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Finanzierung · Stand 2026-08-16

Mehrfamilienhaus, Zinshaus oder Wohn- und Geschäftshaus: Unterschiede

Mehrfamilienhaus, Zinshaus und Wohn- und Geschäftshaus werden im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt, unterscheiden sich aber in Nutzungsart, Finanzierungslogik und Risikoprofil deutlich. Wer als Kapitalanlage plant, sollte die Begriffe trennscharf einordnen, bevor eine Finanzierungsanfrage gestellt wird.

· MyInvest24 Redaktion 2710 Wörter Aktualisiert am 2026-08-16
Straßenzeile mit einem klassischen Zinshaus und Ladengeschäften im Erdgeschoss in einer deutschen Innenstadt
Quellen5 FormatRatgeber ModellBeispielrechnung
Straßenzeile mit einem klassischen Zinshaus und Ladengeschäften im Erdgeschoss in einer deutschen Innenstadt MyInvest24 Analyse
Modellrechnung

Cashflow-Vergleich: Mehrfamilienhaus versus Wohn- und Geschäftshaus

Die Modellrechnung vergleicht zwei fiktive Objekte gleichen Kaufpreises mit unterschiedlichem Nutzungsmix. Alle Zinssätze, Mieten und Kosten sind Annahmen und ersetzen keine individuelle Objekt- oder Bonitätsprüfung.

Kaufpreis je Objekt (Annahme) 800.000 € gleicher Ausgangswert für beide Modelle
Eigenkapitalanteil (Annahme) 160.000 € entspricht 20 Prozent des Kaufpreises
Zinsaufschlag Wohn- und Geschäftshaus (Annahme) +0,5 Prozentpunkte wegen Gewerbeanteil in der Miete
Differenz monatlicher Überschuss (Annahme) 267 € trotz identischer Nominalmiete
Beispielrechnung

Monatliche Belastung im Modellvergleich

Nettokaltmiete gesamt (Annahme, beide Objekte) 4.200 €
Rate Objekt A, Mehrfamilienhaus (3,8 Prozent Zins, 2,0 Prozent Tilgung) 3.093 €
Rate Objekt B, Wohn- und Geschäftshaus (4,3 Prozent Zins, 2,0 Prozent Tilgung) 3.360 €
Bewirtschaftungskosten (Annahme, beide Objekte) 630 €
Monatlicher Überschuss Objekt A gegenüber Objekt B 477 € zu 210 €
Szenariovergleich

Einordnung der Objekttypen nach Risikoaspekten (Modell)

Mietrechtliche Komplexität Wohn- und Geschäftshaus erhöht
Zinsaufschlag bei hohem Gewerbeanteil spürbar
Diversifikation der Mietparteien im Mehrfamilienhaus hoch
Abhängigkeit von einzelnem Ankermieter objektabhängig
Entscheidungs-Kompass
70
Finanzierungskomplexität

steigt mit dem Gewerbeanteil am Mietertrag

65
Ertragsstabilität

tendenziell höher bei reiner Wohnnutzung

60
Verwaltungsaufwand

höher bei parallelem Wohn- und Gewerbemietrecht

58
Renditepotenzial

abhängig von Lage und Gewerbemieter-Bonität

Kurzantwort

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, das ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Ein Zinshaus bezeichnet historisch dasselbe Gebäude, betont aber die Investmentperspektive: gemeint ist ein Mehrfamilienhaus, das primär wegen der laufenden Mieteinnahmen gehalten wird. Ein Wohn- und Geschäftshaus kombiniert Wohnraum mit gewerblich genutzten Flächen, meist Läden oder Praxen im Erdgeschoss.

Der praktische Unterschied liegt vor allem in der Finanzierung: Banken bewerten den gewerblichen Mietanteil eines Wohn- und Geschäftshauses anders als reine Wohnnutzung, was Beleihungswert, Zinskonditionen und Tilgungsanforderungen beeinflusst. Zinshaus ist dabei kein eigener Rechtsbegriff, sondern ein Marktbegriff für ertragsorientierte Mehrfamilienhäuser.

