Kurzantwort
Für Selbstständige kommt es auf den Zeitpunkt und den Umfang der Angaben an. Bei der Besichtigung genügen die erforderlichen Identifikations- und Kontaktdaten. Wer eine konkrete Wohnung anmieten möchte, kann nach dem ausgeübten Beruf und den Einkommensverhältnissen gefragt werden. Einkommens- und Bonitätsnachweise gehören erst zur bereits ausgewählten Person (Erstplatziert), unmittelbar vor Vertragsabschluss. Der DSK-Musterfragebogen nennt hierfür unter anderem einen Einkommensteuerbescheid oder einen Kontoauszug; nicht erforderliche Angaben können Sie schwärzen. Eine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO darf der Vermieter nicht verlangen. Sie können Ihre eigene Auskunft jedoch weiterhin für sich selbst einholen.
Drei Phasen der Datenerhebung
Besichtigung
Für den Besichtigungstermin nennt Abschnitt A des DSK-Musterfragebogens Name und Vorname sowie die benötigte Kontaktmöglichkeit. Weitere Kontaktdaten sind freiwillig. Einkommensunterlagen und Bonitätsnachweise gehören noch nicht in diese Phase.
Anmietungsinteresse
Wenn Sie eine konkrete Wohnung anmieten möchten, sieht Abschnitt B unter anderem den ausgeübten Beruf und Angaben zu den Einkommensverhältnissen vor. Für Selbstständige lässt sich der Beruf mit der selbstständigen Tätigkeit benennen; Kundenlisten sind hierfür nicht erforderlich. Gefragt werden kann nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens beziehungsweise dem nach laufenden Belastungen für die Miete verfügbaren Betrag. Alternativ genügt die Aussage, ob eine bezeichnete Betragsgrenze monatlich zur Mietzahlung zur Verfügung steht. Werden die Mietzahlungen vollständig durch eine öffentliche Stelle übernommen und direkt an den Vermieter geleistet, sind Fragen nach den Einkommensverhältnissen nicht zulässig.
Vertragsentscheidung
Abschnitt C beginnt erst, wenn der Vermieter sich für Sie als zukünftige Mietvertragspartei entschieden hat. Nur bei dieser ausgewählten Person (Erstplatziert), unmittelbar vor Vertragsabschluss, sind die erforderlichen Nachweise zu Einkommen und wirtschaftlicher Bonität vorgesehen. Die bloße Teilnahme an der Bewerberauswahl genügt dafür nicht.
Checkliste nach Phase
Die folgende Übersicht überträgt die Abschnitte A bis C des DSK-Musterfragebogens auf die Vorbereitung einer selbstständigen Mietbewerbung. Jede Frage und jede Unterlage muss für das konkrete Mietverhältnis erforderlich sein.
| Phase | Konkret vorbereiten | Grenze |
|---|---|---|
| Besichtigung (A) | Name, Vorname und benötigte Kontaktmöglichkeit | Noch keine Einkommens- oder Bonitätsunterlagen |
| Anmietungsinteresse (B) | Ausgeübten Beruf; monatliches Nettoeinkommen beziehungsweise verfügbaren Betrag oder Aussage zu einer Betragsgrenze | Einkommensfragen entfallen bei vollständiger direkter Mietzahlung durch eine öffentliche Stelle |
| Auswahl für den Vertrag (C) | Geeigneten Einkommensnachweis und erforderlichen Bonitätsnachweis | Nur Erstplatziert, unmittelbar vor Vertragsabschluss; nicht erforderliche Daten schwärzen |
Umsatz oder ein Jahresergebnis sind nicht automatisch das monatlich verfügbare Nettoeinkommen. Trennen Sie die berufliche Tätigkeit von der privaten Zahlungsfähigkeit und reichen Sie nicht vorsorglich sämtliche Geschäftsunterlagen ein.
