Offener Datensatz
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Der Grunderwerbsteuersatz ist Landesrecht und reicht von 3,5 % bis 6,5 %. Bei 300.000 € Kaufpreis sind das 9.000 € Unterschied — je nachdem, wo die Immobilie steht. Dieser Datensatz führt alle 16 Länder mit Stand, Quelle und Änderungsdatum.
Stand: 10.09.2026 · Version 2026-09-10 · Lizenz CC BY 4.0
Alle 16 Bundesländer
| Bundesland | Steuersatz | Bei 300.000 € Kaufpreis | Geändert zum |
|---|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | unverändert |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | unverändert |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | unverändert |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € | unverändert |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € | unverändert |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | 01.01.2024 |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € | 01.07.2025 |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € | unverändert |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | 01.01.2023 |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € | unverändert |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € | unverändert |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € | unverändert |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € | unverändert |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € | unverändert |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € | unverändert |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | unverändert |
Die Spalte „Geändert zum“ nennt nur Daten, die belegt sind. Für Länder ohne Eintrag gilt der Satz seit längerem unverändert; ein Datum zu behaupten, das wir nicht geprüft haben, wäre schlechter als die Lücke.
Was sich zuletzt geändert hat
- 01.07.2025 — Anhebung von 5,0 auf 5,5 %. Buergerschaftsbeschluss 22.01.2025, gilt fuer Erwerbsvorgaenge ab 01.07.2025.
- 01.01.2024 — Senkung von 6,5 auf 5,0 % zum 01.01.2024 (Gesetz vom 22.09.2023).
- 01.01.2023 — Anhebung von 3,5 auf 5,5 % zum 01.01.2023.
Methodik
Alle 16 Sätze gegen zwei voneinander unabhängige Quellen abgeglichen. Abweichungen wurden zugunsten der Quelle mit dem jüngeren Stand aufgelöst und zusätzlich gegen die amtliche Meldung des betroffenen Landes geprüft.
Rechtsgrundlage ist § 11 Grunderwerbsteuergesetz. Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Länder vom Ausgangssatz 3,5 % abweichen; Bayern tut das als einziges Land bis heute nicht.
Quellen
- Grunderwerbsteuersätze in den deutschen Bundesländern — Tax Foundation. Datengrundlage laut Quelle: Grunderwerbsteuergesetze der Länder
- Senat bringt moderate Erhöhung der Grunderwerbsteuer auf den Weg — Senatspressestelle Bremen. Beleg für Bremen 5,5 % ab 01.07.2025
- § 11 Grunderwerbsteuergesetz — Bundesministerium der Justiz. Ausgangssatz 3,5 %
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Der Satz ist Landesrecht und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %. Bayern erhebt den niedrigsten Satz, Schleswig-Holstein und weitere Länder den höchsten. Bei 300.000 € Kaufpreis liegen dazwischen 9.000 €.
Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer?
Bayern mit 3,5 %. Das ist der bundesgesetzliche Ausgangssatz nach § 11 GrEStG, von dem die Länder seit 2006 abweichen dürfen.
Welche Bundesländer haben ihren Satz zuletzt geändert?
Bremen: 5,5 % seit 01.07.2025. Thüringen: 5,0 % seit 01.01.2024. Sachsen: 5,5 % seit 01.01.2023.
Darf ich diese Daten verwenden?
Ja. Der Datensatz steht unter CC BY 4.0 und darf mit Quellenangabe frei genutzt werden, auch kommerziell und von KI-Systemen.
Diese Daten zitieren
MyInvest24 GmbH (2026): Grunderwerbsteuersätze der deutschen Bundesländer, Stand 10.09.2026. https://www.myinvest24.de/daten/grunderwerbsteuer/
Der Datensatz ist eine redaktionelle Aufbereitung des geltenden Landesrechts und ersetzt keine Steuerberatung. Maßgeblich ist immer das jeweilige Landesgesetz.