Für die Kapitalanlage entscheidend ist daher weniger die Bezeichnung als die tatsächliche Nutzungsstruktur laut Mietvertrag und Teilungserklärung, denn diese bestimmt, welches Finanzierungsprodukt und welche Risikoeinschätzung angesetzt werden.

Als grobe Orientierung gilt in der Bankpraxis häufig eine Schwelle von etwa 20 bis 25 Prozent gewerblicher Fläche oder Mieterträge, ab der ein Objekt nicht mehr wie ein reines Wohngebäude, sondern anteilig wie eine gewerbliche Finanzierung behandelt wird. Diese Schwelle ist nicht gesetzlich fixiert, sondern eine bankinterne Konvention, die je nach Institut variieren kann. Wer ein Angebot mit der Bezeichnung Zinshaus oder Mehrfamilienhaus prüft, sollte deshalb stets selbst nachrechnen, wie hoch der Gewerbeanteil tatsächlich ausfällt, statt sich allein auf die Bezeichnung im Exposé zu verlassen.

Mehrfamilienhaus, Zinshaus, Wohn- und Geschäftshaus: die drei Begriffe im Detail

Der Begriff Mehrfamilienhaus ist baurechtlich und statistisch der klarste der drei. Gemeint ist ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten unter einem Dach, unabhängig davon, ob es sich um Eigentumswohnungen im Sondereigentum oder um ein einheitliches Gebäude im Alleineigentum handelt. Für die Kapitalanlage ist meist das gesamte Haus als ein Objekt relevant, das komplett vermietet und aus einer Hand verwaltet wird.

Zinshaus ist historisch geprägt und stammt aus der Zeit, in der Gebäude primär wegen der laufenden Zinserträge aus Mieteinnahmen erworben wurden. Der Begriff wird bis heute vor allem im süddeutschen und österreichischen Sprachraum sowie im Maklerwesen verwendet, um ein Mehrfamilienhaus zu beschreiben, das als reine Kapitalanlage und nicht zur Eigennutzung gehalten wird.

Ein Wohn- und Geschäftshaus unterscheidet sich strukturell, weil es neben Wohnraum auch gewerblich genutzte Flächen enthält, etwa Einzelhandel, Gastronomie oder Praxisräume im Erdgeschoss. Diese Mischnutzung führt zu einer anderen Mietstruktur, anderen Vertragslaufzeiten und einer anderen Bewertung durch finanzierende Banken als bei reinen Wohnobjekten.

In der Praxis überschneiden sich die Begriffe häufig: Ein klassisches Zinshaus mit Ladenlokal im Erdgeschoss ist rechtlich zugleich ein Wohn- und Geschäftshaus. Für Investoren ist deshalb weniger die Bezeichnung als die konkrete Aufteilung der Nutzflächen entscheidend, die in Exposé, Mietverträgen und Grundbuch nachzuvollziehen ist.

Nutzungsmix und Mietstruktur als zentrales Unterscheidungsmerkmal

Der entscheidende Unterschied zwischen den drei Objekttypen liegt im Verhältnis von Wohn- zu Gewerbefläche. Ein reines Mehrfamilienhaus unterliegt für alle Einheiten dem Wohnraummietrecht mit entsprechendem Kündigungsschutz und Mieterhöhungsgrenzen. Bei einem Wohn- und Geschäftshaus gelten für die gewerblichen Einheiten dagegen die Regeln des Gewerbemietrechts, die deutlich flexibler ausgestaltet werden können, etwa bei Staffelmieten oder Laufzeiten.

Diese unterschiedliche Rechtslage wirkt sich direkt auf die Planungssicherheit aus. Wohnmieten sind in der Regel stabiler, aber begrenzter in der Steigerung, während Gewerbemieten stärker schwanken können, insbesondere wenn ein Ankermieter aus dem Einzelhandel auszieht und die Fläche neu vermietet werden muss.

Für die Modellrechnung einer Kapitalanlage bedeutet das: Bei einem Wohn- und Geschäftshaus ist der Cashflow abhängig von der Bonität und Branche der Gewerbemieter, während bei einem klassischen Mehrfamilienhaus die Diversifikation über mehrere private Mietparteien im Vordergrund steht. Beide Strukturen haben unterschiedliche Chance-Risiko-Profile, die vor dem Kauf gegenübergestellt werden sollten.