Erforderlicher Bonitätsnachweis im Verfahren
Einkommensnachweis und Bonitätsauskunft sind zu unterscheiden. Abschnitt C des Musterfragebogens nennt als Beispiele für den Einkommensnachweis Kontoauszüge oder einen Einkommensteuerbescheid. Für Selbstständige können solche Belege die angegebenen Einkommensverhältnisse nachvollziehbar machen, soweit sie für das konkrete Mietverhältnis geeignet und erforderlich sind. Das ist keine Pflicht, alle genannten Dokumente gleichzeitig einzureichen.
- Erst nach der Auswahl als zukünftige Mietvertragspartei, unmittelbar vor Vertragsabschluss, den erforderlichen Nachweis vorlegen.
- Einen geeigneten Nachweis auswählen, etwa einen Einkommensteuerbescheid oder einen Kontoauszug mit den benötigten Zahlungseingängen.
- Nicht erforderliche Angaben schwärzen; die für den Nachweis benötigten Angaben müssen erkennbar bleiben.
- Für eine Bonitätsauskunft nur eine auf das Mietverhältnis beschränkte Auskunft verwenden.
Der Vermieter darf keine vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO bei einer Auskunftei verlangen. Das beschränkt die Anforderung durch den Vermieter, nicht Ihr Recht, eine eigene Auskunft für sich selbst einzuholen.
Grenzen der Erhebung
Die Datenerhebung muss auf die jeweilige Phase und das konkrete Mietverhältnis begrenzt bleiben. Die DSK nennt für Nachweise ausdrücklich die Möglichkeit, nicht erforderliche Angaben zu schwärzen.
- Keine Kundendaten oder Kundenlisten allein zum Nachweis der selbstständigen Tätigkeit offenlegen.
- Keine vollständige Steuererklärung und keine vollständigen Kontodaten mit sämtlichen privaten oder geschäftlichen Umsätzen pauschal verlangen oder einreichen.
- Nur die für den Einkommensnachweis erforderlichen Angaben auf einem geeigneten Beleg sichtbar lassen.
- Eine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO darf der Vermieter nicht anfordern.
- Eine Auskunfteiabfrage durch den Vermieter benötigt eine Rechtsgrundlage und ist bei bereits ausreichenden Bonitätsinformationen nicht zulässig.
Bei einer zu umfangreichen Anfrage können Sie die Phase benennen und nachfragen, welche konkrete Angabe benötigt wird. Ein gezielt geschwärzter Nachweis ist datensparsamer als die Offenlegung der gesamten Buchhaltung.
Datensparsame Gestaltung des Verfahrens
Eine Mieterselbstauskunft für Selbstständige kann die Angaben zur Tätigkeit und zur Zahlungsfähigkeit getrennt erfassen. Der DSK-Musterfragebogen bietet dafür konkrete Felder in Abschnitt B und Nachweisbeispiele in Abschnitt C.
- Bei der Besichtigung nur die benötigten Identifikations- und Kontaktdaten angeben.
- Bei konkretem Anmietungsinteresse den ausgeübten Beruf und die erforderliche Einkommensangabe machen; alternativ kann eine Aussage zu einer bezeichneten Betragsgrenze genügen.
- Nach der Auswahl als Erstplatziert unmittelbar vor Vertragsabschluss einen geeigneten, auf erforderliche Daten begrenzten Nachweis vorlegen.
Ein mögliches Einkommensfeld lautet: „Für die monatliche Mietzahlung stehen mir nach laufenden Belastungen mindestens … Euro zur Verfügung: Ja / Nein.“ Die Betragsgrenze ist konkret zu bezeichnen. Diese Formulierung ersetzt keine Prüfung, ob die Einkommensfrage im jeweiligen Fall überhaupt zulässig ist.
Abgrenzung zum allgemeinen Formular
Ein allgemeines Formular sollte nicht automatisch schon zur Besichtigung vollständig ausgefüllt werden. Entscheidend ist, ob seine Fragen den passenden Phasen zugeordnet und für das konkrete Mietverhältnis erforderlich sind.
- Angaben zum Beruf und den Einkommensverhältnissen erst bei konkretem Anmietungsinteresse.
- Einkommens- und Bonitätsnachweise erst bei Auswahl als zukünftige Mietvertragspartei unmittelbar vor Vertragsabschluss.
