gilt ein Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist (§ 580 BGB), sofern der Vermieter nicht in eine Fortsetzung mit dem Erben einwilligt.
5. Fristberechnung: So zählen Sie korrekt
Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung beim Mieter. Entscheidend ist der 3. Werktag des Kalendermonats:
- Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag zu → der Monat zählt als erster Monat der Frist
- Geht sie später zu → die Frist beginnt erst ab dem nächsten Monat
Achtung: Samstage gelten als Werktage (BGH VIII ZR 206/04). Das bedeutet: Wenn der 1. und 2. eines Monats Donnerstag und Freitag sind, ist der 3. Werktag bereits der Samstag.
Beispiel: 6-Monats-Frist
Kündigung geht am 02.03.2025 (Montag, 2. Werktag) zu → Frist läuft ab März → Ende des Mietverhältnisses: 31.08.2025.
Kündigung geht am 05.03.2025 (Mittwoch, 4. Werktag) zu → März zählt nicht mehr → Frist läuft ab April → Ende: 30.09.2025.
Ein einziger Tag Verspätung kostet Sie also einen ganzen Monat.
6. Häufige Fehler bei der Kündigung
- Kein berechtigtes Interesse angegeben: Ohne Grund ist die Vermieter-Kündigung unwirksam
- Nur per E-Mail: Mietraum-Kündigungen benötigen Schriftform mit Originalunterschrift
- Nicht an alle Mieter adressiert: Bei einer WG oder Ehepaar müssen alle Mietvertragsparteien genannt werden
- Widerspruchsrecht vergessen: Fehlender Hinweis auf §§ 574 ff. BGB führt dazu, dass der Mieter bis zum Prozesstermin widersprechen kann
- Frist falsch berechnet: Samstag als Werktag vergessen, 3-Werktag-Regel nicht beachtet
- Bei fristloser Kündigung keine Abmahnung: Außer bei Zahlungsverzug ist in der Regel eine vorherige Abmahnung nötig
7. Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Kündigungsfrist im Mietvertrag verkürzen?
Nein. Die gesetzlichen Fristen nach § 573c BGB sind Mindestfristen zugunsten des Mieters. Eine vertragliche Verkürzung ist unwirksam. Eine Verlängerung zugunsten des Mieters (längere Frist für den Vermieter) ist dagegen möglich.
Was passiert, wenn der Mieter nach Fristablauf nicht auszieht?
Sie müssen Räumungsklage beim Amtsgericht erheben. Eigenmacht (Schlösser austauschen, Sachen räumen) ist verboten und strafbar. Die Verfahrensdauer beträgt je nach Gericht 3–12 Monate.
Zählt ein Samstag als Werktag für den 3-Werktag-Zugang?
Ja. Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Samstag bei der Berechnung des 3. Werktags als Werktag zählt (BGH VIII ZR 206/04).
Muss ich hilfsweise ordentlich kündigen, wenn ich fristlos kündige?
Unbedingt empfehlenswert. Die fristlose Kündigung kann durch Nachzahlung (Schönheitsfrist § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) unwirksam werden. Die hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt dann bestehen.
Gilt eine Sperrfrist nach dem Kauf einer vermieteten Wohnung?
Bei umgewandelten Eigentumswohnungen ja (§ 577a BGB): 3–10 Jahre je nach Landesverordnung. Bei normalen Bestandswohnungen ohne Umwandlung gibt es keine gesetzliche Sperrfrist.
Kapitalanlage-Immobilie gesucht?
Wir beraten Sie zu renditestarken Immobilien – von der Standortanalyse bis zur Vermietung.
Kostenlose Beratung startenUnverbindlich · Persönlich · Deutschlandweit
Quellen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Destatis Wohnungsmarkt
Lucas Siebeking berät seit mehreren Jahren Investoren zu Off-Market-Immobilien und Kapitalanlagen. Als CSO der MyInvest24 GmbH begleitet er Kunden von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Investment.
Mehr über das Team →