Ein weiterer Aspekt ist die Leerstandsdynamik. Gewerbeflächen stehen im Fall einer Kündigung oft länger leer als Wohnungen, weil Umbauten und Neuvermietungsprozesse länger dauern. Das sollte in der Liquiditätsplanung eines Wohn- und Geschäftshauses als Rückstellung berücksichtigt werden.

Finanzierung und Beleihungswert: Wo Banken unterscheiden

Banken bewerten Mehrfamilienhäuser, Zinshäuser und Wohn- und Geschäftshäuser nicht einheitlich, sondern richten sich nach dem Anteil der gewerblichen Nutzfläche am Gesamtobjekt. Liegt dieser Anteil über einer bankintern festgelegten Schwelle, häufig im Bereich von etwa 20 bis 25 Prozent der Fläche oder der Mieterträge, wird das Objekt oft als gewerbliche Finanzierung eingestuft und nicht mehr wie eine klassische Wohnimmobilienfinanzierung behandelt.

Diese Einstufung hat mehrere Folgen: Der Beleihungswert wird konservativer angesetzt, die Zinsaufschläge fallen tendenziell höher aus und die geforderte Tilgungsrate steigt häufig, weil das Ausfallrisiko gewerblicher Mieteinnahmen höher eingeschätzt wird als bei privaten Wohnmietern. Zusätzlich verlangen Banken bei Wohn- und Geschäftshäusern oft eine detaillierte Mieterliste mit Vertragslaufzeiten und Bonitätsangaben.

Bei einem klassischen Mehrfamilienhaus ohne Gewerbeanteil orientiert sich die Finanzierung stärker an etablierten Modellen der Wohnimmobilienfinanzierung, wie sie auch im Beitrag zur Immobilienfinanzierung als Kapitalanlage beschrieben werden. Die Konditionen orientieren sich dabei an den allgemeinen Zinsentwicklungen, die etwa in der Zinsstatistik der Bundesbank dokumentiert werden.

Wer ein Zinshaus im Sinne eines reinen Wohn-Mehrfamilienhauses erwirbt, kann daher tendenziell auf etablierte Finanzierungsstrukturen zurückgreifen, während bei einem Wohn- und Geschäftshaus frühzeitig zu klären ist, ob die Bank es als Wohn- oder als gewerbliche Finanzierung einstuft.

Vergleich der drei Objekttypen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Unterschiede zusammen, wie sie für die Investitionsentscheidung relevant sind. Sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, gibt aber eine strukturierte Orientierung für den ersten Vergleich mehrerer Angebote.

MerkmalMehrfamilienhausZinshausWohn- und Geschäftshaus
NutzungReine WohnnutzungReine Wohnnutzung, investmentorientiertWohnen und Gewerbe kombiniert
MietrechtWohnraummietrechtWohnraummietrechtWohn- und Gewerbemietrecht parallel
FinanzierungslogikKlassische WohnimmobilienfinanzierungKlassische WohnimmobilienfinanzierungHäufig teilgewerbliche Einstufung
ErtragsrisikoBreit gestreut über mehrere MieterBreit gestreut über mehrere MieterAbhängig von Gewerbemieter-Bonität
Typische KäufergruppePrivatanleger, ErbengemeinschaftenRenditeorientierte KapitalanlegerErfahrene Anleger, teils institutionell

Auffällig ist, dass sich Mehrfamilienhaus und Zinshaus in der Tabelle kaum unterscheiden, weil es sich im Kern um dieselbe Gebäudeart handelt. Der Unterschied liegt in der Perspektive: Zinshaus betont die Renditelogik, Mehrfamilienhaus die bauliche Struktur.