- Nicht erforderliche Daten auf geeigneten Nachweisen schwärzen.
- Keine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO vom Vermieter anfordern lassen.
Eine selbstständige Tätigkeit begründet keine pauschale Pflicht, Kundendaten, eine vollständige Steuererklärung oder die gesamte Buchhaltung offenzulegen.
Modellrechnung zur Einordnung
Eine Modellrechnung kann das Verhältnis von Miete und angegebenem Jahresergebnis veranschaulichen. Angenommen, ein selbstständiger Mietinteressent gibt ein Jahresergebnis von 48.000 Euro an. Bei einer angenommenen Monatsmiete von 1.300 Euro ergibt sich eine Jahresmiete von 15.600 Euro. Der Anteil der Jahresmiete am Jahresergebnis beträgt damit rund 32,5 Prozent.
Annahme: Jahresergebnis und Miete sind frei gewählte Beispielwerte. Die Rechnung ist nachrechenbar: 1.300 Euro × 12 Monate = 15.600 Euro; 15.600 Euro ÷ 48.000 Euro = 0,325, also 32,5 Prozent. Die Orientierungshilfe enthält keine Vorgaben zu solchen Anteilen; die Rechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung. Ein Jahresergebnis ist dabei nicht automatisch das monatlich verfügbare Nettoeinkommen und ersetzt keinen geeigneten Einkommensnachweis.
Unterlagen für die Vertragsentscheidung
Wenn der Vermieter sich für Sie als zukünftige Mietvertragspartei entschieden hat, können Sie die erforderlichen Nachweise unmittelbar vor Vertragsabschluss gezielt zusammenstellen. Abschnitt C des DSK-Musterfragebogens und die Orientierungshilfe nennen konkrete Beispiele, keine starre Liste aller einzureichenden Unterlagen.
- Einen geeigneten Einkommensnachweis auswählen, beispielsweise einen Einkommensteuerbescheid oder einen Kontoauszug.
- Prüfen, welche Angaben die erklärte Zahlungsfähigkeit tatsächlich belegen.
- Nicht erforderliche Kundendaten, Kontobewegungen und sonstige Angaben schwärzen.
- Einen zusätzlich erforderlichen Bonitätsnachweis auf das Mietverhältnis begrenzen.
- Keine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO an den Vermieter herausgeben müssen; eine eigene Auskunft können Sie für sich selbst einholen.
Die Unterlagen sind nur bei der ausgewählten Person (Erstplatziert) anzufordern. Müssen noch mehrere Bewerbungen verglichen werden, ist diese Nachweisphase noch nicht erreicht.
Rechtliche Grundlagen und Grenzen
Grundlage dieser Checkliste sind die DSK-Orientierungshilfe in Version 2.0 und der zugehörige Musterfragebogen vom Januar 2026. Abschnitt B des Anhangs auf Seite 2 behandelt Beruf und Einkommensangaben; Abschnitt C auf Seite 3 betrifft die Nachweise nach der Auswahl als Mietvertragspartei.
Die Orientierungshilfe konkretisiert, dass nicht erforderliche Angaben auf Kopien von Einkommensnachweisen geschwärzt werden können. Sie unterscheidet außerdem eine für das Mietverhältnis begrenzte Bonitätsauskunft von der vollständigen Auskunftei-Auskunft nach Art. 15 DS-GVO. Letztere darf nicht vom Vermieter verlangt werden.
Eine Vermieterabfrage bei einer Auskunftei erfordert eine gesetzliche Rechtsgrundlage. Sind bereits ausreichende Informationen zur Bonität vorhanden, ist diese zusätzliche Abfrage nicht zulässig. Auch bei Selbstständigen darf die Datenerhebung daher nicht vorsorglich auf sämtliche finanziellen Verhältnisse ausgedehnt werden.
Passende PDF-Vorlage
Die druckbare Checkliste hilft, Angaben und Nachweise nach den drei DSK-Phasen zu ordnen und vor einer Weitergabe auf unnötige Daten zu prüfen. Sie ist ein persönliches Arbeitsblatt zur Vorbereitung der Wohnungsbewerbung.