Ein häufiger Fehler bei der Auswertung solcher Vergleiche ist die pauschale Gleichsetzung von Vervielfältiger und Rendite über alle drei Objekttypen hinweg. Ein Beispiel: Zwei Objekte mit identischem Kaufpreis von 900.000 Euro und identischer Jahresnettokaltmiete von 45.000 Euro weisen rechnerisch denselben Vervielfältiger von 20 auf. Handelt es sich bei Objekt eins um ein reines Mehrfamilienhaus und bei Objekt zwei um ein Wohn- und Geschäftshaus mit einem Gewerbeanteil von 40 Prozent der Miete, ist die tatsächliche Werthaltigkeit der Mieteinnahmen unterschiedlich zu beurteilen, weil ein Teil davon von einem einzelnen Gewerbemieter abhängt.

Ein weiterer Abgrenzungspunkt betrifft die Bezeichnung im Grundbuch und in der amtlichen Statistik. Während Mehrfamilienhaus ein feststehender Begriff der Gebäude- und Wohnungsstatistik ist, taucht Zinshaus dort nicht auf, weil es sich um einen reinen Marktbegriff handelt. Wohn- und Geschäftshaus wiederum wird teils auch für Gebäude verwendet, die überwiegend gewerblich genutzt werden und nur einzelne Wohnungen enthalten, etwa in den Obergeschossen über einer Ladenzeile. In solchen Fällen kann der Gewerbeanteil deutlich über 50 Prozent liegen, was die Finanzierung noch stärker in Richtung einer gewerblichen Struktur verschiebt als bei den im Modell verwendeten Beispielen.

Rendite und Bewertung: Warum die Objektart die Kennzahlen verändert

Bei der Renditebetrachtung wird häufig mit dem Vervielfältiger oder Multiplikator gearbeitet, also dem Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettokaltmiete. Bei einem reinen Mehrfamilienhaus lässt sich dieser Wert relativ stabil auf Basis vergleichbarer Wohnungsmieten in der Region einordnen, weil private Mietverhältnisse in der Regel ähnlichen Marktmieten folgen.

Bei einem Wohn- und Geschäftshaus verzerrt der Gewerbeanteil diese einfache Kennzahl, weil Gewerbemieten stärker objektspezifisch sind und von Lage, Sichtbarkeit und Passantenfrequenz abhängen als von allgemeinen Wohnungsmarktdaten. Ein hoher Gewerbeanteil kann kurzfristig eine attraktive Rendite ergeben, birgt aber ein höheres Konzentrationsrisiko, falls ein einzelner großer Gewerbemieter ausfällt.

Ein Zinshaus wird von professionellen Käufern häufig zusätzlich über den Instandhaltungsstau und die Modernisierungsreserve bewertet, weil ältere Bestandsgebäude oft energetisch nachgerüstet werden müssen. Diese Kosten sollten in der Renditerechnung als separate Position und nicht nur als pauschaler Abschlag berücksichtigt werden.

Für eine erste Einordnung eignet sich der Immobilien-Rendite-Rechner, mit dem sich unterschiedliche Mietstrukturen und Kaufpreise modellhaft durchrechnen lassen, bevor eine konkrete Finanzierungsanfrage gestellt wird.

Typische Risiken je nach Objekttyp

Jeder der drei Objekttypen bringt ein eigenes Risikoprofil mit, das über den reinen Kaufpreis hinaus in die Entscheidung einfließen sollte. Ein Überblick über die zentralen Punkte hilft, die Prüfung vor dem Kauf zu strukturieren.

  • Mehrfamilienhaus: Klumpenrisiko bei nur wenigen Einheiten, hohe Abhängigkeit von der lokalen Wohnungsmarktentwicklung.
  • Zinshaus im Bestand: Sanierungsstau, veraltete Haustechnik und mögliche Auflagen aus energetischen Vorgaben.
  • Wohn- und Geschäftshaus: Abhängigkeit von einzelnen Gewerbemietern, Leerstandsrisiko bei Ladenflächen in strukturschwachen Lagen.
  • Gemischt genutzte Objekte allgemein: höherer Verwaltungsaufwand durch zwei unterschiedliche Mietrechtsregime.
  • Finanzierungsrisiko: strengere Beleihungsgrenzen bei hohem Gewerbeanteil, was den nötigen Eigenkapitaleinsatz erhöht.

Diese Risiken schließen eine Investition nicht aus, sollten aber in der Finanzierungsstruktur abgebildet werden, etwa durch einen höheren Eigenkapitalanteil oder eine konservativere Tilgungsrate bei Objekten mit hohem Gewerbeanteil.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist es, das Konzentrationsrisiko eines einzelnen Gewerbemieters zu unterschätzen, weil die absolute Mieteinnahme im Vergleich zu mehreren kleinen Wohnungsmieten zunächst stabiler wirkt. Fällt bei einem Wohn- und Geschäftshaus mit vier Wohnungen und einem Ladenlokal der Gewerbemieter aus, kann dies je nach Mietanteil einen Rückgang der Gesamtmiete um 30 Prozent oder mehr bedeuten, während bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs vergleichbar großen Wohnungen der Ausfall einer einzelnen Einheit typischerweise nur rund ein Sechstel der Miete betrifft. Diese unterschiedliche Streuung sollte in der Liquiditätsreserve, etwa in Form eines Instandhaltungs- und Leerstandspuffers von einigen Monatsmieten, berücksichtigt werden.

Ein weiterer Sonderfall betrifft denkmalgeschützte Zinshäuser, bei denen bauliche Veränderungen und energetische Nachrüstungen genehmigungspflichtig sind. Hier kann sich ein scheinbar günstiger Kaufpreis relativieren, wenn nachträglich Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu zusätzlichen, in der ursprünglichen Kalkulation nicht enthaltenen Kosten führen. Ebenso ist bei älteren Wohn- und Geschäftshäusern zu prüfen, ob bestehende Gewerbemietverträge noch aus einer Zeit vor aktuellen Brandschutz- oder Barrierefreiheitsanforderungen stammen, weil Nachrüstungen bei einem Mieterwechsel dann kurzfristig fällig werden können.

Durchgerechnetes Modellbeispiel: Mehrfamilienhaus versus Wohn- und Geschäftshaus

Das folgende Modell vergleicht zwei fiktive Objekte gleicher Größe und gleichen Kaufpreises, um die Auswirkung des Nutzungsmix auf die monatliche Belastung zu zeigen. Alle Werte sind als Modellannahme gekennzeichnet und ersetzen keine Objekt- oder Bonitätsprüfung.

Annahme: Kaufpreis jeweils 800.000 Euro, Eigenkapital 160.000 Euro, Darlehenssumme 640.000 Euro, Zinsbindung zehn Jahre.

Objekt A ist ein reines Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen und einer angenommenen Nettokaltmiete von 4.200 Euro pro Monat. Bei einem angenommenen Zinssatz von 3,8 Prozent und einer Tilgung von 2,0 Prozent ergibt sich eine monatliche Rate von rund 3.093 Euro, sodass nach Abzug von Bewirtschaftungskosten in Höhe von angenommen 630 Euro ein monatlicher Überschuss von etwa 477 Euro verbleibt.

Objekt B ist ein Wohn- und Geschäftshaus mit vier Wohnungen und einem Ladenlokal, angenommene Gesamtmiete ebenfalls 4.200 Euro, davon 1.400 Euro aus dem Gewerbemietvertrag. Wegen des Gewerbeanteils setzt die Bank im Modell einen Zinsaufschlag an, sodass der Zinssatz bei angenommen 4,3 Prozent liegt; bei gleicher Tilgung ergibt sich eine Rate von rund 3.360 Euro. Nach denselben Bewirtschaftungskosten verbleibt ein Überschuss von etwa 210 Euro, also deutlich weniger als bei Objekt A, obwohl die Nominalmiete identisch ist.

Das Modell zeigt, dass allein die unterschiedliche Zinseinstufung wegen des Gewerbeanteils den monatlichen Cashflow spürbar verändern kann, ohne dass sich die tatsächliche Mieteinnahme unterscheidet. Wer ein Wohn- und Geschäftshaus prüft, sollte diesen Effekt frühzeitig mit der finanzierenden Bank abklären.