- Mieterselbstauskunft für Selbstständige - Checkliste – Beruf und verfügbare Mittel festhalten, passende Nachweise vorbereiten und nicht erforderliche Angaben vor dem Versand schwärzen.
Häufige Fragen
Muss ein selbstständiger Mietinteressent bei der Besichtigung bereits einen Bonitätsnachweis vorlegen?
Nein. Einkommens- und Bonitätsnachweise gehören erst zur bereits ausgewählten Person (Erstplatziert), unmittelbar vor Vertragsabschluss. Bei der Besichtigung werden nur die erforderlichen Identifikations- und Kontaktdaten erhoben.
Welche konkreten Unterlagen gelten als Bonitätsnachweis?
Der DSK-Musterfragebogen nennt für den Einkommensnachweis unter anderem einen Einkommensteuerbescheid oder einen Kontoauszug. Nicht erforderliche Angaben können Sie schwärzen. Die Nachweise sind nur von der bereits ausgewählten Person (Erstplatziert), unmittelbar vor Vertragsabschluss, anzufordern. Eine erforderliche Bonitätsauskunft muss auf das Mietverhältnis begrenzt sein; die Beispiele sind keine Pflicht zur Vorlage aller Dokumente.
Darf der Vermieter eine vollständige Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO verlangen?
Nein. Der Vermieter darf keine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO verlangen, weil sie mehr Daten enthalten kann als für das Mietverhältnis erforderlich. Ihr Recht, eine eigene Auskunft für sich selbst einzuholen, bleibt davon unberührt.
Wann darf der Vermieter eine Auskunfteiabfrage durchführen?
Eine Vermieterabfrage bei Auskunfteien verlangt eine Rechtsgrundlage. Liegt bereits ein ausreichender Bonitätsnachweis vor, ist sie nach der Orientierungshilfe nicht zulässig.
Welche Angaben dürfen in einer Mieterselbstauskunft nicht verlangt werden?
Der Vermieter darf keine vollständige Auskunftei-Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO anfordern. Auch Kundendaten, eine vollständige Steuererklärung oder sämtliche Kontobewegungen sind nicht pauschal offenzulegen. Auf geeigneten Einkommensnachweisen können nicht erforderliche Angaben geschwärzt werden.
Wie sollte ein Fragebogen für Selbstständige aufgebaut sein?
Bei der Besichtigung werden die erforderlichen Identifikations- und Kontaktdaten erfasst. Bei konkretem Anmietungsinteresse folgen der ausgeübte Beruf und die erforderliche Einkommensangabe oder eine Aussage zu einer bezeichneten Betragsgrenze. Nachweise gehören erst zur ausgewählten Person unmittelbar vor Vertragsabschluss.
Wann ist ein Bonitätsnachweis vorzulegen?
Erst wenn der Vermieter sich für Sie als zukünftige Mietvertragspartei entschieden hat, unmittelbar vor Vertragsabschluss. Die Auswahl als Erstplatziert ist entscheidend; bloßes Anmietungsinteresse genügt für die Nachweisanforderung nicht.
Was gilt, wenn der Vermieter bereits in der ersten Kontaktphase viele Unterlagen verlangt?
Weisen Sie auf die aktuelle Phase hin und fragen Sie, welche Angaben konkret erforderlich sind. Einkommens- und Bonitätsnachweise sind erst bei der ausgewählten Person unmittelbar vor Vertragsabschluss vorgesehen; unnötige Unterlagen sind nicht anzufordern.
Aus dem Ratgeber wird eine belastbare Entscheidung.
Zu prüfen ist zunächst, in welcher Phase des Mietinteresses sich die Anfrage befindet und ob die verlangten Angaben dort erforderlich sind.
Quellen
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Mietinteressent:innen, Version 2.0 (Januar 2026) 2026-10-04
- Datenschutzkonferenz: Musterfragebogen zur Mieterselbstauskunft, Anhang zu Version 2.0 2026-10-04
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Konkrete Entscheidungen sollten mit individueller Modellrechnung und passenden Fachstellen geprüft werden.