Finanzierungsstruktur je nach Objekttyp gezielt planen

Für ein reines Mehrfamilienhaus lässt sich die Finanzierung häufig ähnlich strukturieren wie bei einer klassischen vermieteten Eigentumswohnung, mit dem Unterschied, dass die Gesamtfinanzierung meist größer ausfällt und entsprechend mehr Eigenkapital erfordert. Die Wahl zwischen Annuitätendarlehen und alternativen Tilgungsformen ist im Beitrag zu Annuitätendarlehen versus Tilgungsdarlehen ausführlich beschrieben.

Bei einem Wohn- und Geschäftshaus lohnt sich häufig eine Aufteilung der Finanzierung in zwei Tranchen, eine für den Wohnanteil und eine für den Gewerbeanteil, weil beide unterschiedliche Risikoaufschläge und teils unterschiedliche Zinsbindungen erhalten können. Diese Struktur erhöht die Transparenz gegenüber der Bank und kann in Verhandlungen zu passgenaueren Konditionen führen.

Die Wahl der Zinsbindungsdauer ist bei beiden Objekttypen relevant, gewinnt aber bei Wohn- und Geschäftshäusern zusätzliches Gewicht, weil Gewerbemietverträge häufig kürzere Laufzeiten als Wohnmietverträge haben. Wird die Zinsbindung deutlich länger als der bestehende Gewerbemietvertrag gewählt, sollte ein Puffer für mögliche Mietausfälle eingeplant werden, wie im Beitrag zu Zinsbindung über 10, 15 oder 20 Jahre beschrieben.

Grundsätzlich gilt außerdem das ordentliche Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach § 489 BGB, das unabhängig vom Objekttyp nach Ablauf bestimmter Fristen eine vorzeitige Ablösung des Darlehens ermöglicht und in der langfristigen Finanzierungsplanung berücksichtigt werden kann.

Kaufentscheidung strukturieren: Fragen vor dem Angebot

Vor der konkreten Finanzierungsanfrage sollte die tatsächliche Nutzungsstruktur des Objekts anhand von Grundbuch, Mietverträgen und gegebenenfalls Teilungserklärung genau geprüft werden, unabhängig davon, wie das Objekt im Exposé bezeichnet wird.

  1. Wie hoch ist der Anteil der Gewerbefläche an der Gesamtfläche und am Mietertrag?
  2. Wie lang sind die Restlaufzeiten der bestehenden Gewerbemietverträge?
  3. Welchen Instandhaltungsstau weist das Gebäude laut vorliegendem Gutachten auf?
  4. Wie stuft die finanzierende Bank das Objekt ein, als Wohn- oder als gewerbliche Finanzierung?
  5. Welche Reserve ist für Leerstand oder Mieterwechsel in der Liquiditätsplanung vorzusehen?

Diese Fragen lassen sich am besten anhand mehrerer vergleichbarer Angebote durchspielen, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Ein früher Austausch mit einer finanzierenden Bank oder einem Finanzierungsvermittler kann zusätzlich klären, welche Belastungsgrenzen im konkreten Fall realistisch sind.

Allgemeine Informationen zu Kreditkonditionen und Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierungen bietet die BaFin, deren Verbraucherhinweise als neutrale Orientierung neben der individuellen Bankberatung dienen können.

Nächste Schritte

Wer ein Mehrfamilienhaus, ein Zinshaus oder ein Wohn- und Geschäftshaus als Kapitalanlage in Betracht zieht, sollte zunächst die tatsächliche Nutzungsstruktur klären und darauf aufbauend eine passende Finanzierung modellieren. Dazu gehört auch, während der Vertragslaufzeit der Finanzierung regelmäßig zu prüfen, wie sich Miet- und Zinssituation entwickeln, denn nach § 493 BGB bestehen bestimmte Informationsrechte und -pflichten während des laufenden Darlehensverhältnisses, die bei gemischt genutzten Objekten wegen der komplexeren Mietstruktur besonders relevant sein können.

Vor der abschließenden Entscheidung lohnt sich außerdem ein Blick auf die aktuelle Zinsentwicklung, da sich die Konditionen für Wohn- und für gewerblich eingestufte Finanzierungen unterschiedlich stark an den geldpolitischen Rahmenbedingungen orientieren, wie sie etwa in den Beschlüssen der Europäischen Zentralbank dokumentiert werden. Wer mehrere Objekttypen parallel prüft, sollte diese Entwicklung in die zeitliche Planung der Finanzierungsanfrage einbeziehen, statt sich allein auf einen historischen Vergleichswert zu stützen.

Vor jeder Kaufentscheidung sollte die konkrete Nutzungsstruktur des Objekts mit einer individuellen Finanzierungsanfrage abgeglichen werden.

Häufige Fragen

Ist ein Zinshaus rechtlich etwas anderes als ein Mehrfamilienhaus?

Nein, ein Zinshaus ist kein eigener Rechtsbegriff, sondern eine im Markt gebräuchliche Bezeichnung für ein Mehrfamilienhaus, das primär als Kapitalanlage wegen der laufenden Mieteinnahmen gehalten wird. Baurechtlich handelt es sich um dasselbe Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten.

Ab welchem Gewerbeanteil gilt ein Objekt als Wohn- und Geschäftshaus?

Eine einheitliche gesetzliche Grenze gibt es nicht, in der Praxis wird ein Objekt bereits als Wohn- und Geschäftshaus bezeichnet, sobald neben Wohnungen auch Gewerbeflächen im Gebäude vorhanden sind. Für die Finanzierungseinstufung ist entscheidend, wie hoch der Anteil an der Gesamtfläche oder am Mietertrag ausfällt.

Warum verlangen Banken bei Wohn- und Geschäftshäusern häufig höhere Zinsen?

Gewerbliche Mieteinnahmen gelten tendenziell als weniger stabil als private Wohnmieten, weil sie stärker von der wirtschaftlichen Entwicklung des einzelnen Mieters abhängen. Banken gleichen dieses höhere Ausfallrisiko häufig mit einem Zinsaufschlag oder konservativerem Beleihungswert aus.

Gilt für Gewerbeflächen in einem Wohn- und Geschäftshaus dasselbe Mietrecht wie für Wohnungen?

Nein, für die Wohnungen gilt das Wohnraummietrecht mit entsprechendem Kündigungsschutz, während für die Gewerbeflächen die deutlich flexibleren Regeln des Gewerbemietrechts anwendbar sind. Diese Doppelstruktur erhöht den Verwaltungsaufwand gegenüber einem reinen Mehrfamilienhaus.

Welches Objekt eignet sich besser für Einsteiger in die Kapitalanlage?

Ein reines Mehrfamilienhaus gilt allgemein als überschaubarer, weil die Mietstruktur einheitlicher ist und die Finanzierung näher an klassischen Wohnimmobilienmodellen liegt. Ein Wohn- und Geschäftshaus erfordert zusätzliche Kenntnisse zu Gewerbemietverträgen und sollte eher mit entsprechender Erfahrung oder fachlicher Begleitung geprüft werden.

Wie wirkt sich ein Sanierungsstau bei einem historischen Zinshaus auf die Finanzierung aus?

Ein erkennbarer Instandhaltungsstau kann den Beleihungswert mindern und sollte separat kalkuliert werden, statt ihn nur pauschal vom Kaufpreis abzuziehen. Banken fragen häufig gezielt nach dem Zustand der Haustechnik und möglichen energetischen Auflagen, bevor eine Finanzierungszusage erfolgt.

Kann ein bestehendes Darlehen bei einem gemischt genutzten Objekt vorzeitig abgelöst werden?

Nach § 489 BGB besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder ein Wohn- und Geschäftshaus handelt. Die genauen Fristen und Bedingungen sollten im Einzelfall mit der finanzierenden Bank abgeklärt werden.

Konkrete Objektprüfung

Aus dem Ratgeber wird eine belastbare Entscheidung.

Vor der Finanzierungsanfrage sollte geprüft werden, welcher Gebäudetyp tatsächlich vorliegt und wie sich der gewerbliche Mietanteil auf Beleihung und Zins auswirkt.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Konkrete Entscheidungen sollten mit individueller Modellrechnung und passenden Fachstellen geprüft werden.